Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Oktober 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1154 7. Wahlperiode 26.10.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bert Obereiner, Fraktion der AfD Bau eines Radweges nördlich der B 208 und ANTWORT der Landesregierung Zur Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/994 ergeben sich Nachfragen. 1. Wann liegt die endgültige Planung auf Basis der Vorplanung vor? Der Grunderwerb für das Vorhaben ist noch nicht abschließend geklärt (vergleiche dazu die Antworten zu der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/994), sodass auch die Planung noch nicht abgeschlossen werden konnte. Wann dies der Fall sein wird, ist noch nicht absehbar. 2. Gibt es Möglichkeiten, den Radweg ausschließlich auf landeseigenen Flächen anzulegen, um so Enteignungen von Privateigentümern zu vermeiden? Nein. Drucksache 7/1154 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Sind die Entwurfsunterlagen noch einsehbar? Wenn ja, wo genau? Der Vorentwurf lag vom 08.06. - 04.07.2016 im Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen und vom 13.05. - 17.06.2016 im Amt Grevesmühlen-Land aus. Die Entwurfsunterlagen können noch im Straßenbauamt Schwerin eingesehen werden. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Ergebnisse des Erörterungstermins , insbesondere auch aus Sicht der betroffenen Grundstückseigentümer ? Die Straßenbauverwaltung stellte am 28.09.2016 den Eigentümern der von dem Vorhaben betroffenen Flurstücke die Planung vor. Deren Fragen zur Planung und zum Grunderwerb wurden aus Sicht der Straßenbauverwaltung in diesem Termin beziehungsweise im Nachgang geklärt. Gleichwohl konnte nicht mit allen Grundstückseigentümern eine Einigung erzielt werden, was vorkommen kann, weil eine Einigungspflicht nicht besteht. 5. Liegt bei der unteren Naturschutzbehörde bereits ein Auftrag zur Fällung von Bäumen vor? Der Unteren Naturschutzbehörde liegt zu dem Vorhaben kein Antrag der Straßenbauverwaltung zur Genehmigung von Baumfällungen vor; siehe dazu die Antwort zu Frage 1. 6. Auf der nördlichen Seite der B 208 verläuft ein Straßengraben, der höher liegt, als die angrenzenden Felder. Ist eine Tieferlegung oder Drainage geplant, um das ausfallende Niederschlagswasser sachgerecht abzuführen? Der Straßengraben ist für die Aufnahme des Oberflächenwassers der B 208 und des künftigen Radweges bestimmt. Diese Funktion erfüllt der Graben in seiner derzeitigen Ausbildung. Eine Tieferlegung im Zusammenhang mit dem Radwegebau ist nicht vorgesehen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1154 3 7. Besteht im Zuge der geplanten Baumaßnahmen die Absicht, den vorhandenen Buswendenplatz auszubauen? Wenn ja, welche Notwendigkeit besteht hierfür? Die Wendeanlage ist derzeit aus Richtung Schönhof für Gelenkbusse nur durch Überfahren des Grünstreifens möglich. Die Planung sieht deshalb den regelkonformen Ausbau der Buswendeanlage vor. 8. Welche Gründe gibt es, dass der geplante Radweg nicht über den Buswendeplatz geführt wird? Wären hierfür zusätzliche Baumaßnahmen erforderlich? Die verkehrstechnisch regelkonforme und gefahrlose Führung des Radverkehrs erfordert die Trennung von Radweg und Buswendeanlage.