Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. September 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1013 7. Wahlperiode 19.09.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der AfD Gemeinschaftsunterkunft Bonhoeffer Straße, 18069 Rostock, Träger „Ökohaus e. V.“ und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Träger der Gemeinschaftsunterkünfte sind in Mecklenburg-Vorpommern die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Hansestadt Rostock wurde um Zuarbeit zu den nachfolgenden Fragen gebeten und hat diesbezüglich keine Angaben gemacht. Seit Dezember 2015 wird die Gemeinschaftsunterkunft in der Bonhoeffer Straße in 18069 Rostock betrieben. In dieser Unterkunft finden auch viele Familien mit Kindern Platz. Mittlerweile befindet sich diese ehemalige Schule in einem baulich und hygienisch äußerst desolaten Zustand. Scheiben sind seit Monaten zerstört und werden nicht ersetzt, sondern nur notdürftig mit Folie repariert, die Fassade bröckelt, das Umfeld ist massiv verschmutzt. 1. Sind der Landesregierung diese Zustände bekannt? a) Wenn ja, seit wann? b) Welche Maßnahmen sollen getroffen werden, um diese Missstände zu beseitigen? Die Fragen 1, a) und b) werden im Zusammenhang beantwortet. Drucksache 7/1013 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 In Mecklenburg-Vorpommern unterliegen die Unterkünfte seit 2012 einer regelmäßigen, einmal jährlich stattfindenden Überprüfung durch die Heimaufsichten der Landkreise und kreisfreien Städte. Die detaillierten Prüfberichte werden dem Ministerium für Inneres und Europa als Fachaufsicht zugeleitet. Der Bericht über die Prüfung der Gemeinschaftsunterkunft Bonhoeffer Straße vom 8. März 2017 wurde dem Ministerium für Inneres und Europa mit Schreiben vom 12. Mai 2017 übersandt. Bei der Überprüfung wurde unter anderem festgestellt, dass die Holzfenster überwiegend veraltet und undicht sind. Auch fehlen fast überall entsprechende Fenstergriffe. An der Fassade wurden Schäden sowie Verschmutzungen durch Graffitis festgestellt. Bezüglich der Außenanlagen der Gemeinschaftsunterkunft wurden hingegen am Tag der Prüfung keine Mängel erkannt. Die festgestellten Mängel wurden in einem Auswertungsgespräch erörtert. Dem Betreiber wurde die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 9. Juni 2017 Stellung zu nehmen und die Planungen zur Beseitigung der festgestellten Mängel vorzulegen. Die Landesregierung wird über die weitere Entwicklung informiert. 2. Welche Fördergelder wurden seit Übernahme dieser Schule durch den „Ökohaus e. V.“ beantragt und genehmigt (bitte nach Zweck und Höhe aufschlüsseln)? In den Jahren 2016 und 2017 wurden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende Fördermittel beantragt und bewilligt: Zuwendungszweck/Projekt Beginn Ende Höhe der Fördermittel (in Euro) Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung Planung, Organisation und Durchführung von 170 Stunden der allgemeinen und 740 Stunden der politischen Weiterbildung 01.01.2016 31.12.2016 55.700,00 noch nicht abgeschlossen Planung, Organisation und Durchführung von 150 Stunden der allgemeinen und 750 Stunden der politischen Weiterbildung 01.01.2017 31.12.2017 55.700,00 laufendes Projekt Global Denken – Nachhaltig handeln 01.01.2017 31.12.2017 2.800,00 laufendes Projekt Bildung für nachhaltige Entwicklung, Demokratie-, Rechtsund Friedenserziehung, politische Bildung und Gewaltprävention an Schulen; Projekt „Globale Verantwortung Lernen“ 01.01.2016 31.12.2016 5.000,00 noch nicht abgeschlossen Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1013 3 3. Wurden diese Gelder zweckmäßig eingesetzt? a) Wie erfolgt die Kontrolle der zweckmäßigen Verwendung? b) Gab es Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von Fördermitteln? Die Fragen 3, a) und b) werden im Zusammenhang beantwortet. Die Kontrolle der entsprechenden Verwendung erfolgt nach den Vorgaben des § 44 der Landeshaushaltsordnung sowie der betreffenden Förderrichtlinien. Bisher sind keine Unregelmäßigkeiten festgestellt worden. 