Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1066 7. Wahlperiode 06.11.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stephan J. Reuken, Fraktion der AfD Lehrerfortbildung im Bereich Integration und Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben sind nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. 1. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer haben in den Sommerferien zwischen den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 an Fortbildungen zum Thema Integration und Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen teilgenommen (bitte aufschlüsseln nach allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen und nach Lehrern mit und ohne Leitungsposition)? An allgemeinbildenden Schulen haben in den Sommerferien 2016/2017: - 37 Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen der Sommerakademie und - 74 Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen der ESF-geförderten Fortbildungsreihe an entsprechenden Fortbildungsangeboten teilgenommen. Drucksache 7/1066 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer plant das Land im Schuljahr 2017/2018 in Fortbildungen zum Thema Integration und Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu entsenden (bitte aufschlüsseln nach allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen und nach Lehrern mit und ohne Leitungsposition)? Im Schuljahr 2017/2018 werden hinsichtlich allgemeinbildender Schulen folgende Fortbildungen vorgehalten: 1. ein Zertifizierungskurs für 30 Teilnehmende und 2. eine ESF-geförderte Fortbildungsreihe für Lehrkräfte mit 80 Teilnehmenden. Im Schuljahr 2017/2018 wird hinsichtlich beruflicher Schulen eine ESF-geförderte Weiterbildung von Lehrkräften für 52 Teilnehmende vorgehalten. 3. Wie viele Unterrichtsstunden werden den Lehrerinnen und Lehrern wöchentlich zugunsten der Fortbildung im Bereich Integration und Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erlassen (bitte aufschlüsseln nach allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen und nach Lehrern mit und ohne Leitungsposition)? Innerhalb der ESF-geförderten Fortbildungsreihe „Fortbildung für Lehrkräfte zur durchgängigen Sprachbildung und interkulturellen Bildung“ erfolgt eine Abminderung mit drei Lehrerwochenstunden (LWS) für die Teilnehmenden. Innerhalb der ESF-geförderten Fortbildungsreihe „Weiterbildung von Lehrkräften an beruflichen Schulen zur Unterstützung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund beim Erwerb der deutschen Sprache“ erfolgt eine Abminderung von vier LWS für Teilnehmende. 4. Mit wie vielen Stunden Unterrichtsausfall bzw. Vertretungsunterricht ist im Zuge der Fortbildung im Bereich Integration zu rechnen (bitte aufschlüsseln nach allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen)? Bei der Durchführung von Fortbildungen ist es das Ziel aller Beteiligten, Vertretungsunterricht und Unterrichtsausfall zu vermeiden. Aufgrund der Vielzahl der aktuell stattfindenden Fortbildungsangebote können in Einzelfällen Vertretungserfordernisse nicht vollständig ausgeschlossen werden. Daten zum Vertretungsunterricht aufgrund der benannten Fortbildungen wurden bisher nicht erhoben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1066 3 5. Wie viele Integrations- bzw. Flüchtlingsklassen gab es in den Jahren 2015/2016/2017, die ausschließlich dem Erwerb der deutschen Sprache dienten? In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Integrationsklassen beziehungsweise Flüchtlingsklassen . An den allgemeinbildenden Schulen erhalten Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache eine Intensivförderung im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“. Diese Intensivförderung dient vorrangig dem Ersterwerb der deutschen Sprache. Die Intensivförderung ist in Form von Kursen organisiert. Im Schuljahr 2015/2016 waren 144 Intensivkurse eingerichtet. Im Schuljahr 2016/2017 waren 215 Intensivkurse eingerichtet. Für das Schuljahr 2017/2018 werden derzeit noch die Daten für die amtliche Schulstatistik zusammengestellt. Aus diesem Grund liegen hinsichtlich der Anzahl der Kurse noch keine abschließenden Zahlen vor. Im Bereich der Beruflichen Schulen werden Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache im Berufsvorbereitungsjahr Aussiedlerinnen/Ausländerinnen beziehungsweise Aussiedler/Ausländer (BVJA) unterrichtet. Ausschließlich dem Erwerb der deutschen Sprache dienen hierbei die Klassen des BVJA, Jahrgangsstufe 1. Hier gestaltet sich die Verteilung der Klassen auf die Schuljahre 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 wie folgt: Schuljahr 2015/2016: 44 BVJA-Klassen Schuljahr 2016/2017 1. Halbjahr: 42 BVJA-Klassen 2. Halbjahr: 32 BVJA-Klassen Schuljahr 2017/2018: 16 BVJA-Klassen. 6. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer wurden eingestellt? Wie viele befristete Arbeitsverträge von Lehrerinnen und Lehrern wurden zum Zwecke der Beschulung dieser Klassen entfristet bzw. verlängert (bitte nach Jahren aufführen)? Im Schuljahr 2015/2016 wurden im Bereich der allgemeinbildenden Schulen 52 unbefristete Verträge und 20 befristete Verträge mit Lehrkräften zum Zweck der Beschulung der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache geschlossen. Im Schuljahr 2016/2017 wurden im Bereich der allgemeinbildenden Schulen 31 unbefristete Verträge und 16 befristete Verträge mit Lehrkräften zum Zweck der Beschulung der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache geschlossen. Es gab vier Vertragsverlängerungen und acht Entfristungen für dieses Schuljahr. Drucksache 7/1066 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Im Schuljahr 2017/2018 wurden im Bereich der allgemeinbildenden Schulen zwei unbefristete Verträge und drei befristete Verträge mit Lehrkräften zum Zweck der Beschulung der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache geschlossen. Es gab sechs Vertragsverlängerungen und zwei Entfristungen für dieses Schuljahr. Zur Absicherung der Unterrichtsversorgung in den in der Antwort zu Frage 5 genannten Klassen des BVJA, Jahrgangsstufe 1, wurden im Bereich der öffentlichen Beruflichen Schulen - im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 18 Lehrkräfte, - im Schuljahr 2016/2017 insgesamt 17 Lehrkräfte, - im Schuljahr 2017/2018 keine Lehrkraft zusätzlich eingestellt. Der übrige Unterricht in den Klassen des BVJA, Jahrgangsstufe 1, wurde und wird durch vorhandene Bestandslehrkräfte abgesichert. Soweit der Unterricht in den Klassen des BVJA, Jahrgangsstufe 1, durch Bestandslehrkräfte erfolgt, wurden für diesen Zweck etwaig bestehende befristete Arbeitsverträge weder verlängert noch entfristet.