Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. September 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1006 7. Wahlperiode 15.09.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jörg Kröger, Fraktion AfD Kosten der Migrationsberatung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut Drucksache 7/640 unterstützt die Landesregierung den Verwaltungsund Betreuungsaufwand für die Integration von Menschen, die seit der Migrationskrise 2015 in Mecklenburg-Vorpommern sind, mit jährlich 7,5 Millionen EUR bis 2018. 1. Wie teilen sich die in Drucksache 7/640 (Anlage zu Frage 3) aufgestellten Projektförderungen an die einzelnen Zuwendungsempfänger im Genauen auf (bitte aufschlüsseln nach jeweiligen detaillierten Verwendungszwecken und Zuwendungsempfängern)? Welche konkreten Aufgaben übernehmen die Zuwendungsempfänger noch (bitte aufschlüsseln nach Zuwendungsempfängern und detaillierten Aufgaben)? Auf die Tabelle in der Anlage wird verwiesen. Der Landesregierung liegen zu weiteren Aufgaben der Zuwendungsempfänger keine Angaben vor. In der Projektbeschreibung zum Förderantrag erklärt sich der Antragsteller allein über die geplanten Aufgaben im beantragten Projekt. Drucksache 7/1006 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Personen werden von den geförderten Projekten seit 2016 betreut (bitte aufschlüsseln nach Einrichtung und Anzahl der Personen )? Die Vorlage einer gesonderten Statistik ist den Zuwendungsempfängern nicht auferlegt. Der Landesregierung liegen somit keine Angaben dazu vor. 3. Wurde die zugesagte Summe von 7,5 Millionen EUR für das Jahr 2016 voll ausgeschöpft? a) Wenn ja, waren Nachfinanzierungen seitens des Landes nötig? b) Wenn nicht, wohin sind die übrigen Gelder geflossen? c) Sieht die Landesregierung mit dem jetzigen Kenntnisstand für das Jahr 2017 die zugesagten Gelder als ausreichend an? Zu Fragen 3, a) und b) Ja, die Summe von 7,5 Millionen Euro für das Jahr 2016 wurde voll ausgeschöpft. Es erfolgte keine Nachfinanzierung. Zu c) Die Mittel werden als ausreichend angesehen. 4. Sieht die Landesregierung mit dem jetzigen Kenntnisstand für das Jahr 2018 und darüber hinaus die zugesagten Gelder als ausreichend an? Die Mittel werden für 2018 als ausreichend angesehen. Die Integrationspauschale des Bundes an die Länder erstreckt sich nur bis zum Jahr 2018. Die Vereinbarung zwischen der Landesregierung und dem Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern sowie dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern für die Jahre 2016 bis 2018 zur Unterstützung der Kommunen bei der Integration, unter anderem zur Zahlung von 7,5 Millionen Euro, basiert auf der Zahlung der Integrationspauschale des Bundes und erstreckt sich daher ebenfalls nur bis zum Jahr 2018. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1006 3 5. Erwartet die Landesregierung, dass ein wirtschaftlicher Mehrwert aus der Integrationsarbeit entsteht, mit welchem sich die dabei anfallenden Kosten amortisieren? a) Wann wird nach Einschätzung der Landesregierung die Amortisierung abgeschlossen sein? b) Wenn nicht, wie will die Landesregierung die seit dem Jahr 2015 entstandenen Kosten auf Dauer gegenfinanzieren? Zu Fragen 5, a) und b) Die Landesregierung ist der Überzeugung, dass die Integration ansässiger und neu zuwandernder Migrantinnen und Migranten sich in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen positiv auswirkt. Insbesondere ist gelungene Integration auch ein wichtiger Impulsgeber für die wirtschaftliche Weiterentwicklung des Landes. Mit der Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten, die der jüngeren Generation angehören, werden im Bereich der frühkindlichen und schulischen Bildung bis hin zur Berufsausbildung wesentliche Grundlagen für die spätere Gestaltung ihres Erwerbslebens geschaffen. Darüber hinaus wird in der Erschließung der Personal- und Qualifikationsreserven von Zugewanderten ein wesentlicher Ansatz zur Förderung der Arbeitsmarktpotenziale von Migrantinnen und Migranten mit Blick auf den demografischen Wandel und den sich abzeichnenden Fachkräftebedarf sowie ein wichtiger Beitrag zur Steigerung der internationalen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft des Landes gesehen. Zuwanderung und Integration sind Prozesse, die sich in ihrer Komplexität einer exakten Kosten- und Nutzenberechnung verschließen. Die seit dem Jahr 2015 seitens des Landes ergriffenen oder geförderten Integrationsmaßnahmen sind aus dem Haushalt des Landes finanziert worden. 