Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Dezember 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/111 7. Wahlperiode 28.12.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion der AfD Reservierung von Landesflächen zur Bebauung mit Windkraftanlagen und ANTWORT der Landesregierung 1. Besteht die Forderung der Landesregierung, dass etwa 2 % der Landesfläche für die Bebauung mit Windkraftanlagen reserviert sein müssen? Nein. 2. Wie viel Prozent der Landesfläche sind momentan mit Windkraftanlagen bebaut? Die Landesregierung verfügt über keine Angaben, wieviel Prozent der Landesfläche tatsächlich mit Windenergieanlagen bebaut sind. Dies dürfte im kleinsten Promillebereich liegen, da selbst in den ausgewiesenen Windeignungsgebieten nur kleinere Teile der Flächen tatsächlich bebaut sind. Gegenwärtig beträgt der prozentuale Anteil an der Fläche der Planungsregion, die für die Windenergienutzung ausgewiesen ist, in Westmecklenburg 0,53 %, in Rostock 0,64 % und in der Mecklenburgischen Seenplatte 0,44 %. In der Planungsregion Vorpommern gibt es derzeit keine Festlegungen zu Windeignungsgebieten. Damit sind bis zur Verbindlichkeitserklärung der 2. Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern in der Planungsregion Windenergieanlagen im Außenbereich privilegiert zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Die im gerichtlich aufgehobenen Windenergiekapitel des Regionalplanes ausgewiesenen Windeignungsgebiete machten 0,66 % der Fläche des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern aus. Drucksache 7/111 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie wird die Begrenzung des Zubaus von Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt? Die Begrenzung des Zubaus ergibt sich aufgrund der Ausweisung von Windeignungsgebieten in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen.