Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Oktober 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1083 7. Wahlperiode 23.10.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Arbeitsmarktpolitische Vorhaben der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Schwerpunkte für welche Zielgruppen im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik will die Landesregierung in den kommenden Jahren, insbesondere in 2018 und 2019, setzen? 2. In welcher Höhe will die Landesregierung finanzielle Mittel für welche konkreten Vorhaben in den nächsten Jahren, insbesondere in 2018 und 2019, einsetzen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Schwerpunkte und Zielgruppen der Arbeitsmarktpolitik sind in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU Mecklenburg-Vorpommern für die 7. Wahlperiode 2016 - 2021 und im Operationellen Programm ESF Mecklenburg-Vorpommern 2014 - 2020 (ESF-OP) definiert. Schwerpunkte der Arbeitsmarktpolitik sind die Unterstützung von Langzeitarbeitslosen, die Qualifizierung insbesondere im maritimen Bereich, die Existenzgründerförderung sowie die Integration von Flüchtlingen. Dabei soll die Arbeitsmarktförderung künftig noch stärker an regionalspezifisch unterschiedliche Bedarfe in Regionen und Orten ausgerichtet werden. Weiterhin ist es wichtig, verstärkt Werbung für den Arbeits- und Lebensstandort Mecklenburg- Vorpommern zu machen, beispielsweise im Rahmen der Fachkräftekampagne. Drucksache 7/1083 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Koalitionsvereinbarung kann von den Homepages der Fraktionen der CDU und der SPD im Landtag heruntergeladen werden: https://www.cdu-mecklenburg-vorpommern.de/fileadmin/ordner_redaktion/dokumente/ programme/Koalitionsvereinbarung_2016.pdf http://www.spd-fraktion-mv.de/images/Koalitionsvereinbarung%202016-2021.pdf Das ESF-OP kann von der Homepage des Europaportals Mecklenburg-Vorpommern heruntergeladen werden: http://www.europa-mv.de/serviceassistent/download?id=1582144 Um die arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen zu erreichen, werden im Wesentlichen Mittel des Europäischen Sozialfonds 2014 - 2020 eingesetzt. Für die Jahre 2018 und 2019 sind daraus folgende Förderungen geplant: Zweckbestimmung Ansatz 2018 in 1.000 Euro Ansatz 2019 in 1.000 Euro Selbstständigkeit, Unternehmertum und Existenzgründungen 2.391,6 2.439,1 Anpassung der Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer an den Wandel 10.978,9 11.195,5 Gleichstellung von Frauen und Männern sowie von Berufs- und Privatleben 2.974,6 3.033,2 Aktive Inklusion 15.614,9 15.922,9 Verringerung der Zahl der Schulabbrecher und Förderung des gleichen Zugangs zu hochwertiger Früherziehung, Grund- und Sekundarbildung 12.101,6 12.340,3 Verbesserung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung 9.680,4 9.871,5 3. Mit welcher Begründung lehnt die Landesregierung eine Fortschreibung und Weiterentwicklung des Landesarbeitsmarktprogrammes Arbeit durch Bildung und Innovation (ArBI) bzw. die Aufstellung eines neuen Arbeitsmarktprogrammes ab? Die Landesregierung plant kein neues Landesarbeitsmarktprogramm, sondern wird entsprechend dem mit den Arbeitsmarktakteuren und den Vertretern des Begleitausschusses diskutierten und abgestimmten sowie von der Europäischen Kommission genehmigten Operationellen Programm ESF Mecklenburg-Vorpommern 2014 - 2020 seine arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkte kontinuierlich weiter umsetzen. Dies entspricht auch der grundsätzlich im Bündnis für Arbeit und im Fachkräftebündnis Mecklenburg-Vorpommern abgestimmten Strategie. Siehe auch Antwort der Landesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/65. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1083 3 4. Wann will die Landesregierung die angekündigte Fortschreibung bzw. Weiterentwicklung der Kooperationsvereinbarung mit der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit der Öffentlichkeit vorstellen? Wenn dies nicht geplant ist, warum nicht? Die Fortschreibung der Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Kooperationsvereinbarung mit der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit ist derzeit noch in der Abstimmung. 