Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Oktober 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1153 7. Wahlperiode 26.10.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Klagen gegen die Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber und ANTWORT der Landesregierung Laut Welt-Online sind seit Anfang des Jahres 2016 insgesamt 530.000 negative Asylentscheidungen in Deutschland getroffen worden. Die Zahl der ausreisepflichtigen Personen ist bis heute trotz niedriger Abschiebequoten jedoch nur marginal angestiegen. Dies wird damit erklärt, dass vielfach gegen die Ablehnung geklagt wird: „Zwei von drei abgelehnten Bewerbern ziehen vor Gericht.“ (Quelle: Welt - Wenige abgelehnte Asylbewerber sind ausreisepflichtig). 1. Wie viele negative Asylentscheidungen sind seit 2016 in Mecklenburg- Vorpommern verkündet worden (bitte kumuliert aufgliedern nach Halbjahren)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Die Angaben sind der Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge entnommen. Ablehnungen 1. Halbjahr 2016 485 2. Halbjahr 2016 1.629 1. Halbjahr 2017 2.058 Es wird darauf hingewiesen, dass sich hierunter auch Ablehnungen von Asylanträgen aus vorangegangenen Jahren befinden können. Drucksache 7/1153 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Asylklagen sind seit 2016 bei den Verwaltungsgerichten des Landes anhängig gewesen (bitte kumuliert aufgliedern nach Halbjahren , Klagen gegen Asylablehnung, Klagen für vollen Flüchtlingsschutz und weiteren Klagen mit Asylbezug)? a) Wie viele Klagen gegen Asylablehnung sind seit 2016 von den Verwaltungsgerichten abgelehnt worden (bitte kumuliert aufgliedern nach Halbjahren)? b) Wie vielen Klagen von subsidiär Schutzberechtigten auf vollen Flüchtlingsschutz wurde seit 2016 stattgegeben (bitte kumuliert aufgliedern nach Halbjahren)? Aus der hier geführten Justizgeschäftsstatistik kann lediglich beantwortet werden, wie viele Klagen im Sachgebiet „Asylrecht“ seit 2016 bei den Verwaltungsgerichten anhängig gewesen sind. Hauptverfahren Bestand am 30.06.2016 1.236 31.12.2016 1.805 30.06.2017 2.761 Eilverfahren Bestand am 30.06.2016 95 31.12.2016 116 30.06.2017 118 Weitere Erkenntnisse liegen der Landesregierung hierzu gegenwärtig nicht vor. Bei den Gerichten des Landes ist kein aufbereitetes statistisches Material über die Klagegründe vorhanden. Die händische Auswertung der Akten würde einen Aufwand verursachen, der mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Die Fragen a) und b) werden im zusammenhängend beantwortet. Hierzu liegen der Landesregierung keine statistischen Angaben vor. Die händische Auswertung aller im Berichtszeitraum 2016 und im ersten Halbjahr 2017 bei den Verwaltungsgerichten erledigten 3.254 Verfahren in dem Sachgebiet „Asylrecht“ würde einen Aufwand verursachen, der mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1153 3 3. Wie viele Asylklagen wurden monatlich durch die Verwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern seit 2016 entschieden (bitte aufgliedern nach Monaten bis September 2017)? Der Landesregierung liegen keine Monatsstatistiken, sondern nur Daten für folgende Berichtszeiträume vor: erledigte Hauptverfahren Januar - März 2016 868 Januar - Juni 2016 1.359 Januar - September 2016 1.825 Januar - Dezember 2016 2.162 Januar - März 2017 470 Januar - Juni 2017 1.092 erledigte Eilverfahren Januar - März 2016 254 Januar - Juni 2016 481 Januar - September 2016 657 Januar - Dezember 2016 910 Januar - März 2017 354 Januar - Juni 2017 574 Die Statistik bis einschließlich September 2017 liegt der Landesregierung noch nicht vor. 4. Wie viele Übersetzer sind bei den Verwaltungsgerichten in Asylverfahren tätig? a) Sind Übersetzer in Festanstellung tätig oder werden diese als Externe herangezogen? b) Wie wird der gegenwärtige Bedarf an Übersetzern eingeschätzt? Um den Klägerinnen und Klägern in Asylverfahren rechtliches Gehör gewähren zu können, ist zur mündlichen Verhandlung in Asylverfahren regelmäßig ein Dolmetscher/Übersetzer beziehungsweise eine Dolmetscherin/Übersetzerin in der Landessprache der Klägerin oder des Klägers zu laden. In der Regel werden pro Sitzungstag Klageverfahren von mehreren Klägerinnen und Klägern aus einem Herkunftsland geladen, die dieselbe Sprache/denselben Dialekt sprechen, sodass grundsätzlich nur ein Dolmetscher/Übersetzer beziehungsweise eine Dolmetscherin/ Übersetzerin pro Sitzungstag und Spruchkörper/Einzelrichter oder Einzelrichterin benötigt wird. Drucksache 7/1153 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu a) Es sind keine Übersetzerinnen oder Übersetzer in Festanstellung tätig. Es werden ausschließlich externe Dolmetscherinnen und Übersetzerinnen beziehungsweise Dolmetscher und Übersetzer herangezogen. Zu b) Der Bedarf ergibt sich aus der Anzahl der Sitzungstage pro Spruchkörper/Einzelrichter beziehungsweise Einzelrichterin in Asylverfahren. Derzeit erfolgen circa 15 bis 17 Heranziehungen von Übersetzerinnen oder Übersetzern pro Woche in der gesamten Verwaltungsgerichtsbarkeit . Auswertbares Zahlenmaterial liegt hierzu nicht vor.