Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Oktober 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1070 7. Wahlperiode 23.10.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Hausbesetzungen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Für die Begrifflichkeit Hausbesetzung existiert keine juristische Legaldefinition. Im Sinne der Anfrage wurden daher Fälle des Hausfriedensbruchs gemäß §§ 123, 124 des Strafgesetzbuches untersucht. Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen und der daraus resultierenden Löschfristen sind Sachverhalte bis zum Jahr 1990 nicht mehr valide zu recherchieren. Bezugnehmend auf die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 7/945) ergeben sich weitere Fragen. 1. Wie viele Häuser bzw. Wohneinheiten in Mecklenburg-Vorpommern wurden seit dem Jahr 1990 besetzt (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Adresse des Hauses/der Wohneinheit)? a) Wie viele Personen und welche Gruppen umfassten entsprechende Besetzungen? b) Welchem politischen Spektrum sind entsprechende Besetzungen zuzurechnen? Die Fragen 1, a), b) werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/1070 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Unter Berücksichtigung der Vorbemerkung wurden vier sogenannte Hausbesetzungen recherchiert. Demnach wurde im April 2010 der Versuch unternommen, das ehemalige Amtsgericht in der Ernst-Barlach-Straße 7 in Rostock und im Juni 2011 das Gebäude in der Lindenstraße 3 in Rostock zu besetzen. Die Besetzungen dauerten in beiden Fällen nur wenige Stunden. 2014 wurde in Greifswald der Gebäudekomplex Brinkstraße 16/17 besetzt. Bei der Räumung wurden zehn Personen festgestellt. Am 23.09.2017 wurde die Ulmenstraße 45 in Rostock von circa 13.00 bis 20.00 Uhr besetzt. Die Klärung des Sachverhaltes dauert noch an. Hausbesetzungen werden überwiegend dem linksautonomen Spektrum zugerechnet. 2. Bis wann waren etwaige in der Antwort zu Frage 1 aufgelistete Besetzungen ohne genuines Wohn- oder Mietverhältnis (bitte aufschlüsseln nach Zeitraum der Besetzung und Adresse)? Das Objekt in der Brinkstraße 16/17 in Greifswald wurde am 30.09.2014 besetzt. Der Eigentümer hatte Räumlichkeiten in dem Gebäude vermietet. Nachdem der Eigentümer beschloss, das Gebäude abreißen zu lassen, wurde der Auszug verweigert. Gemäß Beschluss des Amtsgerichtes Greifswald erfolgte am 20.11.2014 die Räumung des Gebäudekomplexes in Amtshilfe durch die Polizei. In den anderen in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen liegen der Landesregierung keine Informationen zu vorherigen Wohn- oder Mietverhältnissen vor. 3. Wie werden etwaige in Frage 1 aufgelistete und adressierte Häuser bzw. Wohneinheiten heute genutzt (bitte auflisten nach Nutzung und Objekt)? a) Finden in den genannten Objekten politische Veranstaltungen statt? b) Wenn ja, welcher Art sind solche Veranstaltungen? Die Fragen 3, a), b) werden zusammenhängend beantwortet. Das ehemalige Amtsgericht in der der Ernst-Barlach-Straße 7 in Rostock wurde umfangreich saniert und wird derzeit als Wohngebäude genutzt. Das Gebäude in der Lindenstraße 3 in Rostock steht zurzeit leer. Die weitere Nutzung befindet sich in Planung. Das Objekt Brinkstraße 16/17 in Greifswald wurde abgerissen und durch einen Neubau, in dem sich Wohnungen befinden, ersetzt. Zu dem Objekt in der Ulmenstraße 45 in Rostock wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Erkenntnisse zu politischen Veranstaltungen in den Objekten liegen der Landesregierung nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1070 3 4. Sind Fälle in Mecklenburg-Vorpommern bekannt, in denen in der Antwort zu Frage 1 aufgelistete Besetzungen in ein ordentliches Mietverhältnis übergegangen sind? a) Wenn ja, welche Fälle sind dies im Einzelnen? b) Wenn ja, sind die Eigentümer in diesen Fällen öffentliche Träger (bitte auflisten nach Träger und Objekt)? c) Wenn nicht, wie endeten die Besetzungen im Einzelnen? Die Fragen 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Derartige Fälle sind der Landesregierung nicht bekannt. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 5. Welche Objekte in Mecklenburg-Vorpommern dienen nach Ansicht der Landesregierung als Infrastruktur für die linksextreme Szene? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu besetzten Objekten vor, die von der linksextremen Szene als Infrastruktur genutzt werden.