5. Wie viele der von dem Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe, angekündigten, öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnisse in der Bürgerarbeit sollen 2017 sowie 2018/2019 wo geschaffen werden? Im Jahr 2017 werden 200 Beschäftigungsverhältnisse in der Bürgerarbeit im Rahmen des Programms zur Förderung der Bereitstellung von Arbeitsplätzen gefördert. Die regionale Verteilung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Region/Jobcenter (JC) Förderfälle 2017 JC Vorpommern-Greifswald Nord 22 JC Vorpommern-Greifswald Süd 12 JC Mecklenburgische Seenplatte Süd 29 JC Mecklenburgische Seenplatte Nord 21 JC Rostock, Hansestadt 25 JC Bad Doberan 7 JC Güstrow 15 JC Schwerin, Landeshauptstadt 12 JC Nordwestmecklenburg 16 JC Ludwigslust-Parchim 17 JC Vorpommern-Rügen 24 Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 200 Für die Jahre 2018 und 2019 sollen weitere 500 Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden. Die regionale Verteilung bemisst sich am jeweiligen Anteil an Langzeitarbeitslosen. Drucksache 7/1083 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Inwieweit plant die Landesregierung, in den kommenden Jahren, insbesondere 2018 und 2019, die kommunale Ebene bei der spezifischen Herausforderung der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt zu unterstützen? Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt seine Landkreise und kreisfreien Städte bei der Deckung des sich aus der Integrationsaufgabe ergebenden erhöhten Verwaltungs- und Betreuungsaufwands. Dazu stockte das Land in 2016 seine bisherigen Zuwendungen aus Bundesmitteln an die Landkreise und die kreisfreien Städte in Höhe von 4,8 Millionen Euro auf 7,5 Millionen Euro auf und stellt für die Jahre 2017 und 2018 jeweils Mittel in Höhe von 7,5 Millionen Euro bereit. Um die Städte und Gemeinden dabei zu unterstützen, das Zusammenleben der bereits hier lebenden Menschen und der neu hinzugekommenen Flüchtlinge zu fördern und zu gestalten, stellt das Land den kreisfreien Städten und den kreisangehörigen Gemeinden in den Jahren 2016 bis 2018 für jeden anerkannten Schutzberechtigten 100 Euro pro Jahr zur Verfügung. Daneben tragen die arbeitsmarktpolitischen Programme der Landesregierung dazu bei, die Kommunen bei der Integration von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt zu entlasten. 7. Wie erfolgt die interministerielle Abstimmung bezüglich der Bewirtschaftung und möglichen Weiterentwicklung von sowohl dem Thema „Arbeitsmarkt“ als auch dem Thema „Soziales“ zuzurechnenden Projekten, z. B. im Falle des „Familiencoach“ u. a. Förderungen? Auf der Basis einer zwischen den betroffenen Ressorts geschlossenen Verwaltungsvereinbarung erfolgt die Weiterentwicklung der genannten Förderinstrumente im Rahmen von regelmäßigen Teamsitzungen und Besprechungen der zuständigen Fachreferate beider Ressorts. Darüber hinaus wurde die Richtlinie zur Förderung von Integrationsprojekten als eigenständige Verwaltungsvorschrift mit Veröffentlichung im Amtsblatt für Mecklenburg- Vorpommern 2017, Nummer 40 vom 22. September 2017 in Kraft gesetzt. 8. Inwieweit sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, die Arbeit der Jobcenter ab 2018 und folgende Jahre durch die Erhöhung der Bundesmittel für den Zweck der Eingliederung und Integration zu unterstützen und damit die Zweckentfremdung der Eingliederungsmittel durch die Nutzung für Verwaltungsausgaben zu verringern? Wann will die Landesregierung diesbezüglich welche Maßnahmen ergreifen? Die Landesregierung hat bereits in den vergangenen Jahren auf die nicht aufgaben- und sachgerechte finanzielle Ausstattung der Jobcenter hingewiesen und dies auch gegenüber dem Bund unter anderem bei Gesprächen zur Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zwischen Bund und Ländern deutlich gemacht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1083 5 Gleichfalls hat das Land entsprechende Anträge der Arbeits- und Sozialministerkonferenzen in den Jahren 2012 bis 2015 zur Bereinigung der strukturellen Unterfinanzierung des Eingliederungs - und Verwaltungsbudgets im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) unterstützt. Auch in diesem Jahr wird das Thema der finanziellen Ausstattung der Jobcenter Gegenstand der Beratungen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz sein.