Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. September 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1024 7. Wahlperiode 15.09.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion der AfD Ortsumgehung Warsow/Bandenitz und ANTWORT der Landesregierung Im Bundesverkehrswegeplan 2030 sind die Ortsumfahrungen der B 321 bei Bandenitz und Warsow mit einem „Vordringlichen Bedarf“ aufgeführt (http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B321-G10-MV/B321-G10-MV.html). 1. Wie bewertet die Landesregierung den Bedarf und den Nutzen dieser beiden Ortsumgehungen? Die Landesregierung hat die beiden Ortsumfahrungen Bandenitz und Warsow im Zuge der Bundesstraße (B) 321 beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Bundesverkehrswegeplan 2030 angemeldet. Ziel der Projekte ist es, die Leistungsfähigkeit der B 321 zu erhöhen und die Anbindung von Schwerin und der Region (süd-)westlich von Schwerin an die Autobahn A 24 zu verbessern. Gleichzeitig sollen die Ortschaften Warsow und Bandenitz vom überregionalen Durchgangsverkehr entlastet werden, um dort die Wohn- und Lebensqualität zu erhöhen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im Rahmen der Projektbewertung für den neuen Bundesverkehrswegeplan eine Nutzen-Kosten-Analyse durchgeführt. Dabei wurden beide Ortsumfahrungen als eine Gesamtmaßnahme betrachtet. Für diese Gesamtmaßnahme hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Nutzen- Kosten-Verhältnis von 6,0 ermittelt. Drucksache 7/1024 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Damit kann unter Berücksichtigung der Annahmen des Bewertungsverfahrens davon ausgegangen werden, dass nach Realisierung der Vorhaben jeder eingesetzte Euro aus gesamtvolkswirtschaftlicher Sicht 6-fach refinanziert wird. (http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B321- G10-MV/B321-G10-MV.html) Eine landesinterne Vorbewertung brachte ebenfalls ein positives Ergebnis. 2. Welche Planungsschritte wurden seitens der zuständigen Stellen für die beiden Ortsumgehungen bereits vorgenommen? Für die Anmeldung der Maßnahmen zum Bundesverkehrswegeplan 2030 wurde für beide Ortsumfahrungen eine grobe Abschätzung der Linienführung und der Kosten vorgenommen. Konkretere Planungsschritte im Sinne einer Vor- oder Linienplanung sind noch nicht begonnen worden.