Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1150 7. Wahlperiode 15.11.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Qualität der Verpflegung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege und ANTWORT der Landesregierung 1. Seit wann fördert die Landesregierung die Verbesserung der Kita- Verpflegung bzw. der Verpflegung der Kinder durch Personen der Kindertagespflege über eine Vernetzungsstelle Kita-Verpflegung Mecklenburg-Vorpommern? Die Landesregierung fördert die Verpflegung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und durch Personen der Kindertagespflege über die Vernetzungsstelle Kita-Verpflegung seit August 2010. 2. Welche Mittel aus welchen Haushaltstiteln standen der Vernetzungsstelle Kita-Verpflegung Mecklenburg-Vorpommern jährlich bis zum Jahr 2017 zur Verfügung? Der Vernetzungsstelle Kita-Verpflegung werden Mittel aus dem Einzelplan 10, Kapitel 1027, Titel 684.03 - Modellvorhaben in der Kindestagesförderung - zur Verfügung gestellt. Drucksache 7/1150 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Höhe der Zuwendungen beläuft sich auf: Förderperiode Fördermittel 01.09.2010 bis 31.12.2013 113.174,00 Euro 01.01.2014 bis 31.12.2014 45.000,00 Euro 01.01.2015 bis 31.12.2015 45.000,00 Euro 01.01.2016 bis 31.12.2016 47.000,00 Euro 01.01.2017 bis 31.12.2017 42.626,34 Euro 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der Beratungs- und Schulungsbedarf im Bereich der Kita-Verpflegung nach wie vor sehr hoch ist? a) Wenn ja, wie wird die Landesregierung den Bedarf an Beratung und Schulung im Bereich der Kita-Verpflegung in Mecklenburg- Vorpommern decken? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Indizien für den weiterhin hohen Beratungsbedarf sind die rege Beteiligung an Fortbildungsveranstaltungen der Vernetzungsstelle Kita-Verpflegung sowie eine starke Nachfrage nach individueller Beratung und Betreuung bei Prozessen der Qualitätsverbesserung der Kita- Verpflegung. Das Angebot für Fortbildungsveranstaltungen sowie für Beratungen per Telefon oder durch Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberater vor Ort erhält gute Resonanz. Die weitere Förderung der Vernetzungsstelle Kita-Verpflegung ist auch nach Bestätigung des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019 beabsichtigt. 4. Mit Hilfe welcher Haushaltspositionen beabsichtigt die Landesregierung , die Tätigkeit der Vernetzungsstelle Kita-Verpflegung Mecklenburg-Vorpommern weiterhin zu ermöglichen? a) Welche Mittel in welcher Höhe und in welchen Titeln sind im Einzelplan 10, Kapitel 1027 - Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege - für die Vernetzungsstelle Kita-Verpflegung Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen? b) An welcher Stelle im Landeshaushalt sind weitere Mittel für die Vernetzungsstelle Kita-Verpflegung Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen? Die Frage 4, a) und b) werden im zusammenhängend beantwortet. Die weitere Förderung der Vernetzungsstelle Kita-Verpflegung ist im Rahmen des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019 durch den Einzelplan 10, Kapitel 1027, Titel 684.03 - Modellvorhaben in der Kindestagesförderung - vorgesehen. Die Mittel zur Förderung der Vernetzungsstelle belaufen sich jährlich auf 45.000 Euro. Weitere Mittel sind nicht vorgesehen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1150 3 5. Wie bewertet die Landesregierung die Erkenntnisse der Vernetzungsstelle Kita-Verpflegung Mecklenburg-Vorpommern, dass der überwiegende Teil der Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg- Vorpommern durch externe Speisenanbieter mit warmen Speisen beliefert wird, wodurch insbesondere in den ländlichen Regionen aufgrund langer Anfahrtswege der Speisenanbieter und der damit verbundenen