Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. September 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1028 7. Wahlperiode 20.09.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger und Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Obdach- und Wohnungslosigkeit von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Zu den Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Kröger und Jacqueline Bernhardt „Obdach- und Wohnungslosigkeit von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg- Vorpommern“ vom 22.08.2017 (Drucksache 7/874) ergeben sich Nachfragen. 1. Was hat die Landesregierung bislang unternommen, um Daten und Erkenntnisse zur Beantwortung der Fragen 1 bis 4 der o. g. Kleinen Anfrage zu erlangen und sich damit über die Situation der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern kundig zu machen? 2. Was wird die Landesregierung bis wann unternehmen, um Daten und Erkenntnisse zur Beantwortung der Fragen 1 bis 4 der o. g. Kleinen Anfrage zu erhalten und sich damit über die Situation der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern kundig zu machen? 3. Bis wann wird die Landesregierung die Fragen 1 bis 4 der o. g. Kleinen Anfrage umfänglich beantworten können? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/1028 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die sozial- und ordnungsrechtliche Versorgung wohnungs- beziehungsweise obdachloser Menschen gleich welchen Alters unterfällt als Aufgabe der Daseinsvorsorge dem Recht der Gemeinden auf kommunale Selbstverwaltung nach Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes. Danach muss den Gemeinden und den Gemeindeverbänden das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft sowie Angelegenheiten ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln; dies umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung. Insoweit besteht auch keine gesetzliche Grundlage, die das Land berechtigt beziehungsweise das Land verpflichtet, Daten zur Situation der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern zu erheben. Gleichwohl und im Wissen um dessen sozialpolitische Bedeutung verfolgt die Landesregierung schon seit Längerem das sozialpolitische Anliegen der Verhinderung und der Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit und damit einhergehender sozialer Problemlagen. Um fundierte Hilfen zugunsten der Betroffenen planen, entwickeln und einleiten zu können sowie zur Unterstützung der Gemeinden bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung unter anderem für eine bedarfsorientierte Sozialplanung, für die Sicherstellung einer ausreichenden Wohnraumversorgung oder für sozialpolitisch fundierte Entscheidungen, sind nach Überzeugung der Landesregierung belastbare Daten und amtliche statistische Erhebungen in Angelegenheiten von Wohnungs- und Obdachlosigkeit unerlässlich. Vor diesem Hintergrund wird Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der 94. Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 6. und 7. Dezember 2017 einen Vorstoß für ein einheitliches Vorgehen der Länder zur Einführung einer bundesweiten Wohnungslosen- und Wohnungslosennotfallstatistik initiieren mit dem Ziel der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine (bundes-)einheitliche Wohnungslosen- und Wohnungslosennotfallstatistik. 4. Wie wurden und werden die einzelnen Einrichtungen für die Unterbringung und Betreuung von Wohnungslosen und Obdachlosen in Mecklenburg-Vorpommern anteilig finanziert (bitte für die Jahre 2011 bis 2016 nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten sowie nach Bundes- und Landesmitteln, kommunalen Mitteln, Drittmitteln (bitte spezifizieren), Eigenmitteln sowie Selbstbeteiligung der Hilfebedürftigen unterscheiden)? Zur Frage der (anteiligen) Finanzierung von Einrichtungen für die Unterbringung und die Betreuung von Wohnungslosen und Obdachlosen in Mecklenburg-Vorpommern wird zunächst auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 1, 2 und 3 - speziell auf die Ausführungen zum Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände auf kommunale Selbstverwaltung einschließlich der finanziellen Eigenverantwortung der Gemeinden in Angelegenheiten der Daseinsvorsorge nach Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes - verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1028 3 Des Weiteren wird auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Kröger und Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, auf Drucksache 7/874 sowie auf die Antworten der Landesregierung zu den Fragen 3 bis 6 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der AfD, auf Drucksache 7/486 verwiesen. Weitere Erkenntnisse zur Finanzierung einzelner Einrichtungen für die Unterbringung und die Betreuung von Wohnungslosen und Obdachlosen in Mecklenburg-Vorpommern liegen der Landesregierung nicht vor.