6. Wie definiert die Landesregierung den Begriff und die Aufgabe von Migrationsberatung? Die Migrationsberatung soll den Integrationsprozess erwachsener Zuwanderinnen und Zuwanderer begleiten und fördern. Sie zielt grundsätzlich darauf ab, Zugewanderten das Ankommen im neuen Lebensumfeld und das Vertrautmachen mit soziokulturellen und rechtlichen Gegebenheiten zu erleichtern sowie die Integration in Kita, Schule, Wohnumfeld und allen Regelinstitutionen zu unterstützen. Unterstützung soll speziell auch zur Überwindung von Sprachbarrieren und zur Nutzung von Sprachförderangeboten gegeben werden. Bei Bedarf wird in spezialisierte oder weiterführende Beratungs- und Hilfsangebote vermittelt. Die Beratung umfasst neben der Klärung individueller Problemlagen bedarfs- und adressatengerechte Information und Aufklärung zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Ansprüchen sowie die Vermittlung weiterer Unterstützung und Hilfen. Daneben werden die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren der Integrationsarbeit sowie Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit erwartet. Drucksache 7/1006 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Gab es für das Jahr 2016 eine Überprüfung der sachgerechten Verwendung der finanziellen Unterstützung? a) Wenn ja, sind Fälle, in denen eine nicht sachgerechte Verwendung vorkam, bekannt (bitte aufschlüsseln nach Art der Verwendung und Höhe des Betrages)? b) Wenn nicht, plant die Landesregierung, dies durchzuführen? c) Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Zu Fragen 7, a), b) und c) Gemäß den Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) unterliegt jeder Zuwendungsempfänger der Pflicht, einen Verwendungsnachweis zu erbringen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen. In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans auszuweisen. Die Verwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligungsende zu erbringen. Für den betreffenden Förderbereich war der Termin zur Vorlage der Verwendungsnachweise auf den 30.06.2017 festgelegt. Die Prüfung der Verwendungsnachweise durch die Bewilligungsbehörde ist ein zweistufiges Verfahren. Die kursorische Prüfung, die unverzüglich nach Eingang des Verwendungsnachweises erfolgt, umfasst die Feststellung etwaiger Rückforderungsansprüche seitens des Landes, die aufgrund von Minderausgaben beziehungsweise Mehreinnahmen im Projekt entstehen. Im Weiteren erfolgt die Prüfung der sachgerechten Verwendung der Zuwendung. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. 8. Ist eine Überprüfung der sachgerechten Verwendung der finanziellen Unterstützung für die Jahre 2017 und 2018 geplant? Ja, auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1006 5 Anlage Zuwendungsempfänger Zuwendungszweck (Migrationssozialberatung, Psychosoziale Beratung, Flüchtlingsrat ) AWO Kreisverband Schwerin-Parchim e. V. Die Mittel sind zweckgebunden für die Migrationssozialberatung in Schwerin. Ziel ist die Verbesserung von Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen Lebensbereichen und deren aktive Partizipation am gesellschaftlichen Leben sowie die Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Menschen unterschiedlicher kultureller und religiöser Prägung und Zugehörigkeit. Dabei ist die Stärkung der Selbsthilfepotenziale und Selbstorganisation von besonderer Bedeutung. AWO Sozialdienst Rostock gGmbH Die Mittel sind zweckgebunden für die soziale Migrationsberatung in der Hansestadt Rostock. Ziel ist die Verbesserung von Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen Lebensbereichen und deren aktive Partizipation am gesellschaftlichen Leben sowie die Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Menschen unterschiedlicher kultureller und religiöser Prägung und Zugehörigkeit . Dabei ist die Stärkung der Selbsthilfepotenziale und Selbstorganisation von besonderer Bedeutung. AWO Kreisverband Ludwigslust e.V. Ziel der Migrationssozialberatung im Landkreis Ludwigslust- Parchim ist die Unterstützung einer gleichberechtigten Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen gesellschaftlichen Bereichen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Konfession und ihres soziales Status. Die Aufgaben des Migrationssozialdienstes sind in diesem Prozess: Unterstützung bei sozialen, familiären und persönlichen Anliegen; sozialpädagogische Begleitung während der Integrationskurse; aktive Vernetzung der Hilfsangebote, hauptamtliche Unterstützung und Begleitung von ehrenamtlich Tätigen, Mitwirkung bei der interkulturellen Öffnung und Öffentlichkeitsarbeit. Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH Die Mittel sind zweckgebunden für die soziale Migrationsberatung in der Region Parchim. Ziel ist die Verbesserung von Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen Lebensbereichen und deren aktive Partizipation am gesellschaftlichen Leben sowie die Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Menschen unterschiedlicher kultureller und religiöser Prägung und Zugehörigkeit . Dabei ist die Stärkung der Selbsthilfepotenziale und Selbstorganisation von besonderer Bedeutung. Drucksache 7/1006 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Zuwendungsempfänger Zuwendungszweck (Migrationssozialberatung, Psychosoziale Beratung, Flüchtlingsrat) Christliches Jugenddorfwerk Deutschland e. V.(CJD) Nord Ziel der Migrationssozialberatungsangebote in Waren, Malchow, Röbel, Demmin Malchin und Stavenhagen ist die Unterstützung einer gleichberechtigten Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen gesellschaftlichen Bereichen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Konfession und ihres sozialen Status. Diese Beratungsangebote werden durch aufsuchende Beratung in der Häuslichkeit ergänzt. AWO Stadtverband Neubrandenburg e. V. Die Mittel sind zweckgebunden für die soziale Migrationsberatung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Ziel ist die Verbesserung von Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen Lebensbereichen und deren aktive Partizipation am gesellschaftlichen Leben sowie die Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Menschen unterschiedlicher kultureller und religiöser Prägung und Zugehörigkeit. Dabei ist die Stärkung der Selbsthilfepotenziale und Selbstorganisation von besonderer Bedeutung . Diakonie MV e. V. Durch eine professionelle Migrationssozialberatung in Schwerin und Gadebusch sollen die Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen Lebensbereichen und deren aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben verbessert werden. Ziele sind dabei insbesondere die Stärkung der Selbsthilfepotenziale und der Selbstorganisation der Migranten und Migrantinnen und die Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Menschen unterschiedlicher kultureller und religiöser Prägung und Zugehörigkeit. Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH Die Migrationsberatung hat zum Ziel, Migrantinnen und Migranten Impulse und Beratung für ein selbstbestimmtes Leben zu geben. Soziale Stabilität und Hilfen zur Alltagsbewältigung sollen zur gleichberechtigten Teilhabe der Zugewanderten führen und den gegenseitigen Respekt fördern. DRK Kreisverband Güstrow e. V. Die Mittel sind zweckgebunden für die soziale Migrationsberatung in Güstrow im Landkreis Rostock. Ziel ist die Verbesserung von Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen Lebensbereichen und deren aktive Partizipation am gesellschaftlichen Leben sowie die Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Menschen unterschiedlicher kultureller und religiöser Prägung und Zugehörigkeit. Dabei ist die Stärkung der Selbsthilfepotenziale und Selbstorganisation von besonderer Bedeutung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1006 7 Zuwendungsempfänger Zuwendungszweck (Migrationssozialberatung, Psychosoziale Beratung, Flüchtlingsrat) Diakonie Rostocker Stadtmission e. V. Die Mittel sind zweckgebunden für die Migrationssozialberatung in Bad Doberan, im Landkreis Rostock. Ziel ist die Verbesserung von Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten und erwachsenen Flüchtlingen in allen Lebensbereichen und deren aktive Partizipation am gesellschaftlichen Leben sowie die Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Menschen