Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. September 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1016 7. Wahlperiode 19.09.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Arbeitslose und Beschäftigte mit Gesundheitsberufen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Bezugnehmend auf die Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/716, deren Termin zur Beantwortung gemäß § 64 Absatz 1 GO LT der 28.06.2017 war und die mit Datum vom 27.07.2017 beantwortet wurde, ergeben sich Nachfragen. 1. Woraus erklärt sich die Landesregierung den Anstieg der unbesetzten gemeldeten sozialversicherungspflichtigen Stellen im Vergleich der Monate Mai 2010 zu Mai 2017 insgesamt um 494 sowie für Berufe in der Physiotherapie im Besonderen (+113)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Drucksache 7/1016 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie stellen sich die Altersstruktur, die Dauer der Arbeitslosigkeit und der Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, Grundsicherung nach SGB II, Sonstige) der im Mai 2017 arbeitslos gezählten Frauen und Männer mit Gesundheitsberufen dar? In den folgenden drei Übersichten ist die Zahl der Arbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern nach ausgewählten Berufsgruppen gemäß der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) mit Stand Mai 2017 insgesamt, nach Alter und Geschlecht und jeweils nach den Rechtskreisen Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) dargestellt. Die Angaben beruhen auf Daten der Bundesagentur für Arbeit. Berufsgruppe (KldB 2010) Arbeitslose insgesamt davon davon 15 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 35 Jahre 35 bis unter 45 Jahre 45 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter Männer Frauen Arzt- und Praxishilfe 232 15 79 50 31 57 13 219 Medizinisches Laboratorium 31 * 9 * 4 13 7 24 Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst, Geburtshilfe 340 52 115 64 50 59 107 233 Human- und Zahnmedizin 74 - 31 22 14 7 46 28 Psychologie, nichtärztliche Psychotherapie 26 - 5 10 7 4 6 20 Nicht ärztliche Therapie und Heilkunde 152 7 54 40 25 26 50 102 darunter Berufe in der Physiotherapie 95 6 37 25 13 14 33 62 Pharmazie 59 * 25 12 * 17 18 41 Altenpflege 966 164 334 190 172 106 219 747 Ernährungs-, Gesundheitsberatung, Wellness 59 * * 14 17 17 8 51 Medizin-, Orthopädie- und Rehatechnik 69 5 17 17 15 15 45 24 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1016 3 Berufsgruppe (KldB 2010) Arbeitslose im Rechtskreis SGB III davon davon 15 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 35 Jahre 35 bis unter 45 Jahre 45 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter Männer Frauen Arzt- und Praxishilfe 156 15 50 27 17 47 5 151 Medizinisches Laboratorium 22 * 3 * * 13 3 19 Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst, Geburtshilfe 162 20 50 26 20 46 42 120 Human- und Zahnmedizin 47 - 15 16 11 * 23 24 Psychologie, nichtärztliche Psychotherapie 15 - * 7 3 * * 14 Nicht ärztliche Therapie und Heilkunde 80 3 35 18 10 14 26 54 darunter Berufe in der Physiotherapie 53 3 24 12 5 9 20 33 Pharmazie 41 - 19 4 * 17 10 31 Altenpflege 266 44 88 55 39 40 58 208 Ernährungs-, Gesundheitsberatung, Wellness 37 * * 9 9 14 * 31 Medizin-, Orthopädie- und Rehatechnik 39 * 6 9 9 11 22 17 Berufsgruppe (KldB 2010) Arbeitslose im Rechtskreis SGB II davon davon 15 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 35 Jahre 35 bis unter 45 Jahre 45 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter Männer Frauen Arzt- und Praxishilfe 76 - 29 23 14 10 8 68 Medizinisches Laboratorium 9 - 6 * * - 4 5 Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst, Geburtshilfe 178 32 65 38 30 13 65 113 Human- und Zahnmedizin 27 - 16 6 3 * 23 4 Psychologie, nichtärztliche Psychotherapie 11 - * 3 4 * * 6 Nicht ärztliche Therapie und