Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1094 7. Wahlperiode 06.11.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Waffenbesitz bei „Reichsbürgern“ und Selbstverwaltern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Personen wurden aufgrund des Erlasses zur Erfassung und Meldung von „Reichsbürger-Fällen“ über Berichtsbögen bisher erfasst? Die Landesregierung weist darauf hin, dass die Berichtsbögen, die durch die Behörden und Ämter gemäß Erlass vom 27.01.2017 des Ministeriums für Inneres und Europa an die Verfassungsschutzbehörde übermittelt werden, lediglich dazu dienen, einen Sachverhalt mit „Reichsbürger und Selbstverwalter“-Bezug bekannt zu machen. Der Berichtsbogen selbst ist nicht Grundlage für die Erfassung von Personen. Ausschlaggebend hierfür ist der konkrete Lebenssachverhalt, der dem Berichtsbogen beigefügt wird. Auf Grundlage dieser Informationen wird eine Bewertung vorgenommen und bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt eine Erfassung. Daher ist eine systematische Auswertung des erfassten Personenpotenzials auf Grundlage der Eingangsart, also mittels Berichtsbogen oder auf anderen Wegen, nicht möglich. Aufgrund der bislang eingegangenen Informationen beziffert die Landesregierung das Potenzial der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin auf rund 300 Personen. Drucksache 7/1094 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Personen, die als sogenannte Reichsbürger oder Selbstverwalter gelten, wurden auf andere Weise als über die Berichtsbögen erfasst? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wie viele Zuverlässigkeitsprüfungen bei Inhabern oder Antragstellern einer Waffenbesitzkarte ergaben sich aus den Berichtsbögen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Wie viele Zuverlässigkeitsprüfungen bei Inhabern oder Antragstellern einer Waffenbesitzkarte, die den sogenannten Reichsbürgern oder Selbstverwaltern zugerechnet werden, ergaben sich auf andere Weise als über die Berichtsbögen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Zu welchem Ergebnis kamen die Einzelfallprüfungen der in den Fragen drei und vier aufgeführten Fälle? Im Rahmen von Zuverlässigkeitsprüfungen wurde bisher in einem Fall die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen, wogegen der Betroffene Widerspruch eingelegt hat. Das Widerspruchsverfahren ist noch nicht beendet. Eine weitere Person gab ihre waffenrechtliche Erlaubnis von sich aus zurück und überließ die Waffe einem Berechtigten. 6. Falls Waffenbesitzkarten widerrufen wurden, in wie vielen Fällen kam es zur Einziehung der Waffen? Bisher kam es zu keiner Sicherstellung oder Einziehung einer Waffe. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1094 3 7. Falls Waffen eingezogen wurden, mit welcher Begründung ist dies im Einzelfall geschehen? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 8. Falls Waffen eingezogen wurden, um welche Art von Waffen handelte es sich (bitte je Fall die Anzahl der erlaubnisfreien, erlaubnispflichtigen und verbotenen Waffen aufführen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.