Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. September 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1029 7. Wahlperiode 25.09.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Einsatz der Landesregierung für flächendeckende Mobilfunkversorgung und ANTWORT der Landesregierung Gemäß der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/621 liegen der Landesregierung keine Angaben zur prozentualen Versorgung der Fläche Mecklenburg-Vorpommerns mit Mobilfunk vor. Der Norddeutsche Rundfunk zitiert am 17.07.2017 die Bundeskanzlerin Angela Merkel, wonach sich Mecklenburg-Vorpommern im Hinblick auf neue Mobilfunkstandards bereits auf kommende Ausschreibungen zu Fördermaßnahmen vorbereiten könne. (Quelle: NDR - Merkel: MV als Testfeld für autonomes Fahren; abgerufen am 05.09.2017). 1. Hat die Landesregierung ein Interesse daran, die Versorgung des Gebietes Mecklenburg-Vorpommerns mit Mobilfunk zu kennen? Die Netzabdeckung von Mobilfunknetzen wird von den Mobilfunknetzbetreibern auf ihren jeweiligen Internetseiten öffentlich zugänglich dargestellt. Für das Netz der Telefonica Germany GmbH & Co. OHG ist die Mobilfunkversorgung unter https://www.o2online.de/ service/netz-verfuegbarkeit/netzabdeckung/, für das Netz der Telekom Deutschland GmbH unter https://www.telekom.de/start/netzausbau und für das Netz der Vodafone GmbH unter https://www.vodafone.de/hilfe/netzabdeckung.html einzusehen. Diese Netzabdeckungskarten sind der Landesregierung bekannt. Drucksache 7/1029 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie schätzt die Landesregierung die derzeitige Mobilfunkversorgung der Gesamtfläche Mecklenburg-Vorpommerns ein? Die Mobilfunkabdeckung in Mecklenburg-Vorpommern weist neben gut versorgten Gebieten noch Lücken in der Abdeckung auf. Die Mobilfunknetzbetreiber bauen ihre Netze weiter aus. Dennoch werden sie auch in Zukunft nicht alle der vorhandenen Funklöcher schließen können, denn aus wirtschaftlichen und topografischen Gründen ist der Bau einer Basisstation nicht überall möglich. 3. Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer möglichst flächendeckenden Mobilfunkversorgung in Mecklenburg-Vorpommern bei? Die Landesregierung misst einem flächendeckend verfügbaren Mobilfunknetz einen hohen Stellenwert bei. 4. Welche Bemühungen betreibt die Landesregierung, um eine möglichst flächendeckende Mobilfunkversorgung zu erreichen? Der Ausbau eines flächendeckenden Breitbandnetzes ist die Grundlage für die Erweiterung des Mobilfunknetzes. In einem ersten Schritt soll bis Ende 2018 eine nahezu flächendeckende Breitbandversorgung aller Haushalte und Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern mit mindestens 50 Mbit/s (Megabit pro Sekunde) erreicht werden. Im Zuge dessen soll eine nachhaltige und zukunftsfähige digitale Infrastruktur entstehen, die den weiterhin steigenden Bandbreitenbedarfen auch über 2018 hinaus gerecht wird („Gigabit-Gesellschaft“). Dieser geförderte Breitbandausbau sorgt dafür, dass die glasfaserbasierten Telekommunikationsnetze ausgebaut und das bereits bestehende Netz weiter verdichtet wird. Dieses Netz bietet bereits die Voraussetzung, um entlang dieser neuen hochleistungsfähigen Telekommunikationslinien neue Infrastrukturen wie zum Beispiel Mobilfunktürme oder -masten anschließen zu können und die Mobilfunkversorgung zu verbessern. Der Ausbau der Mobilfunknetze selbst erfolgt marktgetrieben durch die Unternehmen. Darüber hinaus haben die Mobilfunknetzbetreiber mit dem Erwerb der Frequenznutzungsrechte auch Ausbauverpflichtungen übernommen. Danach muss jeder Mobilfunknetzbetreiber (Telefonica Germany GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH und Vodafone GmbH) bis 2020 jeweils eine Netzabdeckung mit einer mobilfunkgestützten Breitbandversorgung von 10 Mbit/s und mehr von mindestens 97 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland und 98 Prozent bundesweit erreichen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1029 3 Für die Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und ICE-Strecken) ist eine vollständige Abdeckung sicherzustellen. Die Umsetzung dieser Versorgungsauflagen, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden müssen, wird für eine weitere Verbesserung der Netzabdeckung sorgen. 5. Hat die Landesregierung bereits Prioritätenlisten für den künftigen Ausbau der digitalen Infrastruktur erarbeitet? a) Wenn ja, welche Kriterien liegen dieser Priorisierung zugrunde? b) Wenn nicht, warum nicht? Zu 5, a) und b) Eine Prioritätenliste ist nicht notwendig, da die Landesregierung sich zum Ziel gesetzt hat, bereits bis Ende 2018 eine nahezu flächendeckende Breitbandversorgung aller Haushalte und Unternehmen Mecklenburg-Vorpommerns mit mindestens 50 Mbit/s zu erreichen. In den ersten vier Förderaufrufen des Bundes konnten die Landkreise aus Mecklenburg- Vorpommern überdurchschnittlich erfolgreich teilnehmen. Alle 93 beim Bundesförderprogramm aussichtsreichen Projektgebiete in Mecklenburg-Vorpommern wurden zur Antragstellung gebracht und vorerst vom Bund bewilligt. Von den bisher bundesweit bewilligten 3,2 Milliarden Euro geht rund ein Viertel nach Mecklenburg-Vorpommern (rund 832 Millionen Euro). 6. Bereitet sich die Landesregierung auf künftige Ausschreibungen zur Förderung des Ausbaus der digitalen Infrastruktur vor? a) Wenn ja, auf welche Weise? b) Wenn nicht, warum nicht? Zu 6, a) und b) In nationalen Fachgremien wie zum Beispiel Bund-Länder-Netzwerken zur digitalen Infrastruktur (unter anderem der Arbeitsgruppe Standardisierung beim Breitbandbüro des Bundes oder der Förderbeirat zum Breitbandförderprogramm des Bundes) wirkt die Landesregierung aktiv am nationalen Gestaltungsprozess zur Förderung der digitalen Infrastruktur mit, um den strukturellen Erschwernissen des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der digitalen Infrastruktur Geltung zu verschaffen und unmittelbar auf neue Fördermöglichkeiten auf nationaler oder europäischer Ebene reagieren zu können. Zur Umsetzung werden auf Landesebene in einem regelmäßig tagenden Arbeitskreis mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern die Förderverfahren des Bundes und Landes zentral koordiniert.