Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Januar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/116 7. Wahlperiode 09.01.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Sicherungsmaßnahmen am atomaren Zwischenlager Lubmin und ANTWORT der Landesregierung 1. Verfügt die Landesregierung über neue Erkenntnisse, ob zur Sicherung des Atommüllzwischenlagers in Lubmin gegen mögliche terroristische Angriffe der Neubau einer oder mehrerer besser gesicherter Hallen zur Unterbringung von Castoren mit hochradioaktivem Material erforderlich sein wird? Nein. 2. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob auch die bereits bestehenden Lagerungsmöglichkeiten im Zwischenlager Lubmin mithilfe von baulichen Veränderungen gegen mögliche terroristische Angriffe gesichert werden können? Die bereits bestehenden Lagerungsmöglichkeiten im Zwischenlager Nord können über die derzeitigen temporären Maßnahmen hinaus nur mit Hilfe genehmigungspflichtiger baulicher Maßnahmen noch stärker gegen mögliche terroristische Angriffe gesichert werden. Ein erster diesbezüglicher Antrag der Energiewerke Nord GmbH wurde mit Schreiben vom 20. Juli 2015 an das Bundesamt für Strahlenschutz zurückgezogen, da er sich aufgrund standortspezifischer Randbedingungen letztendlich nicht als genehmigungsfähig erwies. Es liegt im Verantwortungsbereich der Energiewerke Nord GmbH, einen neuen genehmigungsfähigen Antrag zu stellen. Drucksache 7/116 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Sind der Landesregierung irgendwelche Bauanträge des Betreibers EWN an die Bundesregierung in Bezug auf die Sachverhalte aus den Fragen 1 und 2 bekannt? Nach Kenntnis der Landesregierung liegen der Genehmigungsbehörde des Bundes und der dafür zuständigen Baubehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen keine diesbezüglichen Bauanträge vor. 4. Hat die Landesregierung Kenntnis über die Höhe der Kosten, die sich aus den eventuellen neuen Sicherungsmaßnahmen ergeben werden? Nein.