Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1091 7. Wahlperiode 06.11.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD „Kriminalisierung“ von Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen, sogenannte „Elterntaxis“ und ANTWORT der Landesregierung In Rostock sollen laut Ostsee-Zeitung vom 16. September dieses Jahres die Stadtverwaltung zusammen mit Polizei, Schulen und Verkehrswacht ein Vorhaben entwickeln, sogenannte „Elterntaxis“, also Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, „auszubremsen“. „Wer Kinder zur Schule chauffiere, gefährde andere Kinder“. Das Bedürfnis nach „Elterntaxis“ ist aber auch und gerade vor dem Hintergrund der stark angestiegenen Anzahl von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige zu sehen. 1. Welche Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern werden nicht durch eine 30 km/h-Zone auf der/den anliegenden öffentlichen Straßen gesichert? Nach § 45 Absatz 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 30. September 2017 (BGBl. I S. 3532), sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Bis zum 13. Dezember 2016 war es daher auch vor Schulen erforderlich, eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, bei der auch die Gefahren für Schülerinnen und Schülern berücksichtigt wurden. Drucksache 7/1091 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Mit der erfolgten Änderung der StVO ist eine vereinfachte Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen nach § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 6 StVO möglich. Voraussetzung für eine verkehrsrechtliche Anordnung bleibt aber ein Erfordernis für die Anordnung. Wegen der baulichen Situation oder der Lage der Schule, zum Beispiel durch ihre Lage am Ende einer Sackgasse oder an einer Buswendeschleife, ist dieses Erfordernis nicht in jedem Fall gegeben. Eine Ad-hoc-Abfrage bei den unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städten und der großen angehörigen Städte, die für die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzungen zuständig sind, hat ergeben, dass dort keine Übersichten über die Einrichtungen (in diesem Fall Grundschulen) geführt werden, die sich an Standorten der verkehrsrechtlichen Anordnungen befinden. Aufgrund einzelner Rückmeldungen und der Sensibilität der am Schulleben Beteiligten für Fragen der Verkehrssicherheit ist jedoch davon auszugehen, dass sich ein ganz überwiegender Anteil der Grundschulen nicht zuletzt aufgrund von Forderungen der Schule in Tempo 30-Zonen befindet oder im unmittelbaren Bereich vor der Grundschule eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet ist. 2. In wie vielen Fällen ist es seit dem Jahr 2016 zu Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen im Bereich von Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern gekommen? Zu Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen werden keine Daten erfasst, die eine statistische Auswertung „im Bereich von Grundschulen“ ermöglichen. 3. In wie vielen Fällen ist seit dem Jahr 2016 im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen im Bereich von Grundschulen in Mecklenburg- Vorpommern ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden (bitte aufschlüsseln nach vorgeworfener Straftat und Standort der Schule)? Zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen werden keine Daten erfasst, die eine statistische Auswertung „im Bereich von Grundschulen“ ermöglichen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1091 3 4. Wie viele strafrechtliche Verurteilungen wurden seit dem Jahr 2016 im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen im Bereich von Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern ausgesprochen (bitte aufschlüsseln nach Straftat und Standort der Schule)? Zu strafrechtlichen Verurteilungen im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen werden keine Daten erfasst, die eine statistische Auswertung „im Bereich von Grundschulen“ ermöglichen.