Heilkunde 72 4 19 22 15 12 24 48 darunter Berufe in der Physiotherapie 42 3 13 13 8 5 13 29 Pharmazie 18 * 6 8 * - 8 10 Altenpflege 700 120 246 135 133 66 161 539 Ernährungs-, Gesundheitsberatung, Wellness 22 - 6 5 8 3 * 20 Medizin-, Orthopädie- und Rehatechnik 30 * 11 8 6 4 23 7 Quelle: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Drucksache 7/1016 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit1) (Stand Mai 2017) von Arbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern nach ausgewählten Berufsgruppen gemäß der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) nach Alter und Geschlecht und jeweils nach den Rechtskreisen SGB III und SGB II ist den nachfolgenden zwei Tabellen zu entnehmen. Die Angaben beruhen auf Daten der Bundesagentur für Arbeit. Berufsgruppe (KldB 2010) Rechtskreis SGB III durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit in Tagen davon davon 15 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 35 Jahre 35 bis unter 45 Jahre 45 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter Männer Frauen Arzt- und Praxishilfe 203 81 109 135 444 293 68 207 Medizinisches Laboratorium 369 * 101 * * 549 39 421 Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst, Geburtshilfe 130 88 89 106 89 224 104 139 Human- und Zahnmedizin 89 - 51 100 88 * 85 93 Psychologie, nichtärztliche Psychotherapie 111 - * 96 155 * * 117 Nicht ärztliche Therapie und Heilkunde 138 12 94 135 184 247 120 147 darunter Berufe in der Physiotherapie 143 12 95 151 247 248 128 153 Pharmazie 286 - 50 185 * 589 535 206 Altenpflege 160 84 93 88 146 504 132 168 Ernährungs-, Gesundheitsberatung, Wellness 169 * * 63 187 264 * 187 Medizin-, Orthopädie- und Rehatechnik 170 * 53 61 118 369 94 267 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1016 5 Berufsgruppe (KldB 2010) Rechtskreis SGB II durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit in Tagen davon davon 15 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 35 Jahre 35 bis unter 45 Jahre 45 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter Männer Frauen Arzt- und Praxishilfe 447 - 365 440 428 726 250 470 Medizinisches Laboratorium 377 - 286 * * - 192 525 Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst, Geburtshilfe 395 104 293 543 487 982 284 459 Human- und Zahnmedizin 99 - 115 82 29 * 108 50 Psychologie, nichtärztliche Psychotherapie 683 - * 165 875 * * 471 Nicht ärztliche Therapie und Heilkunde 431 57 225 415 695 583 422 436 darunter Berufe in der Physiotherapie 362 50 253 283 688 519 217 428 Pharmazie 121 * 54 86 * - 121 122 Altenpflege 416 204 330 417 614 720 378 427 Ernährungs-, Gesundheitsberatung, Wellness 576 - 229 568 529 1.412 * 604 Medizin-, Orthopädie- und Rehatechnik 572 * 325 442 1.054 906 598 484 Quelle: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 1) Die Dauer der Arbeitslosigkeit (in Tagen) gibt die Zeitspanne zwischen Beginn der Arbeitslosigkeit und dem statistischen Messpunkt (im Bestand = Zähltag) an. 3. Bei wie vielen der im Mai 2017 arbeitslos gezählten Frauen und Männer war eine nicht ausreichende Qualifikation der Grund für fehlgeschlagene Vermittlung? In wie vielen Fällen a) waren es gesundheitliche Einschränkungen, b) war es fehlende Mobilität oder c) war es die Pflege von Kindern oder Familienangehörigen? Die Fragen 3, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Gründe für fehlgeschlagene Vermittlungen werden in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht ausgewiesen. Drucksache 7/1016 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 4. Mit wie vielen der im Mai 2017 arbeitslos gezählten Frauen und Männer mit Gesundheitsberufen wurden eine zusätzliche Qualifikation oder welche anderen Maßnahmen vereinbart, um deren Vermittlungschancen zu erhöhen? Die Anzahl von Teilnehmenden1) aus Mecklenburg-Vorpommern an Maßnahmen der abschlussorientierten