Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1145 7. Wahlperiode 03.11.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion der BMV Ausbreitung der afrikanischen Schweinepest und ANTWORT der Landesregierung In der Pressemeldung „Agrarminister wollen gegen Schweinepest wappnen“ vom 30.09.2017 in der Ostseezeitung warnt Minister Dr. Till Backhaus vor dem Näherrücken der afrikanischen Schweinepest, die sich derzeit von Ost- und Mitteleuropa ausbreitet. 1. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Ausbreitung der afrikanischen Schweinepest in Polen oder anderen europäischen Nachbarländern? Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/233 vom 27.02.2017 sowie auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/209 vom 27.02.2017 verwiesen. Ergänzend dazu ist darauf zu verweisen, dass seit Juni 2017 auch in der Tschechischen Republik Fälle von Afrikanischer Schweinepest in Wildschweinbeständen zu verzeichnen sind. Ebenso hat Rumänien im August 2017 zwei Fälle in kleinen Hausschweinehaltungen gemeldet. Den nachfolgenden Tabellen sind die im Jahr 2017 bislang (Stand: 22.10.2017) gemeldeten ASP-Fallzahlen in der Republik Polen sowie weiteren ausgewählten europäischen Ländern zu entnehmen. Drucksache 7/1145 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Tabelle 1: Afrikanische Schweinepest (ASP) beim Hausschwein Polen 80 Estland 3 Lettland 8 Litauen 30 Ukraine 108 Italien 17 Rumänien 2 Tabelle 2: Afrikanische Schweinepest (ASP) beim Wildschwein Polen 386 Estland 534 Lettland 733 Litauen 759 Ukraine 16 Italien 28 Rumänien 2 Tschechien 113 2. Was unternimmt die Landesregierung, um eine Ausbreitung der afrikanischen Schweinepest präventiv in Mecklenburg-Vorpommern zu verhindern ? Die Landesregierung hat eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um eine Ausbreitung der ASP nach Mecklenburg-Vorpommern zu unterbinden. Es wird auf die Antworten der Landesregierung auf die in Antwort 1 aufgeführten Kleinen Anfragen verwiesen. Es erfolgt auch weiterhin ein verstärktes ASP-Monitoring bei Wildschweinen in den Landkreisen Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische Seenplatte sowie Veterinäramtskontrollen zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Außerdem wird am Entwurf eines ASP-Tilgungsplanes und einer ASP-Jagdverordnung gearbeitet. Im Oktober 2017 wurde zudem eine zweitägige Landes-Tierseuchenübung mit dem Schwerpunkt Afrikanische Schweinepest unter Einbeziehung aller Landkreise und kreisfreien Städte durchgeführt und dabei für den Ernstfall das Zusammenspiel zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und den Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei erprobt. Gleichzeitig wurden auch die Jagd-, Forst- und Ordnungsbehörden in die Übungsszenarien mit eingebunden. Neben der landkreis- und behördenübergreifenden Koordinierung und Kommunikation im Rahmen sogenannter Großschadenslagen gab es auch praktische Übungen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1145 3 Als weiteres Instrument im Kampf gegen die ASP ist die drastische Reduzierung der Schwarzwildbestände vorgesehen. Hierzu sollen im Rahmen einer Task Force kurzfristig konkrete Maßnahmen festgelegt werden. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen werden zusätzliche Landesmittel bereitgestellt. 3. Gibt es bei einem Ausbruch der afrikanischen Schweinepest in Mecklenburg-Vorpommern Maßnahmen und Szenarien zur Bekämpfung und zur Verhinderung einer Ausbreitung? Wenn ja, welche? Ja, hierzu ist zum einen auf das Tierseuchen-Bekämpfungshandbuch des Bundes und der Länder zu verweisen. Die dort aufgeführten Maßnahmen wurden durch spezielle Regelungen für Mecklenburg-Vorpommern (Alarmplan ASP) ergänzt. Zudem wurden entsprechende Dokumente (Prozessanweisungen, Merkblätter, Tabellen, Meldeformulare) im Qualitätsmanagement -System des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt eingestellt. Diese dienen der Standardisierung von Abläufen, Meldungen und dem einheitlichen Vollzug durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter. Die einschlägigen Verfahren werden in dem Qualitätsmanagement-System (QMS) des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt entwickelt und freigegeben und die zahlreichen, die Tierseuchenbekämpfung betreffenden Rechtsvorschriften durch Verfahrensbeschreibungen und dergleichen untersetzt. Damit werden unter anderem folgende Rechtsakte umgesetzt: - das Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG), - die Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) des Bundes, - die Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest- Schutzverordnung), - die Richtlinie 2002/60/EG des Rates vom 27. Juni 2002 zur Festlegung von besonderen Vorschriften für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sowie - der Durchführungsbeschluss 2014/709/EU der Kommission vom 9. Oktober 2014 mit tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in bestimmten Mitgliedstaaten.