langen Warmhaltezeit Nachteile gegenüber einer Zubereitung der Mahlzeiten in Frischeküchen vor Ort entstehen und die Speisen an Nährstoffgehalt, an Geschmack und Qualität verlieren? In Mecklenburg-Vorpommern werden Kinder in 1.082 Kindertageseinrichtungen betreut, in denen es zahlreiche unterschiedliche Verpflegungssysteme gibt. Dazu gehört neben der Frischküche vor Ort die Warmverpflegung sowie die Verpflegung mit gekühlten beziehungsweise tiefgekühlten und vor Ort erwärmten Mahlzeiten. Die Anlieferung von fertig gegarten und warm gehaltenen Speisen ist ein günstiges Verpflegungssystem und für viele Einrichtungen die wirtschaftlichste Form der Verpflegung. Das System ist leicht umzusetzen und bietet weitere Vorteile. So bestehen relativ geringe Anforderungen an die Qualifikation des Personals in der Verteilerküche. Der Arbeitsaufwand ist im Vergleich zu allen anderen Verpflegungssystemen stark reduziert. Auch ist der Raum-, Ausstattungs- und Personalbedarf im Vergleich zu den anderen Verpflegungssystemen am geringsten. Daneben weist die Warmverpflegung aber auch Nachteile auf. Lange Warmhaltezeiten führen zu Vitaminverlusten und sensorischen Veränderungen der Speisen. Ebenso sind einige Arten der Speisezubereitung in diesem Versorgungssystem ausgeschlossen, weil sich die kondensierte Feuchtigkeit beim Warmhalten auf die Konsistenz der Lebensmittel auswirken kann. Durch das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) werden Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Wahl des Versorgungssystems durch den Träger der Einrichtung einbezogen. Gemäß § 8 Absatz 4 KiföG M-V soll der Elternrat in wesentlichen Angelegenheiten der Kindertageseinrichtung, insbesondere auch der Essensversorgung der Kinder, mitwirken. Sowohl bei einer Verpflegung durch eine Frischküche als auch durch einen externen Speiseanbieter sollen gemäß § 10 Absatz 1a KiföG M-V die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung eingehalten werden, um eine gesunde und vollwertige Ernährung der Kinder zu gewährleisten. Eine gute altersangemessene Verpflegung hat für die gute Entwicklung kleiner Kinder herausragende Bedeutung. Einerseits spielt hierbei eine vollwertige Ernährung, andererseits das soziale Lernen eine Rolle. Diese Leitmotive werden zusätzlich in der Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg- Vorpommern festgehalten und über das Beratungs- und Fortbildungsangebot der Vernetzungsstelle Kita-Verpflegung vermittelt. Drucksache 7/1150 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Auf welche Weise werden Kita-Träger durch die Landesregierung dabei unterstützt, Produktionsküchen einzurichten bzw. zu sanieren und die notwendigen Küchenfachkräfte zu beschäftigen, um die Verpflegung der Kinder mit frischen, nährstoffreichen und schmackhaften Speisen zu ermöglichen? In den Vereinbarungen über Leistung, Entgelt und Qualitätssicherung nach § 16 Absatz 1 Satz 2 KiföG M-V sind auch Mittel enthalten, die der Finanzierung von betriebsnotwendigen Investitionen dienen. Dies können auch Investitionen für Frischküchen und Personalkosten für den Einsatz von Fachkräften sein, sofern sie nicht regelmäßig integraler Bestandteil von Verpflegungsleistungen sind. An der Finanzierung beteiligt sich die Landesregierung durch Festbeträge (§ 17 Absatz 1 Satz 2 KiföG M-V). Zusätzlich bestehen Möglichkeiten der Förderung von Investitionen für Kita-Baumaßnahmen, die in der Antwort der Landesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/832 aufgeführt wurden. 