Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Oktober 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1063 7. Wahlperiode 23.10.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Aufbewahrung der Stasi-Unterlagen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Stasi-Unterlagen werden in der Zuständigkeit des Bundes durch die Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR an verschiedenen Standorten aufbewahrt und zugänglich gemacht. In Mecklenburg-Vorpommern sind das die Außenstellen des Bundesbeauftragten in Neubrandenburg, Rostock und Schwerin. In der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU Mecklenburg- Vorpommern für die 7. Wahlperiode heißt es unter Punkt 244: „Die Koalitionspartner bekennen sich zur Konzentration der Standorte zur Aufbewahrung der Stasi-Unterlagen […].“ 1. Was verstehen die Koalitionspartner unter der „Konzentration der Standorte zur Aufbewahrung der Stasi-Unterlagen“? Die Landesregierung bekennt sich zur dauerhaften Sicherung und Zugänglichkeit der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR und strebt unter Beteiligung des Bundes eine Konzentration der Standorte an. Drucksache 7/1063 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche konkreten Bestrebungen hinsichtlich der o. g. Konzentration der Standorte verfolgen die Koalitionspartner gegenüber der Bundesregierung? Zur Beantwortung wird auf die Protokollerklärung Mecklenburg-Vorpommerns zur vom Bundesrat in seiner 953. Sitzung am 10.02.2017 gefassten „Entschließung des Bundesrates zum Erhalt der Außenstellen der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik“ (Bundesrats- Drucksache 743/16) verwiesen: „Mecklenburg-Vorpommern sieht keinen unaufschiebbaren Erklärungsbedarf des Bundesrates zur künftigen Struktur und zu den künftigen Aufgaben der Außenstellen, solange nicht das in Ziffer 2 des Antrags erwähnte Konzept und damit eine gesamtkonzeptionelle Grundlage wenigstens im Entwurf vorliegt. In der 7. Wahlperiode des Landtages Mecklenburg-Vorpommern bekennt sich das Land zur Konzentration der Standorte zur Aufbewahrung der Stasi-Unterlagen und strebt unter Beteiligung des Bundes die Gründung eines Zentrums am Universitätsstandort Rostock an.“ 3. Welche Perspektive haben die drei derzeit vorhandenen Standorte in Mecklenburg-Vorpommern jeweils? Die Klärung der Perspektive der Außenstellen des Bundesbeauftragten in Neubrandenburg, Rostock und Schwerin obliegt zuvörderst der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi- Unterlagen, der in Zusammenarbeit mit dem Bundesarchiv mit Bundestagsbeschluss vom 09.06.2016 (Bundestags-Drucksache 18/8705) die Neukonzeption übertragen wurde. Die Entscheidung des Konzeptes trifft der Bundestag in der 19. Legislaturperiode. Nach Aussage des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR erfüllt derzeit keiner der Standorte alle Kriterien für eine archivgerechte Lagerung der Stasi-Unterlagen. Die Landesregierung strebt eine Konzentration der Standorte an.