Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Dezember 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/105 7. Wahlperiode 22.12.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Auflagen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur für die Genehmigung der Schulentwicklungspläne der Kreise und kreisfreien Städte und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Schulentwicklungspläne des Planungszeitraumes 2015/2016 bis 2019/2020 für die Landkreise Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Rügen und für die kreisfreie Stadt Rostock unter Auflagen genehmigt. 1. Mit welchen Auflagen belegte das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die einzelnen Schulentwicklungspläne für die allgemein bildenden Schulen sowie für die Fortschreibung dieser Schulentwicklungspläne der Landkreise und kreisfreien Städte im Planungszeitraum 2015/2016 bis 2019/2020 (bitte alle Auflagen nach Kreisen und kreisfreien Städten getrennt angeben)? Der Schulentwicklungsplan für die allgemein bildenden Schulen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Planungszeitraum 2015/2016 bis 2019/2020 wurde durch die oberste Schulbehörde mit Bescheid vom 04.07.2016 unter folgenden Auflagen genehmigt: „1. Die Bestandsfähigkeit der Grundschulen in den Städten Demmin, Neustrelitz und Waren ist mit dem vorliegenden Schulentwicklungsplan noch nicht nachgewiesen worden. Für jede einzelne dieser Grundschulen ist bis zum 16.12.2016 jeweils eine schulbezogene Schülerzahlprognose für den Zeitraum 2016/2017 - 2024/2025 bei der obersten Schulbehörde vorzulegen. Drucksache 7/105 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Die Bestandsfähigkeit der Regionalen Schulen in den Städten Demmin und Waren ist durch den Landkreis noch nicht nachgewiesen worden. Für jede einzelne dieser Regionalen Schulen ist durch den Planungsträger bis zum 16.12.2016 eine separate Schülerzahlprognose für den Zeitraum 2016/2017 - 2024/2025 bei der obersten Schulbehörde vorzulegen. 3. Für die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS ‚Vier Tore‘ Neubrandenburg ist zunächst im Rahmen einer dreijährigen Probezeit beginnend mit dem Schuljahr 2017/2018 nachzuweisen, dass die Schülermindestzahl 24 für die Jahrgangsstufe 11 tatsächlich erreicht wird. 4. Das für die Grundschule Mölln geltend gemachte Entstehen unzumutbarer Schulwegzeiten ist bisher nicht glaubhaft nachgewiesen worden. Bis zum 16.12.2016 ist der Nachweis zu erbringen, ob auch für den Fall der Aufhebung der Grundschule Mölln und einer Neuorganisation der dann gemäß § 113 Schulgesetz durchzuführenden Schülerbeförderung unzumutbare Schulwegzeiten entstehen würden. 5. Das für die Regionale Schule in Blankensee geltend gemachte Entstehen unzumutbarer Schulwegzeiten ist bisher nicht glaubhaft nachgewiesen worden. Bis zum 16.12.2016 ist der Nachweis zu erbringen, ob auch für den Fall einer Aufteilung des Einzugsbereiches der Regionalen Schule in Blankensee auf die benachbarten Regionalen Schulen in Neustrelitz, Feldberg und Burg Stargard und einer Neuorganisation der dann gemäß § 113 Schulgesetz durchzuführenden Schülerbe-förderung unzumutbare Schulwegzeiten entstehen würden. 6. Das für die Grundschule Gielow geltend gemachte Entstehen unzumutbarer Schulwegzeiten ist bisher nicht glaubhaft nachgewiesen worden. Bis zum 30.09.2016 ist ergänzend eine Darstellung der derzeitigen Schülerbeförderung aus den Gemeinden des Einzugsbereichs der Grundschule Gielow zur Regionalen Schule sowie zum Gymnasium in Malchin bei der obersten Schulbehörde vorzulegen. 7. Das für die Grundschule Jürgenstorf geltend gemachte Entstehen unzumutbarer Schulwegzeiten ist bisher nicht glaubhaft nachgewiesen worden. Bis zum 30.09.2016 ist die vorliegende Aufstellung der Fahrzeiten um weitere bereits bestehende Beförderungsmöglichkeiten zu ergänzen und bei der obersten Schulbehörde vorzulegen. 