Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. September 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1015 7. Wahlperiode 25.09.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Umsetzung des Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz 2016 (GMK) „Perspektiven zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes“ und ANTWORT der Landesregierung Bezugnehmend auf die Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/367 vom 31.03.2017 ergeben sich Nachfragen. 1. Durch welche Maßnahmen, zu welchem Zeitpunkt oder in welcher anderen Art und Weise hat die Landesregierung die Umsetzung des Beschlusses 4.1 „Perspektiven zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes “ der 89. Gesundheitsministerkonferenz 2016 eingeleitet? a) Falls noch keine Maßnahmen eingeleitet oder ergriffen wurden, warum nicht? b) Bis wann will die Landesregierung welche Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses einleiten oder ergreifen? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Folgende Maßnahmen sind seitens der Landesregierung bereits veranlasst worden: - Bereits vor dem GMK-Beschluss 2016 hat die Landesregierung durch die Initiative zur Erarbeitung der „Aufgabenbeschreibung zur Qualitätssicherung und Leitfaden zur Ermittlung des Personalbedarfs der Gesundheitsämter in Mecklenburg-Vorpommern“ unter Federführung des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern eine Grundlage für die Erarbeitung angemessener Stellenpläne der kommunalen Gesundheitsämter geschaffen. - Mecklenburg-Vorpommern leitet die länderoffene Projektgruppe zur Umsetzung des GMK-Beschlusses - dadurch kann die Umsetzung des Beschlusses in den Ländern besser koordiniert und abgestimmt werden. Drucksache 7/1015 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 - Verschiedene Institutionen (Bundesministerium für Gesundheit, Bundesärztekammer, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, GKV-Spitzenverband, Bundesverband der Ärzte im Öffentlichen Dienst) sind gebeten worden, sich bei der Umsetzung der sie betreffenden Punkte aktiv einzubringen. - Die Landkreise und kreisfreien Städte sind als Träger der kommunalen Gesundheitsämter über den Beschluss, verbunden mit der Aufforderung der Umsetzung, informiert worden. - Mecklenburg-Vorpommern hat aktiv an der Erarbeitung des Entwurfes des modernen Leitbildes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst mitgewirkt. - Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt, der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen Düsseldorf zum 1. Januar 2018 beizutreten. - Auf der Internetseite der Gesundheitsministerkonferenz wurde auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns eine Plattform zum Erfahrungsaustausch der Länder und der kommunalen Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu Maßnahmen zur Organisationsentwicklung und zu Kooperationsmodellen eingerichtet. - Zur Personalgewinnung wurde beim Landesamt für Gesundheit und Soziales eine Personalstelle mit dem Ziel der Qualifizierung einer Ärztin zur Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin besetzt. - Die Landesregierung prüft gegenwärtig zusammen mit den Gesundheitsämtern und dem Landesprüfungsamt für Heilberufe, ob an Gesundheitsämtern des Landes die Voraussetzungen zur Durchführung von Famulaturen und Teilen des praktischen Jahres im Rahmen des Medizinstudiums geschaffen werden können. Folgende Maßnahmen sind unter anderem perspektivisch geplant: - Die Landesregierung wird darauf hinwirken, dass die Durchführung von Lehrveranstaltungen für Medizinstudierende zum Thema Öffentlicher Gesundheitsdienst an den beiden Universitäten wieder aufgenommen wird. - Mecklenburg-Vorpommern wird an einer Arbeitsgruppe mitwirken, die den Datensatz erarbeiten wird, der Grundlage für die Aufnahme der Daten zur Personalausstattung im Öffentlichen Gesundheitsdienst in die amtliche Bundesstatistik sein wird. - Für Medizinstudierende, die sich verpflichten, nach der Facharztweiterbildung im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig zu werden, kann ab 2018 eine finanzielle Förderung gewährt werden. Weitere Maßnahmen werden im stetigen Prozess - auch gemeinsam im Rahmen der länderoffenen Projektgruppe - entwickelt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1015 3 2. Bis wann sollen „auf der Grundlage einer gründlichen und kritischen Analyse von Art und Umfang der Aufgaben“ angemessene Stellenpläne für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in Mecklenburg- Vorpommern erarbeitet werden? a) Welche Verantwortung dafür sieht die Landesregierung bei sich? b) In welcher Art und Weise will die Landesregierung zur Umsetzung dieses Punktes des Beschlusses der GMK Einfluss auf die kommunalen Träger des ÖGD ausüben? