Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Oktober 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1036 7. Wahlperiode 05.10.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Nikolaus Kramer und Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Erstattungen von Kosten der Hilfe zur Erziehung Minderjähriger ohne gewöhnlichen Aufenthalt und ANTWORT der Landesregierung Die Kosten der Hilfe zur Erziehung Minderjähriger ohne gewöhnlichen Aufenthalt sind auf einem andauernd hohen Niveau. Die Landesregierung plant aktuell eine Erhöhung der Ausgaben in diesem Bereich (vgl. Haushaltsentwurf 2018/2019, Kapitel 1026, Titel „633.01“), da von erhöhten Zugängen bei einreisenden ausländischen Minderjährigen ausgegangen wird. 1. Mit wie vielen unbegleitet einreisenden ausländischen minderjährigen Ausländern rechnet die Landesregierung in den Jahren 2018 und 2019 für Mecklenburg-Vorpommern? a) Wie stellt sich die gegenwärtige Zugangsentwicklung in Deutschland dar? b) Wie hat sich die Zahl der unbegleitet einreisenden ausländischen Minderjährigen in Mecklenburg-Vorpommern seit 2014 verändert (bitte nach Jahren bis heute aufgliedern)? Der Landesregierung sowie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge liegen keine konkreten Anhaltspunkte für eine valide Berechnung zukünftiger Zahlen für in die Bundesrepublik Deutschland einreisende unbegleitete ausländische Minderjährige vor. Drucksache 7/1036 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Soweit sich im Entwurf des Haushaltsplanes 2018/2019 im Einzelplan 10, Kapitel 1026 bei Titel 633.01 ein erhöhter Mittelbedarf gegenüber dem Haushaltsplan 2017 ergibt, beruht dieser auf den erhöhten Zugängen in den Vorjahren. Zu a) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt die Entwicklung des Zugangs von unbegleiteten Minderjährigen auf seiner Internetseite wie folgt dar: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Asyl/um-zahlenentwicklung .pdf?__blob=publicationFile Eigene Berechnungen der Landesregierung liegen hierzu nicht vor. Zu b) Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Zahlen bilden den Umfang der unbegleiteten ausländischen Kinder und Jugendlichen ab, die nach ihrer Einreise beziehungsweise nach ihrer bundesweiten Verteilung von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern zum jeweiligen Stichtag insgesamt gesetzlich unterzubringen, zu versorgen und zu betreuen waren. Die stichtagsbezogen erhobenen Daten umfassen somit auch die in den Vorjahren eingereisten unbegleiteten Minderjährigen abzüglich derjenigen ausländischen Jugendlichen, die volljährig geworden sind und keine Leistungen für junge Volljährige erhalten. Jahr Unbegleitete ausländische Minderjährige einschließlich junge ausländische Volljährige in Verantwortung der Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern per 31. Dezember 2014 67 per 23. Dezember 2015 1.122 per 30. Dezember 2016 1.001 per 31. August 2017 930 Quelle: für 2014 - eigene Berechnungen; für 2015 bis 2017 - Bundesverwaltungsamt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1036 3 2. Welche Kosten der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden in Titel „633.01“ durch das Land erstattet (bitte aufgliedern nach Verwendungszweck und Höhe der jeweiligen Kosten im Jahr 2016)? a) Wie viele Anträge auf Kostenerstattung gingen seit dem 01.11.2015 beim Kommunalen Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern ein (bitte monatlich nach Anzahl aufgliedern)? b) Wie hoch waren die Kostenerstattungen beziehungsweise Abschlagszahlungen durch das Land Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2016 und 2017? Für die Antwort auf die Frage 2 wird auf die Beantwortung der Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/480 sowie auf die Beantwortung der Frage 5, Absätze 4 und 5 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/1026 verwiesen. Daten hinsichtlich einer Aufgliederung der erstatteten Kosten nach Verwendungszweck und Höhe werden durch die Landesregierung nicht erhoben. Zu a) Jahr eingegangene Anträge auf ein Grundanerkenntnis zur Kostenerstattung 2015 109 November 2 Dezember 107 2016 1.635 Januar 223 Februar 104 März 305 April 146 Mai 127 Juni 154 Juli 130 August 50 September 51 Oktober 132 November 118 Dezember 95 2017 502 Januar 78 Februar 63 März 95 April 61 Mai 75 Juni 30 Juli 62 August 38 Quelle: Berechnungen des Kommunalen Sozialverbandes M-V/Landesjugendamt Drucksache 7/1036 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Den genannten Fallzahlen liegen Statistiken des Kommunalen Sozialverbandes/Landesjugendamt Mecklenburg-Vorpommern zugrunde, die nicht in jedem Fall berücksichtigen, dass ein Kostengrundanerkenntnis vor Leistungen der Inobhutnahme und Hilfen zur Erziehung jeweils separat zu erteilen ist. In einigen Fällen wurde das Kostengrundanerkenntnis für beide Hilfearten gleichzeitig beantragt und somit einmalig erfasst. Bei separater Antragsstellung für ein und denselben unbegleiteten ausländischen Minderjährigen sind zwei Anträge erfasst. Zu b) Für die Antwort auf die Frage b) bezüglich des Jahres 2016 wird auf die Beantwortung der Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/480 verwiesen. Die Landesregierung erstattete bis zum 24. Juli 2017 Rechnungen in Höhe von insgesamt 12.968.884,54 Euro. Diese Summe bezieht sich auf Kostenerstattungen für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen und jungen Volljährigen von örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe aus dem Bundesgebiet und aus Mecklenburg-Vorpommern. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe aus Mecklenburg-Vorpommern haben davon bis zum oben genannten Zeitpunkt Kosten in Höhe von 4.234.215,78 Euro nach § 89d des Achten Buches Sozialgesetzbuch erstattet bekommen. 3. Fallen Kosten in Titel „633.01“ an, die keine genuinen Hilfen nach SGB VIII sind? a) Wenn ja welche sind dies? b) Wenn ja, in welcher Höhe fallen diese an? Nein.