Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Oktober 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1064 7. Wahlperiode 17.10.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Strohschein, Fraktion der AfD Schäden durch den Biber und ANTWORT der Landesregierung 1. Erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern eine Erfassung von durch Biber verursachten Schäden? Wenn ja, wie hoch waren die jährlichen Schadenssummen in den Jahren 2010 bis 2016? Eine systematische Erfassung der durch Biber verursachten Schäden erfolgt nicht. 2. Wer kommt für die Schäden an landwirtschaftlichen Nutzflächen, Straßenbauwerken und anderweitiger Infrastruktur auf? Der Schwerpunkt der in Mecklenburg-Vorpommern zur Anwendung kommenden Maßnahmen liegt in der Vermeidung oder Minimierung entsprechender Schäden. Es besteht die Möglichkeit der Förderung von Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung oder Minderung entsprechender Schäden auf Basis der ELER-finanzierten Naturschutzförderrichtlinie (NatSchFöRL). Ein gesondertes Instrument zum Ausgleich von durch die Art Biber verursachten Schäden mit öffentlichen Mitteln ist vor diesem Hintergrund nicht etabliert. Drucksache 7/1064 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Sind im Haushalt 2018/2019 Mittel bereitgestellt, um insbesondere Privatleute für durch Biber verursachte Schäden zu entschädigen? Wenn ja, in welcher Höhe? Derartige Mittel sind im Entwurf des Haushaltplanes 2018/2019 nicht vorgesehen. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 4 verwiesen, wonach das Land dem präventiven Ansatz der Schadensminderung beziehungsweise Schadensvermeidung folgt. 4. Wie planen die zuständigen Stellen mit der zunehmenden Population an Bibern umzugehen, insbesondere in Hinblick auf die zunehmende Konkurrenz zwischen Lebensraumansprüchen des Bibers und der von Menschen geschaffenen und genutzten Kulturlandschaft? Durch die Kombination bestehender Förderrichtlinien (Richtlinie zur Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben - WasserFöRL M-V; NatSchFöRL M-V) ist es in Mecklenburg -Vorpommern möglich, im Rahmen des Konfliktmanagements sowohl die landesweite konzeptionelle Vorbereitung als auch die Maßnahmenumsetzung zu unterstützen. Dieses Anliegen wird ergänzt durch die Arbeit von etwa 40 geschulten Biberberatern im Land, die vor Ort Konflikte einschätzen und Lösungsmöglichkeiten vorschlagen. Auch wird fortlaufend auf eine engere Zusammenarbeit der regional zuständigen Akteure hingewirkt, um den auftretenden Konflikten zwischen Mensch und Biber noch besser begegnen zu können. Es stehen damit verschiedene Instrumente zur Vermeidung oder Minderung entsprechender Konflikte zur Verfügung, von der Förderung konzeptioneller Leistungen sowie Präventionsmaßnahmen in konkreten Konfliktsituationen bis hin zur Zulassung von Ausnahmen von den Zugriffsverboten gemäß § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes.