Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Oktober 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1114 7. Wahlperiode 20.10.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Kontrolle des Mindestlohns in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Der DGB machte jüngst darauf aufmerksam, dass vor allem in schwer zu kontrollierenden Branchen wie im Taxigewerbe, auf dem Bau oder in der Gastronomie Löhne unterhalb der Mindestlohngrenze gezahlt werden. Er meldete zudem Kritik an der bundesweit sinkenden Zahl der Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit im letzten Jahr an. So war am Bau ein Rückgang der Kontrollen um fast 20 Prozent, im Gaststättengewerbe um gut 17 Prozent zu beobachten. Nachdem der Personalbestand des Hauptzollamtes Stralsund von 2012 bis 2014 um 15 Arbeitskräfte reduziert wurde (siehe Kleine Anfrage und Antwort der Landesregierung auf Drucksache 6/3599 vom 19.01.2015), hatte die Bundesregierung mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes die Aufstockung der Bundesbehörde um 1.600 Beamte bis 2019, also 320 Beamte pro Jahr für damals 113 Standorte der FKS angekündigt, was rein rechnerisch 2,83 Stellen pro Jahr je Standort bedeuten würde. Diese Kleine Anfrage versteht sich als Fortschreibung der Kleinen Anfrage und Antwort der Landesregierung auf Drucksache 6/3965 vom 15.06.2015. Drucksache 7/1114 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten und der Vollzeitäquivalente bei der für Mecklenburg-Vorpommern zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in den Jahren 2015, 2016 und 2017 entwickelt? Welche Gründe werden angeführt, falls ggf. bisher kein Stellenaufwuchs erfolgt ist? Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen waren im Jahr 2015 in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) in Mecklenburg-Vorpommern 177 Beschäftigte tätig, im Jahr 2016 165 und im Jahr 2017 174. Dies entspricht 174 Vollzeitäquivalenten im Jahr 2015, 160 im Jahr 2016 und 170 im Jahr 2017. Die Anzahl der Beschäftigten unterliegt den üblichen Schwankungen in der Personalausstattung der Arbeitseinheiten der Zollverwaltung, die sich aus verschiedenen personalwirtschaftlichen Maßnahmen, Eintritten in den Ruhestand und ausgleichenden Personalzuführungen ergeben. 2. Wie hat sich die Anzahl der Kontrollen bei der für Mecklenburg- Vorpommern zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2015, 2016 und 2017 je Branche entwickelt? Wie viele Verstöße wurden festgestellt (bitte nach Branchen und Region in Mecklenburg-Vorpommern darstellen)? Die Angaben des Bundesministeriums der Finanzen zu den von der FKS in Mecklenburg- Vorpommern durchgeführten Arbeitgeberprüfungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Eine weitergehende regionale Differenzierung ist statistisch nicht möglich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1114 3 Anzahl an Arbeitgeberprüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Mecklenburg-Vorpommern Branche 2015 2016 Jan. - Sept. 2017 Abfallwirtschaft 43 9 7 Arbeitnehmerüberlassung 28 41 14 Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen 0 4 9 Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III 1 3 3 Bauhaupt- und Baunebengewerbe 595 543 522 Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken 0 0 0 Briefdienstleistungen 7 4 1 Call Center¹ - - 0 Caterer¹ - - 0 Fleischwirtschaft 10 12 4 Forstwirtschaft 8 3 3 Frisör- und Kosmetiksalons¹ - - 17 Gaststätten und Beherbergungsgewerbe 196 206 196 Gebäudereinigung 18 39 57 Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops¹ - - 21 Landwirtschaft 36 32 113 Personenbeförderungsgewerbe 11 34 25 Pflegebranche 16 14 12 Schaustellergewerbe 19 14 10 Sicherheitsdienstleistungen 11 14 15 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 60 133 112 Wäscherei und Reinigung 3 8 5 Sonstige 353 426 261 Summe 1.415 1.539 1.407 1 Die Branche wird erst seit 2017 gesondert erfasst. Für 2015 und 2016 liegen keine Zahlen vor. Quelle: Statistik des Bundesministeriums der Finanzen. Die Angaben des Bundesministeriums der Finanzen zu den von der FKS in Mecklenburg- Vorpommern eingeleiteten Ermittlungsverfahren sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Eine weitergehende Auswertung der eingeleiteten Ermittlungsverfahren war unter Berücksichtigung der nach Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung gebotenen unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht möglich. Drucksache 7/1114 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Eingeleitete Ermittlungsverfahren der FKS in Mecklenburg-Vorpommern wegen… 2015 2016 Jan. - Sept. 2017 Ordnungswidrigkeiten 503 335 360 Straftaten 2.623 2.403 1.672 Summe 3.126 2.738 2.032 Quelle: Statistik des Bundesministeriums der Finanzen. 3. Welche Möglichkeiten bzw. Verpflichtungen haben die Behörden, in diesem Fall die FKS, bei Feststellung von Verstößen? Welche Maßnahmen wurden konkret in den Jahren 2015, 2016 und 2017 eingeleitet und haben welchen Bearbeitungsstand? Bei der Feststellung von Verstößen leitet die FKS entsprechende Ermittlungsverfahren ein. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Wie viele Kontrollen wurden in den vom DGB kritisierten Bereichen Taxigewerbe, Gastronomie und Baugewerbe seit dem Jahr 2015 jährlich mit welchem Ergebnis durchgeführt? Das Taxigewerbe wird als Bestandteil des Personenbeförderungsgewerbes statistisch nicht gesondert erfasst. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1114 5 5. Wie viele Verstöße gegen den Mindestlohn sind Behörden des Landes, zum Beispiel dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), in den Jahren 2015, 2016 und 2017 gemeldet bzw. von ihnen festgestellt worden? Welche Konsequenzen zog dies nach sich? Die Finanzämter und die Polizei informieren die FKS über festgestellte Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Mindestlohnvorschriften. Diese Mitteilungen werden statistisch nicht erfasst. Auch bei den Staatsanwaltschaften werden die Verfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen die Mindestlohnvorschriften nicht statistisch erfasst. Beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) ist ein Verstoß nicht festgestellt worden. Im Jahr 2015 gelangten einer obersten Landesbehörde in einem Fall Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Mindestlohnvorschriften zur Kenntnis, worüber die FKS informiert wurde. 6. An welcher Stelle arbeitet die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Sachen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz mit Landes- und/oder anderen Behörden zusammen? Die FKS arbeitet im Rahmen einer Prüfung mit einer Vielzahl von Behörden auf Landes- und Bundesebene, insbesondere mit den in § 2 Absatz 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Behörden, zusammen. 7. Inwieweit teilt die Landesregierung die Auffassung des DGB, dass mehr Kontrollen, insbesondere in den von ihm kritisierten Branchen, notwendig sind und wie kann und will sie ggf. darauf hinwirken, dass die Zahl der Kontrollen verstärkt wird? Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Bundesregierung ihre Aufgabe, die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns in allen Branchen zu kontrollieren, risikoorientiert und effizient erfüllt. Mit der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns wurde die Prüfungsstrategie der FKS im Hinblick auf eine risikoorientierte Auswahl der Prüfobjekte schrittweise angepasst.