8. Das für die Regionale Schule in Woldegk geltend gemachte Entstehen unzumutbarer Schulwegzeiten ist bisher nicht glaubhaft nachgewiesen worden. Bis zum 30.09.2016 ist ergänzend zu der vorliegenden Darstellung der Fahrzeiten bei einer Aufhebung der Regionalen Schule in Woldegk eine Darstellung der bestehenden Schülerbeförderung aus den Gemeinden des Einzugsbereichs dieser Regionalen Schule zur KGS Friedland bei der obersten Schulbehörde vorzulegen. Die vorliegende Darstellung ist um die Zahl der jeweils betroffenen Schüler zu ergänzen. 9. Das für die Regionale Schule in Penzlin geltend gemachte Entstehen unzumutbarer Schulwegzeiten ist bisher nicht glaubhaft nachgewiesen worden. Bis zum 16.12.2016 ist der Nachweis zu erbringen, ob auch für den Fall einer Aufteilung des Einzugsbereiches der Regionalen Schule in Penzlin auf die benachbarten Regionalen Schulen in Neubrandenburg und in Möllenhagen und einer Neuorganisation der dann gemäß § 113 Schulgesetz durchzuführenden Schülerbeförderung unzumutbare Schulwegzeiten entstehen würden. 10. Das für die Regionale Schule in Wesenberg geltend gemachte Entstehen unzumutbarer Schulwegzeiten ist bisher nicht glaubhaft nachgewiesen worden. Bis zum 16.12.2016 ist eine Darstellung bei der obersten Schulbehörde einzureichen, welche Fahrzeiten sich für die Schüler des Regionalschulbildungsganges ergeben, wenn die Regionale Schule Wesenberg aufgehoben werden müsste. Dazu sind auch für ggf. bisher nicht bestehende Linien die sich ergebenden Fahrzeiten zu ermitteln. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/105 3 11. An den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Demmin, Malchin und Friedland werden gemäß Prognosen im Schulentwicklungsplan die Schülermindestzahlen für diese Schulen nicht mehr erreicht. Die Einschätzung des Planungsträgers, dass keine schulorganisatorischen Maßnahmen nach § 108 des Schulgesetzes erforderlich sind, ist durch die oberste Schulbehörde nicht genehmigungsfähig. Sobald die Kriterien für die Umsetzung der Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern feststehen, ist eine Entscheidung über die erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmen für diese Förderschulen zu treffen.“ Der Schulentwicklungsplan des Landkreises Vorpommern-Rügen für die allgemein bildenden Schulen im Planungszeitraum 2015/2016 bis 2019/2020 sowie die 1. Fortschreibung dieses Schulentwicklungsplanes wurden durch die oberste Schulbehörde mit Bescheid vom 20.07.2016 mit folgenden Auflagen genehmigt: „1. Es ist geplant, die Außenstelle der Grundschule Marlow in Gresenhorst ab dem Schuljahr 2015/16 aufzuheben. Dies wurde bereits in einer Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes im Planungszeitraum 2006/07 bis 2014/15 durch die oberste Schulbehörde genehmigt. Für eine Umsetzung der Strukturmaßnahme bedarf es jedoch einer konkreten Festlegung des Aufhebungszeitpunktes der Außenstelle. Insofern wird der Planungsträger aufgefordert, eine diesbezügliche Konkretisierung im Schulentwicklungsplan 2015/16 bis 2019/20 bis zum 13.01.2017 vorzunehmen. 2. Das für die Grundschule Lüdershagen geltend gemachte Entstehen unzumutbarer Schulwegzeiten ist bisher nicht glaubhaft nachgewiesen worden. Bis zum 13.01.2017 ist der Nachweis zu erbringen, ob auch für den Fall einer Aufteilung des Einzugsbereiches der Grundschule Lüdershagen auf die benachbarten Grundschulen in Barth, Ribnitz- Damgarten und Ahrenshagen und der dann gemäß § 113 des Schulgesetzes durchzuführenden Schülerbeförderung unzumutbare Schulwegzeiten entstehen würden. Die Prüfergebnisse sind bis zum 13.01.2017 bei der obersten Schulbehörde vorzulegen. 