Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. September 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1058 7. Wahlperiode 29.09.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule und ANTWORT der Landesregierung Aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drs. 7/987) ergeben sich Nachfragen zur Umsetzung von Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule, welche abhängig von der Zustimmung nicht genauer definierter Partner seien. 1. Wer sind die in der Antwort auf die o. g. Anfrage erwähnten beteiligten Partner? Partner sind die Deutsche Vereinigung für Sportwissenschaft und der Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung. Der Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) ist ein Zusammenschluss von Verbänden, die in der Schwimmausbildung aktiv sind. Mitgliedsverbände des BFS sind: Arbeiter-Samariter-Bund e. V. (ASB), Bundesverband Deutscher Schwimmmeister e. V. (BDS), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz e. V. (DRK), Deutscher Schwimmverband e. V. (DSV), Deutscher Turner-Bund e. V. (DTB) und der Verband Deutscher Sporttaucher e. V. (VDST). Drucksache 7/1058 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche der beteiligten Partner haben bereits zugestimmt? 3. Welche der beteiligten Partner haben noch nicht zugestimmt? 4. Warum haben die in der Antwort zu Frage drei genannten Partner noch nicht zugestimmt? 5. Bis wann wird eine Entscheidung zur Zustimmung aller beteiligten Partner erwartet? Die Fragen 2, 3, 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung ist nicht bekannt, wann die beteiligten Partner zu der Thematik beraten und beschließen werden. Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz wird die Länder zu gegebener Zeit darüber informieren und bei Zustimmung der beteiligten Partner die Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule veröffentlichen. 6. Werden die Empfehlungen für den Schwimmunterricht in Mecklenburg-Vorpommern in landesweit einheitlich definierte Parameter zur Leistungsbewertung münden? a) Wenn ja, wer wird diese entwickeln? b) Wenn ja, wann werden diese Anwendung finden? c) Wenn nicht, warum nicht? Es wird auf die Beantwortung der Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/987 verwiesen.