Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Januar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/112 7. Wahlperiode 23.01.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Abwässer der Zuckerfabrik Anklam und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Anlage zur Herstellung von Zucker aus Zuckerrüben wird an dem Standort Anklam bereits seit mehr als 130 Jahren betrieben. Sie wurde im Jahr 1991 als Altanlage gemäß § 67 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes angezeigt. Der Anzeige wurden Unterlagen zum Betrieb der Gesamtanlage beigefügt. Für die grundlegende Modernisierung und Erweiterung wurde entsprechend § 9 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes ein Vorbescheid beantragt und positiv beschieden. In den Jahren 1992 bis 1994 wurden Teilgenehmigungen beantragt und genehmigt. Das Teilgenehmigungsverfahren für die mechanisch-biologische Abwasserbehandlungsanlage als Nebenanlage der Zuckerfabrik wurde mit Umweltverträglichkeitsuntersuchung und Umweltverträglichkeitsprüfung 1994 durchgeführt. Die Rübenerdesedimentationsteiche sind Teil der mechanischen Abwasserbehandlungsanlage und dienen der mechanischen Reinigung des Rübenwasch- und Schwemmwassers. Die Herkunft des Abwassers in den Teichen resultiert daher ausschließlich aus der Rübenaufbereitung und der Reinigung der Zuckerrübe. Die Zuckerfabrik Anklam beabsichtigt, die Kapazität ihrer Anlage zu erweitern, und hat dazu das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern informiert. Das entsprechende Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Im Rahmen der Erarbeitung der Antragsunterlagen wurde ein Gutachten zur Untersuchung der hydrogeologischen Verhältnisse im Bereich der Rübenerdesedimentationsteiche gefordert. Drucksache 7/112 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Presseberichten, so u. a. der Ostseezeitung vom 29. November 2016, war zu entnehmen, dass jährlich zwischen 100.000 und 150.000 Kubikmeter teils mit Umweltgiften belastete Abwässer aus den Klärteichen der Zuckerfabrik Anklam ungeklärt versickern. 1. Treffen die Berichte zu, nach denen die Klärteiche der Zuckerfabrik Anklam undicht sind und jährlich große Mengen Abwässer ungeklärt in den Boden versickern? Im Mai 2015 wurde das von der UmweltPlan GmbH Stralsund erstellte hydrogeologische Gutachten (siehe Vorbemerkung) auf der Grundlage von Archivrecherchen und Berechnungen vorgelegt. Es ergaben sich Hinweise auf eine Fehlmenge an Abwasser bei Abgleich der Wassereingänge und der Abwasserabgänge im Produktionsprozess. Das machte weitere Untersuchungen im Umfeld der Rübenerdesedimentationsteiche notwendig. 2. Seit wann ist bekannt, dass die Speicherbecken und -teiche der Zuckerfabrik Anklam undicht sind? Im Mai 2015 ergaben sich Hinweise, nach denen die Rübenerdesedimentations- und Schanzenbergteiche nicht vollständig dicht sind. 3. Verstößt die Zuckerfabrik Anklam damit gegen Auflagen der Betriebsgenehmigung? Wenn ja, gegen welche? Nein. Die Genehmigung für die mechanisch-biologische Abwasserbehandlungsanlage von 1994 enthält für die Rübenerdesedimentationsbecken keine über die Inhaltsbestimmungen der Genehmigung hinausgehenden wasserrechtlichen Auflagen. 4. Gibt es in der Nähe der Speicherbecken und -teiche der Zuckerfabrik Messstellen für das Grundwasser und das Oberflächenwasser der Peene? a) Wenn ja, wie viele (bitte Standort angeben)? b) Gibt es bei diesen Messstellen gemessene Belastungen des Grundwassers und der Peene, die aus den Speicherbecken- und -teichen stammen? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/112 3 Im Umfeld der Rübenerdesedimentationsteiche waren nach Aussage der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald bis 2015 keine Grundwassermessstellen vorhanden. Im hydrogeologischen Gutachten der UmweltPlan GmbH wurde empfohlen, ein Grundwassermonitoring durchzuführen. Im August 2015 und im September 2015 wurden daraufhin elf Grundwassermessstellen errichtet. Im Dezember 2015 wurde eine Dokumentation zu den Grundwassermessstellen vorgelegt. Im Februar 2016 wurden die Grundwassermessstellen mit Datensammlern ausgestattet sowie eine zusätzliche Messstelle im Graben L - 095 und im April 2016 drei weitere Grundwassermessstellen am Nordrand der Zuckerfabrik in Richtung Peene errichtet. Das Grundwassermonitoring erfolgte über einen Zeitraum von November 2015 bis Juni 2016. Der Entwurf des hydrogeologischen Gutachtens mit der Auswertung der Ergebnisse und einer ersten Bewertung wurde am 06.12.2016 vorgelegt und wird zurzeit von der zuständigen Unteren Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern - Greifswald und vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern geprüft. Nach Aussage der für die Überwachung der Gewässer I. Ordnung zuständigen Unteren Wasserbehörde ergaben die Messdaten der relevanten stromabwärts von der Zuckerfabrik in der Peene gelegenen Messstelle (Hafen) des Landes keine mit dem Betrieb der Zuckerfabrik in Zusammenhang stehenden Auffälligkeiten bei der Gewässergüte. 5. Ist das Messnetz für das Grund- und Oberflächenwasser rund um die Zuckerfabrik Anklam ausreichend? Nach Auskunft der zuständigen Unteren Wasserbehörde ist eine abschließende Aussage zum Grundwassermessnetz erst nach Prüfung der Ergebnisse und Bewertung des Grundwassermonitorings möglich. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Für das Oberflächengewässer Peene ist derzeit kein Mehrbedarf an Messstellen im Rahmen des Landesmessnetzes zur Ermittlung der Gewässergüte der Fließgewässer angezeigt. 6. Gibt es Auswirkungen auf die Natur und Umwelt durch das Versickern der ungeklärten Abwässer aus der Zuckerfabrik? Wenn ja, welche Auswirkungen sind das konkret? Eine abschließende Bewertung ist erst nach Auswertung des Entwurfes des Abschlussberichtes zum Grundwassermonitoring möglich. Drucksache 7/112 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Gibt es Auflagen bezüglich der Undichtigkeit der Speicherbecken und -teiche für den Betrieb der Zuckerfabrik Anklam? Wenn ja, welche? Die Nutzung der Schanzenbergteiche wurde bereits zur Kampagne 2015/2016 behördlich eingeschränkt . Für die Kampagne 2016/2017 wurde eine weitere Beschränkung des Nutzvolumens der Schanzenbergteiche vorgenommen. Von der Zuckerfabrik Anklam wurde ein neues Teichbewirtschaftungskonzept erarbeitet. Erste Maßnahmen wurden bereits umgesetzt. Zur Erhöhung der Standfestigkeit wurden Spundwände unter anderem am Teich 4 in Richtung Galgenberggraben errichtet, die gleichzeitig auch eine abdichtende Funktion haben. Die Abwasserbehandlungsanlage wurde zur Verbesserung der Reinigungsleistung optimiert. Dadurch kann die Verweilzeit des Wassers in den Teichen gekürzt werden. 8. Muss die Zuckerfabrik Anklam die Undichtigkeit der Speicherbecken und -teiche abstellen? Wenn ja, in welchem Zeitraum muss sie die Undichtigkeiten beseitigen ? Die Sanierung der Rübenerdesedimentationsteiche ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens zur Erweiterung der Kapazität der Zuckerfabrik Anklam. Die Anforderungen zur Abdichtung der Teiche wurden von der zuständigen Unteren Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald der Zuckerfabrik Anklam mitgeteilt. Die Antragsunterlagen werden zurzeit erarbeitet.