Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1164 7. Wahlperiode 10.11.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ralf Borschke und Bernhard Wildt, Fraktion der BMV Allgemeine Situation von Auszubildenden in Betrieben und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hoch war die Zahl der Schulabgänger in den Jahren 2010 bis 2017 (bitte tabellarisch nach allen Schulformen auflisten)? Es wird davon ausgegangen, dass mit der Frage die Anzahl der Absolventinnen/Absolventen beziehungsweise Abgängerinnen/Abgänger an allgemeinbildenden und an beruflichen Schulen erfragt werden soll. Entsprechend der bundeseinheitlichen Systematik in der amtlichen Schulstatistik sind die Absolventinnen/Absolventen beziehungsweise Abgängerinnen/Abgänger wie folgt definiert: - Als Abgängerinnen/Abgänger, Absolventinnen/Absolventen werden Schülerinnen/Schüler bezeichnet, die eine allgemeinbildende Schulart nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht am Ende oder im Verlauf des Berichtsschuljahres verlassen haben. Einbezogen werden auch Schülerinnen und Schüler, die nach Verlassen des allgemeinbildenden Schulwesens ihre Vollzeitschulpflicht an einer beruflichen Schule erfüllen. - Absolventinnen/Absolventen der allgemeinbildenden Schulen sind Schülerinnen/Schüler des Berichtsschuljahres, die die Schulart mit Abschluss verlassen haben. Eingeschlossen werden Schülerinnen/Schüler, die auf eine andere allgemeinbildende Schulart gewechselt haben, um einen zusätzlichen Abschluss zu erwerben. - Abgänger/Abgängerinnen der allgemeinbildenden Schulen sind Schülerinnen/Schüler des Berichtsschuljahres, die die Schulart ohne Abschluss verlassen haben und nicht auf eine andere allgemeinbildende Schulart gewechselt sind. Drucksache 7/1164 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 - Absolventinnen/Absolventen der beruflichen Schulen sind Schülerinnen/Schüler des Berichtsschuljahres, die einen beruflichen Bildungsgang mit Erfolg vollständig durchlaufen und damit das jeweilige Ziel des Bildungsganges erreicht haben. Eingeschlossen werden Schülerinnen/Schüler, die anschließend in einen anderen beruflichen Bildungsgang gewechselt sind, um einen zusätzlichen Abschluss zu erwerben. - Abgängerinnen/Abgänger der beruflichen Schulen sind Schülerinnen/Schüler des Berichtsschuljahres , die einen beruflichen Bildungsgang vollständig durchlaufen, aber das jeweilige Ziel des Bildungsganges (Abschluss/regelmäßige Teilnahme) nicht erreicht haben. Eingeschlossen werden solche Personen, die anschließend in einen anderen beruflichen Bildungsgang wechseln. Nicht eingeschlossen werden Abbrecherinnen/Abbrecher, die einen beruflichen Bildungsgang vor Ende des Bildungsganges beendet haben. (Quelle: KMK-Definitionenkatalog, https://www.kmk.org/dokumentation-und-statistik/ statistik/schulstatistik/definitionenkatalog.html) Die Anzahl der Absolventinnen/Absolventen beziehungsweise der Abgängerinnen/Abgänger an öffentlichen und an privaten allgemeinbildenden Schulen, getrennt nach Schularten für die Schuljahre 2009/2010 bis 2016/2017, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Schulart* Schuljahr 2009/2010 Schuljahr 2010/2011 Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Realschule 242 156 0 0 Regionale Schule 4.301 3.992 4.540 4.851 Gymnasium 3.792 3.289 3.606 3.605 Integrierte Gesamtschule 747 675 725 729 Waldorfschule 54 59 68 59 Förderschule 1.222 1.176 1.136 1.002 Abendgymnasium 128 105 109 120 Insgesamt 10.486 9.452 10.184 10.366 Schulart* Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 Realschule 0 0 0 0 Regionale Schule 5.154 5.298 5.429 5.647 Gymnasium 3.954 4.409 4.701 4.857 Integrierte Gesamtschule 859 882 1.044 949 Waldorfschule 77 82 73 65 Förderschule 751 1.062 