Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Oktober 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1072 7. Wahlperiode 10.10.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2016 und ANTWORT der Landesregierung Zu den Antworten auf die Kleine Anfrage „Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2016“ vom 05.09.2017 (Drucksache 7/979) ergeben sich Nachfragen. 1. Von welcher Seite wurde die Differenz zwischen den für Bildung und Teilhabe weitergeleiteten anteiligen Mitteln aus der Bundesbeteiligung an Kosten für Unterkunft und Heizung und der in der Antwort zu Frage 3 ausgewiesenen Summe aller Ausgaben für das Bildungs- und Teilhabepaket in Höhe von 33,43 Millionen Euro anteilig bzw. vollständig getragen? Bei den Aufgaben aus dem Bildungs- und Teilhabepaket handelt es sich um gesetzliche kommunale Leistungen (§ 6 Absatz 1 Nummer 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch), die in Mecklenburg-Vorpommern von den Landkreisen und den kreisfreien Städten als Aufgaben im eigenen Wirkungskreis durchgeführt werden (§ 1 Absatz 1 des Landesausführungsgesetzes SGB II). Damit werden sämtliche Ausgaben von den Landkreisen und den kreisfreien Städten aus eigenen Mitteln getragen. Drucksache 7/1072 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wenn das Land die Summe, die sich aus der Differenz ergibt, getragen bzw. mitgetragen hat, a) in welcher Höhe und b) aus welchem Haushaltstitel wurden die Mittel finanziert? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Für welchen Zweck wurden die Mittel verwendet, die sich aus der Differenz zwischen der Summe aller Ausgaben für das Bildungs- und Teilhabepaket in Höhe von 33,43 Millionen Euro und der Summe der BuT-Leistungen gemäß § 28 SGB II und § 6b BKGG in Höhe von 15,77 Millionen Euro sowie den Personal- und Sachkosten in Höhe von 7,21 Millionen Euro ergeben? Nach Angaben der Landkreise und der kreisfreien Städte wurden 4,02 Millionen Euro zur Finanzierung von zusätzlicher Schulsozialarbeit und 6,43 Millionen Euro als Entlastung für zusätzliche Warmwasserbereitung (als Bestandteil des 2011 eingeführten Bildungs- und Teilhabepaketes) verwendet.