3. Das für die Grundschule Velgast geltend gemachte Entstehen unzumutbarer Schulwegzeiten ist glaubhaft nachgewiesen worden. Demnach wäre ein Bestand als ‚Kleine Grundschule‘ möglich, wenn mindestens zwei Lerngruppen mit jeweils mindestens 20 Schülerinnen und Schülern gebildet werden können. Der Landkreis geht jedoch davon aus, dass im Schuljahr 2019/20 keine zwei Lerngruppen mit jeweils mindestens 20 Schülerinnen und Schülern gebildet werden können. Insofern ist durch den Planungsträger bis zum 31.01.2019 zu prüfen, von welchen Schülerzahlen für die Grundschule Velgast im Schuljahr 2019/20 auszugehen ist und ob die Voraussetzungen für die Bildung von zwei Lerngruppen mit jeweils mindestens 20 Schülerinnen und Schülern vorliegen. Andernfalls sind die erforderlichen Maßnahmen durch den Landkreis Vorpommern-Rügen im Schulentwicklungsplan zu treffen. Die Prüfergebnisse sind bis zum 31.01.2019 bei der obersten Schulbehörde vorzulegen. 4. Der Landkreis Vorpommern-Rügen plant die Aufhebung der Grundschulen in Horst und Brandshagen sowie der Regionalen Schule in Reinberg zum Ende des Schuljahres 2017/18. Ab dem Schuljahr 2018/19 erfolgt die Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler an der neu errichteten Regionalen Schule mit Grundschule in Miltzow. Die Bestandsfähigkeit dieser neu zu errichtenden Schule in Miltzow ist durch den Landkreis noch nicht nachgewiesen worden. Die Schülerzahlprognosen und die bei Anerkennung der unzumutbaren Schulwegzeiten erforderlichen detaillierten Nachweise sind durch den Planungsträger bis zum 13.01.2017 vorzulegen. Drucksache 7/105 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Das für die Grundschule Grammendorf geltend gemachte Entstehen unzumutbarer Schulwegzeiten ist bisher nicht glaubhaft nachgewiesen worden. Bis zum 13.01.2017 ist der Nachweis zu erbringen, ob auch für den Fall einer Aufteilung des Einzugsbereiches der Grundschule Grammendorf auf die benachbarten Grundschulen in Tribsees, Grimmen und Kandelin und der dann gemäß § 113 des Schulgesetzes durchzuführenden Schülerbeförderung unzumutbare Schulwegzeiten entstehen würden. Der vorliegende Nachweis des Landkreises betrachtet nur einen Teil der Gemeinden und nicht alle Gemeinden für alle benachbarten Grundschulen. Die Prüfergebnisse sind bis zum 13.01.2017 bei der obersten Schulbehörde vorzulegen.“ Der Schulentwicklungsplan für die allgemein bildenden Schulen des Landkreises Ludwigslust- Parchim im Planungszeitraum 2015/2016 bis 2019/2020 sowie die 1. Fortschreibung dieses Schulentwicklungsplanes wurden durch die oberste Schulbehörde mit Bescheid vom 21.07.2016 mit folgenden Auflagen genehmigt: „1. An der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Verbund mit der Kooperativen Gesamtschule mit Grundschule in Dömitz werden gemäß Prognose im Schulentwicklungsplan die Schülermindestzahlen nicht mehr erreicht. Eine dauerhafte Fortführung mit unterschrittenen Schülermindestzahlen ist nicht genehmigungsfähig. Sobald die Kriterien für die Umsetzung der Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern feststehen, ist eine Entscheidung über die erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmen für diese Förderschule zu treffen. 2. Die Bestandsfähigkeit der Grundschule der Regionalen Schule mit Grundschule ‚Europaschule‘ Hagenow, der Regionalen Schule ‚Prof. Dr. F. Heincke‘ Hagenow und der Regionalschule der Regionalen Schule mit Grundschule ‚Europaschule‘ Hagenow ist durch den Landkreis noch nicht nachgewiesen worden. Die Schülerzahlprognosen für jede einzelne dieser Schulen sind durch den Planungsträger bis zum 16.09.2016 bei der obersten Schulbehörde vorzulegen. 3. Das für die Regionale Schule Cambs geltend gemachte Entstehen unzumutbarer Schulwegzeiten ist bisher nicht glaubhaft nachgewiesen worden. Bis zum 13.01.2017 ist der Nachweis zu erbringen, ob auch für den Fall der Schülerbeförderung zur benachbarten Regionalen Schule Brüel unzumutbare Schulwegzeiten entstehen würden. 