Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1100 7. Wahlperiode 06.11.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einstellungen von Lehrkräften zum Schuljahr 2017/2018 und ANTWORT der Landesregierung Zum Zeitpunkt der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/868 konnte die Landesregierung einige Fragen noch nicht abschließend beantworten . Dadurch ergeben sich folgende Nachfragen. 1. Welche Anzahl der am 27.02.2017 ausgeschriebenen 364 Stellen/Planstellen zum Schuljahresbeginn 2017/2018 ist per 31.08.2017 endgültig durch Neueinstellungen a) durch Abschluss eines Arbeitsvertrages und b) durch Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten verbindlich besetzt worden (bitte getrennt nach Schularten und Schulamtsbereichen angeben)? 2. Welche der am 27.02.2017 ausgeschriebenen Stellen/Planstellen konnten per 31.08.2017 endgültig nicht mit einer Neueinstellung oder anderweitig besetzt werden (bitte nach Schulstandort und Fachkombinationen aufschlüsseln)? Die Fragen 1, a) und b) sowie 2 werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Antwort zu der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/1033 verwiesen. Drucksache 7/1100 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie setzt sich die Zahl der 575 Neueinstellungen zum Schuljahr 2017/2018 zusammen? Wie viele der Neueinstellungen sind a) ausgebildete Lehrkräfte und b) Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die genannte Zahl von 575 Neueinstellungen zum Schuljahr 2017/18 kann nicht nachvollzogen werden. In der Antwort zu der Kleinen Anfrage 7/1033 wurde mitgeteilt, dass mit Stand 31.08.2017 auf unbefristet zu besetzende Stellen insgesamt 408 Lehrkräfte (darunter sind 24 Lehrkräfte aus dem Lehreraustauschverfahren) neu in den öffentlichen Schuldienst des Landes Mecklenburg- Vorpommern eingestellt wurden. Von den 408 Lehrkräften haben 341 eine Lehrbefähigung und 67 keine Lehrbefähigung. 4. Wie viele der zum Schuljahr 2017/2018 neu eingestellten Lehrkräfte sind Absolventen einer Universität in Mecklenburg-Vorpommern? Diesbezügliche Angaben liegen der Landesregierung nicht in statistisch aufbereiteter Form vor, da sie nicht Bestandteil des Personalverwaltungssystems sind. Zur Ermittlung der in der Frage erbetenen Daten wäre es erforderlich, jede Personalakte händisch auszuwerten und die Daten statistisch aufzuarbeiten. Dieser Rechercheaufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich . Er wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist. 5. Wie viele der zum Schuljahr 2017/2018 neu eingestellten Lehrkräfte haben ihr Referendariat/ihren Vorbereitungsdienst in Mecklenburg- Vorpommern absolviert? Von 384 Lehrkräften (von 408 eingestellten Lehrkräften bleiben die 24 Lehrkräfte, die im Lehreraustauschverfahren übernommen wurden, unberücksichtigt) haben 181 Lehrkräfte ihr Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern absolviert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1100 3 6. Wie viele „Bestandslehrer“ aus anderen Bundesländern wurden zum Schuljahr 2017/2018 in den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern eingestellt? Im Lehreraustauschverfahren wechselten 24 Lehrkräfte nach Mecklenburg-Vorpommern. 7. Bei wie vielen Lehrkräften, die aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern gewechselt sind, wurden die Einstufung und die bisher erworbene Erfahrungsstufe übernommen? Von den abgebenden Bundesländern werden die Personalakten der übernommenen Lehrkräfte übergeben, nicht die Gehaltsakten. Für die versetzten Lehrkräfte gilt nach dem erfolgten Dienstherrenwechsel das Beamten- und Besoldungsrecht des Landes Mecklenburg-Vorpommern und die Erfahrungsstufe wird allein nach den landesrechtlichen Regelungen entsprechend §§ 21 ff. des Landesbesoldungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern festgesetzt. Von daher ist eine vormals im abgebenden Bundesland innegehabte Erfahrungsstufe ohnehin ohne Präjudiz. Für übernommene tarifbeschäftigte Lehrkräfte gilt dies analog. Die Zuordnung zu einer Stufe zur jeweiligen Entgeltgruppe erfolgt hier anhand der einschlägigen Berufserfahrung entsprechend der Vorschriften der §§ 16 und 17 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Dabei können sowohl im Besoldungsrecht als auch im Tarifrecht unter den dort geregelten Bedingungen etwaige Verringerungen des Einkommens ganz oder teilweise ausgeglichen werden.