4. Wer ist für den baulichen und hygienischen Zustand dieser Gemeinschaftsunterkunft verantwortlich? a) Welche Fördermittel wurden dafür eingesetzt? b) Welche Sanierungsarbeiten sind bis jetzt ausgeführt worden (bitte nach Zuständigkeit, Zweck und Höhe aufschlüsseln)? Die Fragen 4, a) und b) werden im Zusammenhang beantwortet. Verantwortlich für den baulichen und hygienischen Zustand einer Gemeinschaftsunterkunft ist der Träger der Unterkunft, vorliegend die Hansestadt Rostock. Über eingesetzte Fördermittel und die konkreten Sanierungsarbeiten liegen der Landesregierung noch keine Kenntnisse vor. 5. Liegen Kenntnisse über Schimmelbefall in der Schule vor? a) Wenn ja, wurde dieser behoben? b) Gibt es regelmäßige Kontrollen zur Verhinderung eines erneuten Schimmelbefalls? Die Fragen 5, a) und b) werden im Zusammenhang beantwortet. Bei der Prüfung am 8. März 2017 wurde laut Prüfbericht ein Schimmelbefall in der Turnhalle festgestellt. Über die getroffenen Maßnahmen liegen der Landesregierung noch keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1, a) und b) verwiesen. Drucksache 7/1013 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Welche Betreuungs-, Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten werden angeboten? a) Wie werden diese angenommen? b) Bei wem liegt die Verantwortlichkeit für diese Aktivitäten? Die Fragen 6, a) und b) werden im Zusammenhang beantwortet. Die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner einer Gemeinschaftsunterkunft wird durch die Richtlinie für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung der Bewohner (Betreuungsrichtlinie) geregelt. Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten können je nach Gemeinschaftsunterkunft und Träger entweder unmittelbar durch den Träger oder den eingesetzten Betreiber organisiert werden. Über konkrete Angebote und deren Akzeptanz bei den Bewohnerinnen und Bewohnern liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 7. Wie lange soll diese Gemeinschaftsunterkunft noch betrieben werden? Ein konkreter Zeitpunkt für das Ende der Betreibung liegt der Landesregierung nicht vor. 8. Wie wird die Sicherheit der Bewohner hinsichtlich des Zusammenlebens gewährleistet? Sind Schwierigkeiten oder Zwischenfälle bekannt? Die Landesregierung legt großen Wert auf die soziale Betreuung von schutzsuchenden Menschen. Diese findet sowohl in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes und deren Außenstelle als auch in den Kommunen (in Gemeinschaftsunterkünften und dezentraler Unterbringung) statt. Ziel der Betreuung ist es, ein vertrauensvolles und am Gemeinwohl orientiertes Klima gegenseitiger Achtung, Toleranz und Akzeptanz der Bewohnerinnen und Bewohner sowohl innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft als auch zum sozialen Umfeld der Gemeinschaftsunterkunft zu fördern. Konfliktsituationen sollen so vermieden und durch geeignete Problemlösungen und Vermittlung von Hilfe zur Selbsthilfe gelöst werden. Im Rahmen dessen wurden in der Betreuungsrichtlinie auch die fachlichen Voraussetzungen des Betreuungspersonals konkretisiert. Fundierte pädagogische und psychologische Kenntnisse und hohe soziale Kompetenzen werden dabei erwartet. Darüber hinaus soll das eingesetzte Betreuungspersonal aus Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen oder Berufsgruppen mit vergleichbaren Qualifikationen bestehen, die langjährige Erfahrungen in der Betreuung von Bewohnerinnen und Bewohnern von Gemeinschaftsunterkünften aufweisen und über entsprechende Teilqualifikationen verfügen, unter anderem auf rechtlichen, psychologischen und pädagogischen Gebieten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1013 5 Darüber hinaus werden alle Gemeinschaftsunterkünfte durch Wachschutzunternehmen bewacht. Schwierigkeiten und Zwischenfälle können in Bezug auf das Zusammenleben von Menschen generell nicht ausgeschlossen werden. Dezidierte Kenntnisse in Bezug auf diese Einrichtung liegen der Landesregierung nicht vor.