Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. September 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1025 7. Wahlperiode 02.10.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der BMV Aktuelle Datenlage zur Schülerbeförderung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Schüler Mecklenburg-Vorpommerns haben Anspruch auf Schülerbeförderung nach § 133 Schulgesetz Mecklenburg- Vorpommern? Wie viele nehmen diesen Anspruch wahr (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. 2. In wie vielen Fällen wurde der Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach absoluten Zahlen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach Grund der Ablehnung)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Drucksache 7/1025 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie viele Mittel werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Schülerbeförderung aufgewandt (bitte einzeln aufschlüsseln)? Seitens der Landkreise und kreisfreien Städte werden für Sach- und Dienstleistungen für das Produkt Schülerbeförderung folgende Mittel aufgewendet: - Landkreis Vorpommern-Rügen 7.651.200 Euro, - Landkreis Vorpommern-Greifswald 10.605.400 Euro, - Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 10.055.000 Euro, - Landkreis Rostock 9.200.900 Euro, - Landkreis Nordwestmecklenburg 7.306.000 Euro, - Landkreis Ludwigslust-Parchim 10.600.500 Euro. In Bezug auf die kreisfreien Städte wird darauf aufmerksam gemacht, dass erst durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 20. April 2017 auch die kreisfreien Städte als Träger der Schülerbeförderung bestimmt worden sind. Gleichwohl - wenn auch nicht in dem Umfang, wie es jetzt nach der Gesetzesnovellierung der Fall sein wird - hatten auch die kreisfreien Städte schon immer Schülerbeförderungskosten zu tragen (vergleiche § 113 Absatz 4 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern), zum Beispiel für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aufgrund einer dauernden oder vorübergehenden Behinderung. Die Hansestadt Rostock hat für Schülerbeförderung im Haushaltsplan 2017 einen Zuschuss (Auszahlung abzüglich Erstattung) in Höhe von 1.595.000 Euro eingeplant. Die Landeshauptstadt Schwerin hat im Doppelhaushalt 2017/2018 Aufwendungen für die Schülerbeförderung in Höhe von 340.000 Euro in 2017 und 459.500 EUR in 2018 geplant. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei „nur“ um Planzahlen handelt und nicht unbedingt um die tatsächlichen Ausgaben. 4. In welcher Höhe wurden mit Stand heute von den Landkreisen und kreisfreien Städten Mittel aus dem Einzelplan 11, Kapitel 01, Titel 633.11 des Doppelhaushalts 2016/2017 abgerufen? Auf Nachfrage bei der fragestellenden Abgeordneten wurde mitgeteilt, dass es sich bei dem in der Frage benannten Haushaltstitel - Einzelplan 11, Kapitel 01, Titel 633.11 - um einen redaktionellen Fehler handelt. Die Frage bezieht sich tatsächlich auf den Einzelplan 11, Kapitel 1102, Maßnahmegruppe 01, Titel 633.11. Die Mittel aus dem Titel 633.11 in Kapitel 1102 Maßnahmegruppe 01 sind in den beiden Jahren 2016 und 2017 in voller Höhe von 11.000.000 Euro abgeflossen.