7. An welcher Stelle im Entwurf des Doppelhaushaltes 2018/2019 sind für diese Zwecke Mittel in welcher Höhe eingestellt? Im Entwurf des Haushaltsplans 2018/2019 werden im Einzelplan 10, Kapitel 1027, Titel 883.01 - Finanzhilfen für Ausgaben im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ des Bundes - Mittel zur Verfügung gestellt, die auch der Förderung der Verpflegungsqualität in Tageseinrichtungen dienen. Für das Haushaltsjahr 2018 sind in den Entwurf des Haushaltsplanes 2018/2019 Mittel in Höhe von 21.249.200 Euro im Titel 883.01 veranschlagt. Die Mittel sind zur Umsetzung des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020“ des Bundes vorgesehen. Zusätzlich bestehen Möglichkeiten der Förderung von Investitionen für Kitabaumaßnahmen, die in der Antwort der Landesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/832 aufgeführt wurden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1150 5 8. In welchen Titeln im Landeshaushalt werden Mittel in welcher Höhe für die Qualifizierung der in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege tätigen Personen in den Bereichen Verpflegung und gesunde Ernährung bereitgestellt? a) Wie viele Mittel aus welchen Haushaltspositionen wurden in den Jahren 2016 und 2017 für die Qualifizierung der in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege tätigen Personen in den Bereichen Verpflegung und gesunde Ernährung ausgegeben? b) Wie viele Mittel in welchen Haushaltspositionen werden in den Jahren 2018 und 2019 für die Qualifizierung der in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege tätigen Personen in den Bereichen Verpflegung und gesunde Ernährung voraussichtlich bereitgestellt? Die Fragen 8, a) und b) werden im zusammenhängend beantwortet. In Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege können sich die Personen im Bereich Verpflegung durch die Fortbildungs- und Beratungsangebote der Vernetzungsstelle Kita- Verpflegung weiterbilden. Der Vernetzungsstelle sollen laut Haushaltsplanentwurf in den Haushaltsjahren 2018/2019 45.000 Euro jährlich zur Verfügung gestellt werden, sodass weiterhin ein breites Fortbildungs- und Beratungsangebot bereitgestellt werden kann. Darüber hinaus fördert das Land die Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und der Tagespflegepersonen gemäß des § 9 Frühkindliche Bildungsverordnung. Die Fachkräfte arbeiten dabei mit dem Bildungskonzept für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses weist die gesunde und vollwertige Ernährung von Kindern mehrfach aus. Für die Fort- und Weiterbildungen gemäß § 9 Frühkindliche Bildungsverordnung werden 2017 durch Einzelplan 10, Kapitel 1027, Titel 633.07 - Inhaltliche Ausgestaltung der frühkindlichen Bildung - Mittel in Höhe von 2,9 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 9. Ist aus Sicht der Landesregierung seit Einführung des Paragraphen 10 Absatz 2 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V), der die Kitas auffordert, die Kita-Verpflegung am Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) auszurichten, eine Qualitätsverbesserung der Kita-Verpflegung eingetreten (bitte begründen)? Seit Januar 2011 liegt gemäß § 10 Absatz 1a KiföG M-V die Verantwortung für eine vollwertige und gesunde Ernährung bei den Kindertageseinrichtungen. Dabei soll sich die Verpflegung am „DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder“ orientieren. Die Landesregierung unterstützt die Vernetzungsstelle Kita-Verpflegung, um unter anderem den durch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung bestimmten Qualitätsstandard zu etablieren. Daten, die Anhaltspunkte zu einer Qualitätsentwicklung im Bereich der Kita-Verpflegung liefern, werden von der Vernetzungsstelle Kita-Verpflegung durch landesweite Umfragen in den Einrichtungen erhoben. Bisher wurden diese Umfragen im Jahr 2011 und aktuell im Jahr 2017 durchgeführt. Eine vergleichende Untersuchung der Umfragen aus dem Jahr 2011 und 2017 wird aktuell vorgenommen. Die Auswertung soll bis zum Ende des Jahres vorliegen.