Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1142 7. Wahlperiode 15.11.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Ausbildungsvergütungen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Viele der in Mecklenburg-Vorpommern gültigen Ausbildungstarifverträge wurden in den Jahren 2014 bis 2017 angepasst. Die niedrigsten Ausbildungstarifverträge sehen im 1. Ausbildungsjahr eine Vergütung in Höhe von 360 Euro und im 3. Ausbildungsjahr eine Vergütung in Höhe von 475 Euro vor (siehe Tarifregister für Ausbildungsvergütungen in Mecklenburg- Vorpommern https://www. regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Arbeit/ Tarifregister/%C3% 9Cber- das-Tarifregister/.) Der Regelsatz nach dem SGB II beträgt im Jahr 2017 ab einem Alter von 18 Jahren 327 Euro, die durchschnittlichen Kosten der Unterkunft in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit „Arbeitsmarktreport September 2017“ aktuell 305,90 Euro. 46 in Mecklenburg -Vorpommern gültige Ausbildungstarifverträge liegen im 1. Ausbildungsjahr unter dem Wert von 633 Euro. 1. Wie haben sich in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2011 bis 2017 (letzter Stand) die Anzahl der Auszubildenden insgesamt und je Ausbildungsjahr sowie nach Branchen, die Quote der Auszubildenden an allen Jugendlichen des jeweiligen Jahrgangs, die Anzahl der gemeldeten Ausbildungsplätze insgesamt sowie nach Branche sowie die Anzahl und Quote der ausbildenden Unternehmen in Mecklenburg- Vorpommern insgesamt sowie nach Branche entwickelt? Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht die Daten der Auszubildenden nach Ausbildungsbereichen jährlich mit Stand jeweils 31.12. Aus diesem Grund werden die Daten auf dieser Grundlage dargestellt. Drucksache 7/1142 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Auszubildende zum 31.12. insgesamt und nach Ausbildungsjahren Ausbildungsbereich insgesamt 1. 2. 3. 4. 2011 Industrie und Handel 14.382 4.642 4.777 4.332 631 Handwerk 6.201 1.692 1.845 1.963 701 Landwirtschaft 1.011 293 321 397 - Öffentlicher Dienst 960 274 325 361 - Freie Berufe 1.317 444 441 432 - Hauswirtschaft 397 99 124 174 - Insgesamt 24.268 7.444 7.833 7.659 1.332 2012 Industrie und Handel 12.981 4.373 4.347 3.806 455 Handwerk 5.508 1.588 1.546 1.806 568 Landwirtschaft 921 272 325 324 - Öffentlicher Dienst 833 248 270 315 - Freie Berufe 1.211 387 404 420 - Hauswirtschaft 270 65 89 116 - Insgesamt 21.724 6.933 6.981 6.787 1.023 2013 Industrie und Handel 12.120 4.203 3.980 3.562 375 Handwerk 5.027 1.564 1.467 1.435 561 Landwirtschaft 866 270 290 306 - Öffentlicher Dienst 717 223 233 261 - Freie Berufe 1.192 434 375 383 - Hauswirtschaft 231 76 59 96 - Insgesamt 20.153 6.770 6.404 6.043 936 2014 Industrie und Handel 11.724 4.157 3.836 3.325 406 Handwerk 4.887 1.638 1.391 1.365 493 Landwirtschaft 889 318 281 290 - Öffentlicher Dienst 540 243 101 196 - Freie Berufe 1.155 383 407 365 - Hauswirtschaft 204 74 71 59 - Insgesamt 19.399 6.813 6.087 5.600 899 2015 Industrie und Handel 11.381 4.034 3.816 3.132 399 Handwerk 4.958 1.664 1.459 1.333 502 Landwirtschaft 906 286 339 281 - Öffentlicher Dienst 703 243 238 222 - Freie Berufe 1.130 391 345 394 - Hauswirtschaft 185 57 60 68 - Insgesamt 19.263 6.675 6.257 5.430 901 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1142 3 Auszubildende zum 31.12. insgesamt und nach Ausbildungsjahren 2016 Industrie und Handel 11.053 4.002 3.605 3.086 360 Handwerk 5.034 1.695 1.452 1.373 514 Landwirtschaft 923 279 297 347 - Öffentlicher Dienst 752 270 248 234 - Freie Berufe 1.070 393 358 319 - Hauswirtschaft 156 44 57 55 - Insgesamt 18.988 6.683 6.017 5.414 874 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern. Die Quoten der Auszubildenden an allen Jugendlichen des jeweiligen Jahrgangs werden vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern nicht erhoben. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt sich die Situation der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Auszubildenden in Mecklenburg-Vorpommern am Arbeitsort nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige von 2008 (WZ08) wie folgt dar: Branchen mit Stand jeweils 31.03. Wirtschaftsabschnitt (WZ08) sozialversicherungspflichtig beschäftigte Auszubildende 31.03. 2011 31.03. 2012 31.03. 2013 31.03. 2014 31.03. 2015 31.03. 2016 31.03. 2017 1 2 3 4 5 6 7 Insgesamt 28.598 24.511 22.454 21.147 20.389 20.223 20.342 A Land- und Forstwirtschaft , Fischerei 712 648 646 630 636 641 653 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 9 9 11 11 8 * * C Verarbeitendes Gewerbe 3.723 3.303 3.200 2.985 2.978 2.914 2.876 D Energieversorgung 297 287 276 270 260 250 252 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 213 217 209 192 191 190 207 F Baugewerbe 1.737 1.622 1.514 1.451 1.506 1.599 1.731 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 4.023 3.814 3.708 3.667 3.610 3.583 3.624 H Verkehr und Lagerei 730 676 673 634 670 652 689 I Gastgewerbe 2.900 2.342 2.015 1.952 1.914 1.904 1.802 J Information und Kommunikation 304 351 350 362 359 346 355 K Erbringung von Finanzund Versicherungsdienstleistungen 499 491 491 457 426 406 385 Drucksache 7/1142 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Wirtschaftsabschnitt (WZ08) sozialversicherungspflichtig beschäftigte Auszubildende 31.03. 2011 31.03. 2012 31.03. 2013 31.03. 2014 31.03. 2015 31.03. 2016 31.03. 2017 1 2 3 4 5 6 7 L Grundstücks- und Wohnungswesen 269 244 213 214 208 221 215 M Erbringung von freiberuflichen , wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 1.020 952 943 861 788 760 750 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 570 522 521 474 481 489 524 O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 1.740 1.538 1.499 1.340 1.111 1.135 1.195 P Erziehung und Unterricht 4.553 2.936 2.004 1.603 1.310 1.266 1.167 Q Gesundheits- und Sozialwesen 3.903 3.511 3.291 3.252 3.182 3.123 3.173 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 235 238 230 226 215 218 230 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 1.161 810 660 566 536 523 510 T Private Haushalte - - - - - * * Keine Angabe/Keine Zuordnung möglich - - - - - - - Quelle: Statistik der BA. *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Seit Beginn des Berichtsjahres gemeldete Ausbildungsstellen nach Wirtschaftsabschnitten (WZ 2008) Land Mecklenburg-Vorpommern Dargestellt sind die seit Beginn des Berichtsjahres bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldeten Berufsausbildungsstellen nach Wirtschaftsabschnitten (WZ 2008) in Mecklenburg- Vorpommern. Das Berichtsjahr der BA zum Ausbildungsstellenmarkt ist der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September des folgenden Jahres. Für die Jahre 2011 bis 2016 ist jeweils der Stand zum Ende des Berichtsjahres September angegeben. Für das Jahr 2017 ist der Stand Ende August angegeben, da die Daten zum Ende des Berichtsjahres noch nicht veröffentlicht wurden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1142 5 Als Berufsausbildungsstellen zählen alle mit einem Auftrag zur Vermittlung gemeldeten und im Berichtsjahr zu besetzenden betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsausbildungsstellen für anerkannte Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), einschließlich der Ausbildungsplätze in Berufsbildungswerken und sonstigen Einrichtungen, die Ausbildungsmaßnahmen für behinderte Menschen (§ 102 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) durchführen . Wirtschaftsabschnitte Sept. 2011 Sept. 2012 Sept. 2013 Sept. 2014 Sept. 2015 Sept. 2016 Aug. 2017 1 2 3 4 5 6 7 Insgesamt 12.664 12.018 11.627 12.066 11.863 11.286 10.912 A Land- und Forstwirtschaft , Fischerei 288 260 278 240 243 259 217 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 10 9 4 4 5 * * C Verarbeitendes Gewerbe 1.915 1.997 2.006 1.959 1.780 1.950 1.934 D Energieversorgung 111 92 105 93 100 78 86 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 90 103 90 96 115 121 81 F Baugewerbe 804 828 866 1.025 1.082 1.110 1.078 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 2.105 1.833 1.727 1.614 1.636 1.914 1.967 H Verkehr und Lagerei 411 406 401 383 443 455 471 I Gastgewerbe 2.559 2.530 2.540 2.494 2.109 2.099 2.077 J Information und Kommunikation 135 129 123 113 117 110 105 K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 229 249 212 252 231 223 195 L Grundstücks- und Wohnungswesen 80 89 73 71 80 77 67 M Erbringung von freiberuflichen , wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 565 610 564 708 591 676 777 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 294 357 308 319 348 287 228 O Öffentliche Verwaltung , Verteidigung; Sozialversicherung 450 350 399 402 387 369 404 Drucksache 7/1142 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Wirtschaftsabschnitte Sept. 2011 Sept. 2012 Sept. 2013 Sept. 2014 Sept. 2015 Sept. 2016 Aug. 2017 1 2 3 4 5 6 7 P Erziehung und Unterricht 1.698 1.301 1.155 1.620 1.932 906 561 Q Gesundheits- und Sozialwesen 418 401 365 326 308 297 369 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 96 95 96 84 85 81 65 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 405 379 315 263 268 262 227 T Private Haushalte - - - - - * * U Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - - - - - Keine Angabe * - - - 3 - - Quelle: Statistik der BA. *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Betriebe1) und Betriebe mit Auszubildenden in Mecklenburg-Vorpommern am Arbeitsort nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige von 2008 (WZ08), Ausbildungsbetriebsquote Wirtschaftsabschnitt (WZ08) Betriebe insgesamt 31.03. 2011 31.03. 2012 31.03. 2013 31.03. 2014 31.03. 2015 31.03. 2016 31.03. 2017 1 2 3 4 5 6 7 Insgesamt 46.024 46.508 46.289 46.167 46.126 46.295 46.223 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2.384 2.412 2.418 2.442 2.436 2.397 2.354 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 55 56 53 54 50 47 51 C Verarbeitendes Gewerbe 2.934 2.902 2.878 2.820 2.805 2.827 2.788 D Energieversorgung 219 235 238 234 241 246 257 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 254 243 241 244 251 255 248 F Baugewerbe 5.323 5.433 5.365 5.468 5.459 5.463 5.474 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 9.009 8.974 8.813 8.631 8.592 8.556 8.483 H Verkehr und Lagerei 2.050 2.059 1.977 1.961 1.925 1.881 1.865 I Gastgewerbe 3.937 3.984 4.049 3.986 4.060 4.168 4.142 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1142 7 Wirtschaftsabschnitt (WZ08) Betriebe insgesamt 31.03. 2011 31.03. 2012 31.03. 2013 31.03. 2014 31.03. 2015 31.03. 2016 31.03. 2017 1 2 3 4 5 6 7 J Information und Kommunikation 674 673 671 676 661 657 658 K Erbringung von Finanzund Versicherungsdienstleistungen 1.228 1.235 1.228 1.192 1.183 1.167 1.181 L Grundstücks- und Wohnungswesen 1.117 1.133 1.128 1.162 1.177 1.227 1.240 M Erbringung von freiberuflichen , wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 3.368 3.366 3.415 3.434 3.404 3.368 3.333 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 2.235 2.400 2.446 2.460 2.488 2.457 2.531 O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 1.214 1.175 1.147 1.161 1.135 1.263 1.269 P Erziehung und Unterricht 1.215 1.320 1.312 1.291 1.281 1.290 1.295 Q Gesundheits- und Sozialwesen 5.279 5.356 5.389 5.419 5.470 5.553 5.578 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 740 752 757 753 756 732 739 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 2.633 2.621 2.588 2.594 2.560 2.526 2.513 T Private Haushalte 151 174 172 184 191 214 221 Keine Angabe/Keine Zuordnung möglich 5 5 4 * * * 3 Drucksache 7/1142 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Wirtschaftsabschnitt (WZ08) Betriebe mit Auszubildenden 31.03. 2011 31.03. 2012 31.03. 2013 31.03. 2014 31.03. 2015 31.03. 2016 31.03. 2017 8 9 10 11 12 13 14 Insgesamt 7.478 7.034 6.672 6.406 6.333 6.369 6.304 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 369 347 348 334 345 343 339 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 6 4 6 7 7 * * C Verarbeitendes Gewerbe 891 844 794 757 761 749 732 D Energieversorgung 35 35 36 37 35 33 29 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 59 60 63 60 61 54 54 F Baugewerbe 823 796 746 714 733 779 839 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 1.776 1.696 1.615 1.583 1.556 1.556 1.536 H Verkehr und Lagerei 156 145 142 128 131 123 122 I Gastgewerbe 706 616 564 513 493 483 456 J Information und Kommunikation 95 95 98 106 103 95 96 K Erbringung von Finanzund Versicherungsdienstleistungen 123 110 104 94 91 92 89 L Grundstücks- und Wohnungswesen 106 98 85 81 81 82 79 M Erbringung von freiberuflichen , wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 576 543 527 475 453 457 438 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 213 202 218 197 190 192 201 O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 225 196 184 182 173 186 188 P Erziehung und Unterricht 133 126 113 88 77 74 75 Q Gesundheits- und Sozialwesen 811 776 713 735 728 738 706 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 82 71 67 70 66 68 79 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 293 274 249 245 249 262 242 T Private Haushalte - - - - - * * Keine Angabe/Keine Zuordnung möglich - - - - - - - Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1142 9 Wirtschaftsabschnitt (WZ08) Ausbildungsbetriebsquote (Anteil Betriebe mit Auszubildenden an allen Betrieben) 31.03. 2011 31.03. 2012 31.03. 2013 31.03. 2014 31.03. 2015 31.03. 2016 31.03. 2017 1 2 3 4 5 6 7 Insgesamt 16,2 15,1 14,4 13,9 13,7 13,8 13,6 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 15,5 14,4 14,4 13,7 14,2 14,3 14,4 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 10,9 7,1 11,3 13,0 14,0 * * C Verarbeitendes Gewerbe 30,4 29,1 27,6 26,8 27,1 26,5 26,3 D Energieversorgung 16,0 14,9 15,1 15,8 14,5 13,4 11,3 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 23,2 24,7 26,1 24,6 24,3 21,2 21,8 F Baugewerbe 15,5 14,7 13,9 13,1 13,4 14,3 15,3 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 19,7 18,9 18,3 18,3 18,1 18,2 18,1 H Verkehr und Lagerei 7,6 7,0 7,2 6,5 6,8 6,5 6,5 I Gastgewerbe 17,9 15,5 13,9 12,9 12,1 11,6 11,0 J Information und Kommunikation 14,1 14,1 14,6 15,7 15,6 14,5 14,6 K Erbringung von Finanzund Versicherungsdienstleistungen 10,0 8,9 8,5 7,9 7,7 7,9 7,5 L Grundstücks- und Wohnungswesen 9,5 8,6 7,5 7,0 6,9 6,7 6,4 M Erbringung von freiberuflichen , wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 17,1 16,1 15,4 13,8 13,3 13,6 13,1 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 9,5 8,4 8,9 8,0 7,6 7,8 7,9 O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 18,5 16,7 16,0 15,7 15,2 14,7 14,8 P Erziehung und Unterricht 10,9 9,5 8,6 6,8 6,0 5,7 5,8 Q Gesundheits- und Sozialwesen 15,4 14,5 13,2 13,6 13,3 13,3 12,7 Drucksache 7/1142 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 Wirtschaftsabschnitt (WZ08) Ausbildungsbetriebsquote (Anteil Betriebe mit Auszubildenden an allen Betrieben) 31.03. 2011 31.03. 2012 31.03. 2013 31.03. 2014 31.03. 2015 31.03. 2016 31.03. 