beruflichen Weiterbildung nach ausgewählten Aus- und Weiterbildungszielen , die vor Eintritt in die Maßnahme arbeitslos waren, ist nachfolgend dargestellt. Abschlussorientierte berufliche Weiterbildungen umfassen Gruppen- und betriebliche Einzelmaßnahmen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie Vorbereitungslehrgänge auf Externen-/Schulfremdenprüfungen sowie Weiterbildungen, die zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen. Die Angaben beruhen auf Daten der Bundesagentur für Arbeit. Aus- und Weiterbildungsziel beziehungsweise Beruf zu dem die Fortbildung inhaltlich gehört (KldB 2010) Eintritte Mai 2017 Bestand Mai 2017 Arzt- und Praxishilfe - 33 Medizinisches Laboratorium - * Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst, Geburtshilfe - - Human- und Zahnmedizin - 4 Psychologie, nichtärztliche Psychotherapie - - Nicht ärztliche Therapie und Heilkunde - 18 Pharmazie - * Altenpflege 9 232 Ernährungs-, Gesundheitsberatung, Wellness - - Medizin-, Orthopädie- und Rehatechnik * 5 Quelle: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 1) Die regionale Zuordnung des Teilnehmenden erfolgt nach dem Wohnortprinzip. 5. Inwieweit bzw. unter welchen Umständen haben arbeitslose Frauen und Männer die Möglichkeit, eine fehlende Qualifizierung über die Bundesagentur für Arbeit oder ein Jobcenter gefördert zu bekommen? Die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist in den §§ 81 bis 87, 131a und 131b SGB III geregelt. Für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem SGB II gelten diese Regelungen gemäß § 16 Absatz 1 SGB II analog. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1016 7 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist. Die Förderung umfasst die Gewährung von Arbeitslosengeld nach § 144 SGB III beziehungsweise Arbeitslosengeld II während der Teilnahme und die Übernahme der Weiterbildungskosten nach §§ 84 ff. SGB III (zum Beispiel Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kosten für die Kinderbetreuung). 6. Wie viele Frauen und Männer waren zum Zeitpunkt der letztmöglichen Erhebung im Gesundheitswesen in Mecklenburg-Vorpommern tätig (bitte insgesamt sowie nach Geschlecht, Ausländer, Vollzeit, Teilzeit, sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt darstellen)? Angaben entsprechend der Fragestellung sind auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter dem LINK https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31966/SiteGlobals/Forms/- Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_= &pageLocale=de&topicId=746716&year_month=201612&year_month.GROUP=1&search= Suchen in „Beschäftigte nach Berufen (Klassifikation der Berufe 2010) - Deutschland, Länder - Dezember 2016“ veröffentlicht. Die Angaben für die Gesundheitsberufe sind jeweils in den Zeilen 140 bis 154 der einzelnen Tabellenblätter zu finden. 7. Welche Maßnahmen will die Landesregierung bis wann einleiten, um zu verlässlichen Prognosen über den Fachkräftebedarf in den Gesundheitsberufen in Mecklenburg-Vorpommern zu gelangen? Mit welcher Begründung will die Landesregierung gegebenenfalls keine Maßnahmen einleiten? Auf die Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage 7/716 wird verwiesen. Aus Sicht der Landesregierung bedarf es keiner ergänzenden Prognosen. 8. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung einen unbekannten Bedarf an Fachkräften in den Gesundheitsberufen in Mecklenburg- Vorpommern sichern helfen? Die Landesregierung bereitet ergänzend zu den Aus- und Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen in Zusammenarbeit mit der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam die Entsendung von vietnamesischen Pflegekräften nach Mecklenburg-Vorpommern vor, mit dem Ziel, diese nach einer erfolgreichen fachlichen und sprachlichen Weiterbildung als Pflegefachkräfte einsetzen zu können.