4. Das für die Regionale Schule Malliß geltend gemachte Entstehen unzumutbarer Schulwegzeiten ist bisher nicht glaubhaft nachgewiesen worden. Da damit die Bestandsfähigkeit der Schule nicht abschließend nachgewiesen wurde, ist die geplante organisatorische Verbindung der Regionalen Schule Malliß mit der Grundschule Malliß zum Schuljahr 2016/2017 nicht genehmigungsfähig. Bis zum 13.01.2017 ist der Nachweis zu erbringen, ob auch für den Fall, dass die Schüler aus einem Teil des Einzugsbereiches nicht zunächst zur Grundschule Eldena befördert werden und dort Wartezeiten hätten, sondern direkte Verbindungen zu den benachbarten Regionalen Schulen eingerichtet werden, unzumutbare Schulwegzeiten entstehen würden. 5. Das für die Grundschule Malliß geltend gemachte Entstehen unzumutbarer Schulwegzeiten ist bisher nicht glaubhaft nachgewiesen worden. Da damit die Bestandsfähigkeit der Schule nicht abschließend nachgewiesen wurde, ist die geplante organisatorische Verbindung der Regionalen Schule Malliß mit der Grundschule Malliß zum Schuljahr 2016/2017 nicht genehmigungsfähig. Bis zum 13.01.2017 ist der Nachweis zu erbringen, ob auch für den Fall einer Aufteilung des Einzugsbereiches der Grundschule Malliß auf die benachbarten Grundschulen in Eldena und Neu Kaliß und der dann gemäß § 113 des Schulgesetzes durchzuführenden Schülerbeförderung unzumutbare Schulwegzeiten entstehen würden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/105 5 6. Das für die Grundschule Neu Kaliß geltend gemachte Entstehen unzumutbarer Schulwegzeiten ist bisher nicht glaubhaft nachgewiesen worden. Bis zum 13.01.2017 sind ggf. weitere Sachverhalte, die bei der Bewertung der Unzumutbarkeit der entstehenden Schulwegzeiten im Falle einer Aufhebung der Grundschule Neu Kaliß zu berücksichtigen sind, bei der obersten Schulbehörde vorzulegen. 7. Das für die Grundschule Marnitz geltend gemachte Entstehen unzumutbarer Schulwegzeiten ist bisher nicht glaubhaft nachgewiesen worden. Bis zum 13.01.2017 ist der Nachweis zu erbringen, ob auch für den Fall einer Aufteilung des Einzugsbereiches der Grundschule Marnitz auf die benachbarten Grundschulen in Groß Godems und in Parchim und der dann gemäß § 113 des Schulgesetzes durchzuführenden Schülerbeförderung unzumutbare Schulwegzeiten entstehen würden. 8. Das für die Regionale Schule Goldberg geltend gemachte Entstehen unzumutbarer Schulwegzeiten ist bisher nicht glaubhaft nachgewiesen worden. Die dargestellten Fahrzeiten lassen sich nicht aus den Fahrzeiten der Linie 101 ableiten, sodass eine Prüfung des Entstehens unzumutbarer Schulwegzeiten nicht möglich war. Bis zum 16.09.2016 ist eine korrigierte Darstellung der Schülerbeförderung für den Fall einer Aufhebung der Regionalen Schule Goldberg bei der obersten Schulbehörde vorzulegen. 9. Das für die Grundschule Mestlin geltend gemachte Entstehen unzumutbarer Schulwegzeiten ist bisher nicht glaubhaft nachgewiesen worden. Bis zum 13.01.2017 ist der Nachweis zu erbringen, ob auch für den Fall einer Zuordnung/Aufteilung des Einzugsbereiches der Grundschule Mestlin auf die Grundschulen in Domsühl, Dabel, Goldberg oder Crivitz und der dann gemäß § 113 des Schulgesetzes durchzuführenden Schülerbeförderung unzumutbare Schulwegzeiten entstehen würden. 10. Das für die Grundschule Groß Godems geltend gemachte Entstehen unzumutbarer Schulwegzeiten ist bisher nicht glaubhaft nachgewiesen worden. Bis zum 13.01.2017 ist der Nachweis zu erbringen, ob auch für den Fall einer Aufteilung des Einzugsbereiches der Grundschule Groß Godems auf die Grundschulen in Marnitz und Parchim und der dann gemäß § 113 des Schulgesetzes durchzuführenden Schülerbeförderung unzumutbare Schulwegzeiten entstehen würden. 