Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1155 7. Wahlperiode 03.11.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Sandro Hersel, Fraktion der AfD Beförderungsstau in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Personen wurden aufgrund fehlender Haushaltsmittel trotz vorhandener Eignung, Befähigung, fachlicher Leistung und der anderen Voraussetzungen bei der Landespolizei in den Jahren 2012 bis 2016 nicht befördert (bitte nach Jahren getrennt aufführen)? Für alle Beförderungen in den Jahren 2012 bis 2016 waren entsprechende Haushaltsmittel vorhanden. 2. Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Landesregierung, den „Beförderungsstau “ abzubauen? Um einen absehbaren Beförderungsstau zu vermeiden, stehen mit dem Haushalt 2018/2019 150 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten A 8 beziehungsweise A 10 zur Verfügung. Außerdem werden Aufstiegslehrgänge durchgeführt, die 2017 33 (§ 13 Polizeilaufbahnverordnung) und 2018 23 (§ 14 Polizeilaufbahnverordnung), also 56 Kolleginnen und Kollegen die Chance des Aufstiegs in den gehobenen Dienst geben. Auch in Zukunft werden solche Ausbildungen stattfinden.