unterschiedlicher kultureller und religiöser Prägung und Zugehörigkeit. Dabei ist die Stärkung der Selbsthilfepotenziale und Selbstorganisation von besonderer Bedeutung. Caritas für das Erzbistum Berlin e. V. Die Mittel sind zweckgebunden für die soziale Migrationsberatung in Pasewalk. Ziel ist die Verbesserung von Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen Lebensbereichen und deren aktive Partizipation am gesellschaftlichen Leben sowie die Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Menschen unterschiedlicher kultureller und religiöser Prägung und Zugehörigkeit. Dabei ist die Stärkung der Selbsthilfepotenziale und Selbstorganisation von besonderer Bedeutung. Caritas für das Erzbistum Berlin e. V. Der Migrationssozialdienst der Caritas am Standort Anklam hat das Ziel, die rechtmäßig und auf Dauer in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund gesellschaftlich, rechtlich und sozial beim Prozess der Integration zu unterstützen. Zudem fördert der Dienst das Zusammenleben von Menschen mit Migrationshintergrund und einheimischer Bevölkerung sowie das ehrenamtliche Engagement für die Unterstützung der Ziele des Migrationssozialdienstes. Demokratischer Frauenbund Landesverband Mecklenburg- Vorpommern e. V. Die Mittel sind zweckgebunden für die soziale Migrationsberatung in Torgelow und Umgebung. Ziel ist die Verbesserung von Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen Lebensbereichen und deren aktive Partizipation am gesellschaftlichen Leben sowie die Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Menschen unterschiedlicher kultureller und religiöser Prägung und Zugehörigkeit . Dabei ist die Stärkung der Selbsthilfepotenziale und Selbstorganisation von besonderer Bedeutung. AWO Rügen e. V. Die Mittel sind zweckgebunden für die soziale Migrationsberatung auf Rügen und Hiddensee. Ziel ist die Verbesserung von Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen Lebensbereichen und deren aktive Partizipation am gesellschaftlichen Leben sowie die Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Menschen unterschiedlicher kultureller und religiöser Prägung und Zugehörigkeit . Dabei ist die Stärkung der Selbsthilfepotenziale und Selbstorganisation von besonderer Bedeutung. Drucksache 7/1006 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Zuwendungsempfänger Zuwendungszweck (Migrationssozialberatung, Psychosoziale Beratung, Flüchtlingsrat) Flüchtlingsrat Mecklenburg -Vorpommern e. V. Die Zuwendung ist bestimmt für die Beratung von Migrantinnen und Migranten, insbesondere Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Geduldeten in Schwerin. Ziel des Projektes ist über eine stärkere Vernetzung der Beratung in Mecklenburg- Vorpommern eine nachhaltige Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Teilhabe von Migrantinnen und Migranten, darunter Geflüchteten, in allen Lebensbereichen und deren aktive Partizipation am gesellschaftlichen Leben sowie die Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Menschen unterschiedlicher kultureller und religiöser Prägung und Zugehörigkeit . Insbesondere zielt das Projekt auf die Stärkung der Selbsthilfepotentiale und Selbstorganisation von Migrantinnen und Migranten. Diakonie M-V e. V. Die Zuwendung ist bestimmt für die Weiterführung der Erstkontaktstelle in Schwerin, um Hilfebedarfe schutzbedürftiger Flüchtlinge zu ermitteln und somit eine qualifizierte, bedarfsorientierte Weitervermittlung an die zuständigen Beratungsangebote, wie Migrationsberatung, Migrationssozialberatung, allgemeine soziale Beratung, Schwangerschaftskonfliktberatung, psychologische Beratung und ähnliches zu ermöglichen. Kreisdiakonisches Werk Greifswald-Ostvorpommern e. V. Die Zuwendung ist bestimmt für das Psychosoziale Zentrum für Migrantinnen und Migranten in Vorpommern. Das Psychosoziale Zentrum ist eine Beratungsstelle, die Flüchtlinge sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber unterstützt, fördert und begleitet durch direkte und individuelle psychosoziale Beratungsangebote , Integrationshilfen, die Förderung der Selbstorganisation von Flüchtlingen sowie durch die Arbeit im öffentlichen Raum mit der Zielsetzung der Sensibilisierung von Behörden, Ämtern sowie der aufnehmenden Gesellschaft.