11. Das für die Regionale Schule Brüel geltend gemachte Entstehen unzumutbarer Schulwegzeiten ist bisher nicht glaubhaft nachgewiesen worden. Bis zum 13.01.2017 ist der Nachweis zu erbringen, ob auch für den Fall der Schülerbeförderung zur benachbarten Regionalen Schule Crivitz unzumutbare Schulwegzeiten entstehen würden.“ Der Schulentwicklungsplan für die allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock im Planungszeitraum 2015/2016 bis 2019/2020 wurde durch die oberste Schulbehörde mit Bescheid vom 21.07.2016 unter folgenden Auflagen genehmigt: „1. Für die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Jenaplanschule ist zunächst im Rahmen einer dreijährigen Probezeit beginnend mit dem Schuljahr 2017/2018 nachzuweisen, dass die Schülermindestzahl 24 für die Jahrgangsstufe 11 tatsächlich erreicht wird. 2. Für die geplante Profilierung der Paul-Friedrich-Scheel-Schule als Schule mit spezifischer Kompetenz ab dem Schuljahr 2016/2017 sind die Einzelheiten sowie das Vorliegen der räumlichen Voraussetzungen noch nicht geklärt, sodass die Umsetzung noch nicht erfolgen kann. Bis zum 13.01.2017 ist zunächst eine Konkretisierung der Planung im Hinblick auf die geplanten Schularten sowie die Absicherung der Beschulung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten bei der obersten Schulbehörde vorzulegen.“ Drucksache 7/105 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 2. Welche Veränderungen in der Schulstruktur sehen die einzelnen Schulentwicklungspläne für die allgemein bildenden Schulen und deren Fortschreibung im Planungszeitraum 2015/2016 bis 2019/2020 vor (bitte getrennt nach Kreisen und kreisfreien Städten angeben)? Gemäß den genehmigten Schulentwicklungsplänen für den Planungszeitraum 2015/2016 bis 2019/2020 sind folgende Veränderungen in der Schulstruktur für die öffentlichen allgemein bildenden Schulen durch die Landkreise beziehungsweise durch die kreisfreien Städte festgelegt worden: Landkreis/ kreisfreie Stadt festgelegte Strukturänderungen im Planungszeitraum 2015/2016 bis 2019/2020 Hansestadt Rostock Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Integrierten Gesamtschule mit Grundschule - Jenaplanschule - ab dem Schuljahr 2017/2018 Errichtung einer schulartunabhängigen Orientierungsstufe an der Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung mit Grundschule „Paul Friedrich Scheel“ ab dem Schuljahr 2017/2018 Aufhebung der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen „Schule am Schäferteich“ zum 31.07.2016* Änderung der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache „Schuleam Alten Markt“ in eine Grundschule ab dem Schuljahr 2016/2017* Landkreis Ludwigslust-Parchim Aufhebung der eigenständigen Grundschule in Malliß und organisatorische Verbindung mit der Regionalen Schule Malliß zu einer Regionalen Schule mit Grundschule ab dem Schuljahr 2016/2017 Aufhebung der eigenständigen Grundschule in Domsühl und organisatorische Verbindung mit der Regionalen Schule Domsühl zu einer Regionalen Schule mit Grundschule ab dem Schuljahr 2016/2017 Landkreis Vorpommern-Rügen Aufhebung der eigenständigen Grundschule in Garz und organisatorische Verbindung mit der Regionalen Schule Garz zu einer Regionalen Schule mit Grundschule ab dem Schuljahr 2016/2017 Aufhebung der in Gresenhorst geführten unselbstständigen Außenstelle der Grundschule Marlow Aufhebung der Grundschulen in Brandshagen und Horst sowie der Regionalen Schule in Reinberg zum 31.07.2018 und Errichtung einer neuen Regionalen Schule mit Grundschule in Miltzow zum 01.08.2018 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Integrierten Gesamtschule „Vier Tore“ in Neubrandenburg Aufhebung der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Röbel zum 31.07.2016 * Diese in der genehmigten Planung enthaltene Umwidmung des ansonsten nach Planung der Hansestadt Rostock unveränderten Schulstandortes ist noch nicht in Kraft getreten und wird nunmehr zum 01.08.2017 angestrebt.