2017 1 2 3 4 5 6 7 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 11,1 9,4 8,9 9,3 8,7 9,3 10,7 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 11,1 10,5 9,6 9,4 9,7 10,4 9,6 Quelle: Statistik der BA. *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 1) Betriebe in der Statistik der BA. Betrieb im Sinne des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung ist eine regional und wirtschaftsfachlich abgegrenzte Einheit, in der mindestens ein sozialversicherungspflichtig oder geringfügig Beschäftigter tätig ist. Hierbei werden in Auswertungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nur Betriebe ausgewiesen , in denen mindestens ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter tätig ist. Auswertungen erfolgen ausschließlich nach dem Arbeitsortprinzip (Sitz des Betriebes und Arbeitsort der Beschäftigten) und werden mit dem Referenzstichtag 30. Juni veröffentlicht. Grundlage der regionalen Zuordnung ist das Gemeindegebiet. Das heißt, ein Unternehmen mit Niederlassungen (Filialen) in verschiedenen Gemeinden besteht aus verschiedenen Betrieben; diese Betriebe haben jeweils eine eigene Betriebsnummer. Ebenso kann der Betrieb auch aus mehreren Niederlassungen in einer Gemeinde bestehen, die lediglich eine Betriebsnummer benötigen, wenn sie denselben wirtschaftsfachlichen Schwerpunkt besitzen. 2. Wie haben sich in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2011 bis 2017 (letzter Stand) die Anzahl der in Mecklenburg-Vorpommern gültigen Ausbildungstarifverträge, die Tarifbindung bei den ausbildenden Betrieben insgesamt sowie je Branche entwickelt (bitte absolute Zahlen und prozentualen Anteil der Ausbildungsbetriebe mit Tarifbindung angeben) und wie die Anzahl der Auszubildenden, die einer Tarifbindung in Mecklenburg-Vorpommern unterliegen (insgesamt sowie je Branche)? Ausbildungstarifverträge sind häufig in Teilen in Entgelttarifverträgen der Branchen- und Haustarifverträge , aber auch in gesonderten Ausbildungsbranchen- beziehungsweise Ausbildungshaustarifverträgen enthalten. Eine Auszählung der gültigen Ausbildungsbranchentarifverträge zur Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 7 a) der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3195 wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1142 11 Drucksache 7/1142 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 12 Die Daten aus dem IAB-Betriebspanel zur hochgerechneten Anzahl der tarifgebundenen Ausbildungsbetriebe, zum hochgerechneten Anteil tarifgebundener Ausbildungsbetriebe an allen Ausbildungsbetrieben und zur hochgerechneten Anzahl der Auszubildenden in tarifgebundenen Ausbildungsbetrieben jeweils in Mecklenburg-Vorpommern zum Stichtag 30. Juni eines Jahres sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Aufgrund geringer Fallzahlen ist eine branchenspezifische Auswertung nicht möglich. Für das Jahr 2017 liegen die Daten noch nicht vor. Hochgerechnete Anzahl tarifgebundener Ausbildungsbetriebe in Mecklenburg- Vorpommern zum Stichtag 30. Juni 2011 bis 2016 2011 2012 2013 2014 2015 2016 3.500 3.500 3.500 3.500 4.000 4.000 Quelle: IAB-Betriebspanel. Hochgerechneter Anteil (in %) tarifgebundener Ausbildungsbetriebe an allen Ausbildungsbetrieben in Mecklenburg-Vorpommern zum Stichtag 30. Juni 2011 bis 2016 2011 2012 2013 2014 2015 2016 35 % 33 % 34 % 37 % 39 % 43 % Quelle: IAB-Betriebspanel. Hochgerechnete Anzahl der Auszubildenden in tarifgebundenen Ausbildungsbetrieben in Mecklenburg-Vorpommern zum Stichtag 30. Juni 2011 bis 2016 2011 2012 2013 2014 2015 2016 14.000 12.000 12.000 10.000 14.000 15.000 Quelle: IAB-Betriebspanel. Hinweis: Aufgrund statistischer Ungenauigkeit sind die hochgerechneten Zahlenwerte gerundet. Anmerkung: Im IAB-Betriebspanel gelten als „Ausbildungsbetriebe“ alle Betriebe, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft: - Ausbildung von Auszubildenden zum Befragungszeitpunkt. - Abschluss von Neuverträgen für das zum Zeitpunkt der Befragung zu Ende gehende Ausbildungsjahr oder für das beginnende Ausbildungsjahr. - geplanter Abschluss von Neuverträgen für das zum Zeitpunkt der Befragung beginnende Ausbildungsjahr. Ausbildung von Auszubildenden mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in den ersten Monaten des Befragungsjahres und damit vor dem Stichtag der Befragung im dritten Quartal des Jahres. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1142 13 3. Wie hat sich die Höhe der durchschnittlichen Ausbildungsvergütung in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2011 bis 2017 (letzter Stand) insgesamt sowie nach Branchen entwickelt (bitte absolute Werte und Steigerung in Prozent je Jahr angeben)? 4. Wie stellt sich im Vergleich dazu die Höhe der durchschnittlichen Ausbildungsvergütung im Bund und in den ostdeutschen Bundesländern in den Jahren 2011 bis 2017 dar? 5. Wie hat sich die Höhe der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2011 bis 2017 entwickelt? Die Fragen 3, 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ermittelt jährlich die tarifliche Ausbildungsvergütung nach Berufen für Deutschland, Ostdeutschland und Westdeutschland. Landesweite durchschnittliche Ausbildungsvergütungen werden durch das BIBB nicht berechnet. Informationen zur Höhe der vom BIBB ermittelten jährlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen sowie Hintergrundinformationen zu den Gesamtübersichten der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen sind unter den beiden folgenden Links zugänglich: http://www.bibb.de/Ausbildungsverguetung (Stand: Januar 2017) https://www.bibb.de/dokumente/pdf/a21_dav_Hintergrundinformationen_2016.pdf (Stand: Januar 2017). 6. Wie stellt sich im Vergleich dazu die Höhe der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung im Bund und in den ostdeutschen Bundesländern in den Jahren 2011 bis 2017 dar? Nach Angaben des BIBB stellt sich die Höhe der tariflichen Ausbildungsvergütung in Deutschland sowie in Ostdeutschland in den Jahren 2011 bis 2016 wie folgt dar: Durchschnittliche monatliche Beträge in Euro sowie Anstieg gegenüber dem Vorjahr in Prozent Jahr Deutschland Ostdeutschland Beträge Anstieg in Prozent Beträge Anstieg in Prozent 2011 700 +3,2 642 +4,9 2012 730 +4,3 674 +5,0 2013 761 +4,2 708 +5,0 2014 795 +4,5 737 +4,1 2015 826 +3,9 769 +4,3 2016 854 +3,4 807 +4,9 Quelle: „Datenbank Ausbildungsvergütung“ des BIBB, Stichtag jeweils 1. Oktober. Drucksache 7/1142 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 14 Die Daten basieren derzeit auf 181 Ausbildungsberufen in den alten und auf 151 Berufen in den neuen Ländern. 90 Prozent der Auszubildenden in den alten Bundesländern und 81 Prozent der Auszubildenden in den neuen Bundesländern werden gegenwärtig in den erfassten Berufen ausgebildet. Die neuesten Angaben liegen zurzeit für das Jahr 2016 vor. Weitere Informationen sowie Hintergrundinformationen sind unter den beiden folgenden Links zugänglich: http://www.bibb.de/Ausbildungsverguetung (Stand: Januar 2017) https://www.bibb.de/dokumente/pdf/a21_dav_Hintergrundinformationen_2016.pdf (Stand: Januar 2017) 7. Welche Branchen zeichneten sich in den Jahren 2011 bis 2017 durch besonders hohe Ausbildungsvergütungen aus und welche Branchen sind aufgrund niedriger Ausbildungsvergütungen als besonders problematisch zu bewerten? a) Wie bewertet die Landesregierung den Handlungsdruck bezüglich der Anhebung der Ausbildungsvergütung in Mecklenburg- Vorpommern allgemein sowie je Branche? b) Was hat die Landesregierung in den Jahren 2011 bis 2016 unternommen , um Einfluss auf die Anhebung der Ausbildungsvergütungen in Mecklenburg-Vorpommern und die Erhöhung der Tarifbindung bei ausbildenden Unternehmen auszuüben? c) Was will die Landesregierung 2017 und in den folgenden Jahren unternehmen, um Einfluss auf die Anhebung der Ausbildungsvergütungen in Mecklenburg-Vorpommern und die Erhöhung der Tarifbindung bei ausbildenden Unternehmen auszuüben? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Zu a) und b) Die Landesregierung wahrt die gesetzlich garantierte Tarifautonomie und begrüßt tarifliche Vereinbarungen zu Ausbildungsvergütungen, die zur Fachkräftesicherung beitragen. Im Bündnis für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit und dem Fachkräftebündnis für Mecklenburg -Vorpommern wurde das Thema der Fachkräftesicherung kontinuierlich erörtert. Auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/803 wird verwiesen. Zu c) Die Landesregierung berät gemeinsam mit Gewerkschaften und Wirtschaftsvertretern, wie die Tarifbindung in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt werden kann. Derzeit erarbeiten zwei Arbeitsgruppen Vorschläge zu Änderungen im Vergaberecht und im Förderrecht, um eine höhere Tarifbindung zu erreichen. Die Schwerpunkte der Arbeitsmarktpolitik sind in der veröffentlichten Koalitionsvereinbarung 2016 - 2021 zwischen SPD und CDU für die 7. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern und im Operationellen Programm ESF Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 (ESF-OP) definiert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1142 15 8. Wie hat sich in den Jahren 2011 bis 2017 (aktueller Stand) die Anzahl der Jugendlichen in Ausbildung sowie die Anzahl der Jugendlichen unter 25 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt, die ergänzend Leistungen nach dem SGB II bezogen bzw. in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II gelebt haben? Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit stellt sich die Situation wie folgt dar: Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigte Auszubildende erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) unter 25 Jahren 31.03. März 2011 28.598 24.581 2012 24.511 21.549 2013 22.454 20.099 2014 21.147 18.307 2015 20.389 16.873 2016 20.223 17.043 2017 20.342 17.991 Quelle: Statistik der BA. 9. Inwieweit hält die Landesregierung die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung für notwendig bzw. nicht erforderlich, aufgrund welcher Parameter sollte diese berechnet werden? Welche Höhe hält die Landesregierung für angemessen? Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Tarifautonomie einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewährleistet . Die Landesregierung respektiert die Tarifautonomie und äußert sich grundsätzlich nicht zur Angemessenheit tariflicher Vereinbarungen, wie beispielsweise der Höhe von Ausbildungsvergütungen . Ergänzend wird auf Punkt 294 der Koalitionsvereinbarung 2016 - 20121 verwiesen, in dem es heißt: „Der beste Schutz vor späterer Arbeitslosigkeit ist eine fundierte berufliche Ausbildung. Dafür sind gute Ausbildungsbedingungen, -inhalte und angemessene Vergütungen notwendig. Um dies zu gewährleisten, werden sich die Koalitionspartner auf Bundesebene in enger Abstimmung mit den Tarifpartnern für die Einführung einer verbindlichen Untergrenze für Ausbildungsvergütungen einsetzen.“ Drucksache 7/1142 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 16 10. Welchen Stand haben die Bemühungen des Bundes und der Länder, eine neue Finanzierungsregelung für Pflegeausbildungen herbeizuführen sowie einen Ausgleichsfonds für alle ausbildenden und nicht ausbildenden Einrichtungen einzurichten? Wie bewertet die Landesregierung die Bemühungen des Bundes und der Länder in dieser Hinsicht? Die Arbeiten aufseiten des GKV-Spitzenverbandes und des Bundes zur Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes vom 17. Juli 2017, insbesondere in Bezug auf die Ausbildungs- und Prüfungsordnung, und einer Regelung nach § 56 Absatz 3 des Pflegeberufegesetzes haben begonnen. Die Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes für eine Regelung nach § 56 Absatz 4 des Pflegeberufegesetzes liegen noch nicht vor. Der Abschnitt 3 des Pflegeberufereformgesetzes , der sich mit der Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege befasst, wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Ziel der Bemühungen des Bundes und der Länder ist es, ab dem 1. Januar 2020 neben den inhaltlichen und organisatorischen Veränderungen vor allem die für die Auszubildenden kostenlose, schulgeldfreie Ausbildung zu ermöglichen.