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Verantwortung für die Erarbeitung eines angemessenen Stellenplanes für ein Gesundheitsamt liegt beim jeweiligen Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt. In diesem Sinne wird auch unter Ziffer 12 des Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz gegenüber den kommunalen Trägern des ÖGD angeregt, durch angemessene Stellenpläne die erforderlichen Grundlagen für die Erfüllung der umfangreichen und fachlich anspruchsvollen Aufgaben der Gesundheitsämter zu schaffen. Mit der Initiative zur Erarbeitung und mit der Beteiligung an der Erarbeitung der „Aufgabenbeschreibung zur Qualitätssicherung und Leitfaden zur Ermittlung des Personalbedarfs der Gesundheitsämter in Mecklenburg-Vorpommern“ (veröffentlicht September 2010) hat die Landesregierung einen wichtigen Beitrag für die Erarbeitung angemessener Stellenpläne der Einrichtung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Mecklenburg-Vorpommern geleistet. Im Rahmen der Fachaufsicht prüft die Landesregierung die Aufgabenerfüllung der Gesundheitsämter und wirkt gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten auf deren Erfüllung hin. Dadurch wird auf bestehende Defizite hingewiesen, die gegebenenfalls eine Anpassung der Stellenpläne erforderlich machen können. Inwieweit eine Veränderung eines Stellenplanes erfolgt, liegt in der Verantwortung des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt. 3. Auf welche Art und Weise und mit welchen Terminsetzungen will die Landesregierung den Beschluss der GMK umsetzen, „zur Steigerung der Effektivität und Effizienz der Kompetenzen sowie der Gestaltungsmöglichkeiten des ÖGD“ die aktive und regelmäßige Gesundheitsberichterstattung zu stärken? a) Bis wann plant die Landesregierung, einen Gesundheitsbericht für Mecklenburg-Vorpommern oder auch zielgruppen- bzw. themenspezifische Gesundheitsberichte zu erarbeiten und zu veröffentlichen ? b) Mit welcher Begründung nimmt die Landesregierung möglicherweise Abstand von der Erarbeitung und Veröffentlichung solcher Berichte? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/1015 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Wie in der Begründung des GMK-Beschlusses festgestellt wird, wächst vor dem Hintergrund eines demographisch und sozioökonomisch bedingten hohen Versorgungsbedarfes für die Bevölkerung einerseits und eines häufig bestehenden Fachkräfte- und Angebotsmangels andererseits die kommunale Verantwortung, das Versorgungsgeschehen zu analysieren sowie Konzepte für die sektorübergreifende wohnortnahe Gesundheitsversorgung zu entwickeln und umzusetzen. In diesem Prozess kann und muss der Öffentliche Gesundheitsdienst Steuerungsfunktionen übernehmen. Die Gesundheitsberichtserstattung kann für die Planung und Gestaltung derartiger Versorgungskonzepte eine datenbasierte Grundlage liefern. Durch den GMK-Beschluss werden deshalb die kommunalen Entscheidungsträger aufgefordert, diese Aufgabe bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in den Blick zu nehmen, also die erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen in den Gesundheitsämtern zu schaffen. Der Beschluss sieht somit die Gesundheitsberichterstattung primär als Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Landesregierung stellt fortlaufend aktualisiert einen umfassenden Datensatz zur gesundheitlichen Versorgung und zur gesundheitlichen Situation unterschiedlicher Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit zur Verfügung. Mit einer Gesetzesänderung wurde die Art der Gesundheitsberichtserstattung umgestellt. Durch Artikel 9 des Haushaltbegleitgesetzes 2012/2013 vom 22. Juni 2012 [Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Seite 208, 211 (GVOBl. M-V S. 208, 211)] ist § 24 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst „Information der Öffentlichkeit über die gesundheitliche Situation im Land“ geändert worden. Gemäß § 24 Absatz 3 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst werden Daten zur gesundheitlichen Situation regelmäßig im Internet allgemein zugänglich gemacht. In der Begründung zum Gesetzentwurf (Landtagsdrucksache 6/299 vom 14. Februar 2012, Seite 45 f.) wurde zur Änderung des § 24 unter anderem folgendes ausgeführt: „Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung, und Soziales bewertet die Daten und hat bisher den gesetzlichen Auftrag, dem Landtag regelmäßig einen Bericht über die gesundheitliche Situation im Land zuzuleiten. Die Erstellung eines umfassenden Berichtes von etwa 350 Seiten über die gesundheitliche Situation im Land von Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und die von den Gesundheitsämtern und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales zu verfassenden Einzelberichte haben sich als nicht mehr zeitgemäß erwiesen. Neben dem hohen Aufwand bei der Erstellung und den hohen Druckkosten sind solche Berichte in der Regel mit ihrem Erscheinen nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Informationen. Die Bereitstellung der Informationen im Internet ermöglicht dagegen, die Informationen stets auf dem neuesten Stand zu präsentieren, und erreicht sowohl den interessierten Bürger als auch die Politik und Wissenschaft.“ Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1015 5 4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung wann eingeleitet? a) Welche Maßnahmen plant die Landesregierung wann einzuleiten oder umzusetzen, um dem Personalmangel im ÖGD in Mecklenburg-Vorpommern entgegenzuwirken? b) Wenn die Landesregierung keine Maßnahmen plant, warum nicht? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Mit der Initiative zum Beschluss der 89. Gesundheitsministerkonferenz „Perspektiven zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes“ hat das Land Mecklenburg-Vorpommern einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes geleistet. Die Landesregierung wirkt innerhalb des Landes intensiv auf die Umsetzung des Beschlusses hin. Zu konkreten Maßnahmen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, a) und b) sowie 2, a) und b) verwiesen.