1.111 1.112 Abendgymnasium 101 93 88 107 Insgesamt 10.896 11.826 12.446 12.737 * Die Absolventinnen/Absolventen beziehungsweise Abgängerinnen/Abgänger der Schulart Kooperative Gesamtschule sind entsprechend den Bildungsgängen dem Gymnasium und der Regionalen Schule zugeordnet. Quelle: amtliche Schulstatistik Die Anzahl der Absolventinnen/Absolventen beziehungsweise Abgängerinnen/Abgänger an öffentlichen und privaten beruflichen Schulen, getrennt nach Schularten für die Schuljahre 2009/2010 bis 2015/2016, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1164 3 Schulart Schuljahr 2009/2010 Schuljahr 2010/2011 Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/13 Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Schuljahr 2015/2016 Berufsschule (ohne BVM) 11.628 10.205 8.166 6.756 6.239 5.955 5.677 Berufsvorbereitende Maßnahmen (BVM) 2.907 2.432 1.832 1.690 1.827 1.697 1.548 Berufsfachschule 467 423 243 183 208 217 120 Höhere Berufsfachschule 2.247 2.010 1.929 1.874 1.937 2.043 2.011 Fachoberschule 588 511 439 365 269 185 100 Fachgymnasium 962 710 611 514 480 538 609 Fachschule 813 957 956 782 960 816 962 Insgesamt 19.612 17.248 14.176 12.164 11.920 11.451 11.027 Quelle: amtliche Schulstatistik. Für das Schuljahr 2016/2017 ist die Datenaufbereitung für die Absolventinnen/Absolventen beziehungsweise für die Abgängerinnen/Abgänger an beruflichen Schulen noch nicht abgeschlossen . Ergebnisse liegen somit noch nicht vor. 2. Wie hoch waren die Zahlen der Schulabbrecher im in Frage 1 genannten Zeitraum? Wie viele von ihnen haben nach dem Abbruch eine Ausbildung begonnen? Die Kategorie „Schulabbrecherinnen/Schulabbrecher“ ist kein Kriterium im Rahmen der Schulstatistik . Alle Schüler und Schülerinnen, die eine allgemeinbildende Schulart nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht im Verlauf beziehungsweise zum Ende des Berichtsschuljahres verlassen haben, werden im Rahmen der Absolventinnen/Absolventen und Abgängerinnen/Abgänger ausgewiesen. Für eine Übersicht, die über die Antwort zu Frage 1 hinausgeht, wird auf die jährliche Publikation der KMK „Schüler, Klassen, Lehrer und Absolventen der Schulen“ verwiesen . Diese wurde zuletzt im Dezember 2016 unter dem Titel: Dokumentation 211: Schüler, Klassen, Lehrer und Absolventen der Schulen 2006 bis 2015 publiziert und enthält im Teil C alle Angaben zu Absolventinnen/Absolventen und Abgängerinnen/Abgänger (https://www. kmk.org/dokumentation-und-statistik/statistik/schulstatistik/schueler-klassen-lehrer-undabsolventen .html). Inwiefern Jugendliche eine Ausbildung aufgenommen haben, ist kein Kriterium der Schulstatistik . Insofern liegen diesbezügliche Daten nicht vor. Drucksache 7/1164 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 3. Wie hoch sind die Ausbildungsvergütungen durchschnittlich (bitte tabellarisch nach Branchen und Lehrjahren unterteilen)? Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ermittelt jährlich die tarifliche Ausbildungsvergütung nach Berufen für Deutschland, Ostdeutschland und Westdeutschland. Nach Angaben des BIBB stellt sich die Höhe der tariflichen Ausbildungsvergütung in Deutschland , Westdeutschland sowie in Ostdeutschland wie folgt dar: durchschnittliche monatliche Ausbildungsvergütung für 2016 Deutschland 854 Euro Westdeutschland 859 Euro Ostdeutschland 807 Euro Quelle: „Datenbank Ausbildungsvergütung“ des BIBB, Stichtag jeweils 1. Oktober. Die Daten basieren derzeit auf 181 Ausbildungsberufen in den alten und 151 Berufen in den neuen Ländern. 90 Prozent der Auszubildenden in den alten und 81 Prozent der Auszubildenden in den neuen Ländern werden gegenwärtig in den erfassten Berufen ausgebildet. Nicht tarifgebundene Ausbildungsbetriebe orientieren sich häufig an den in ihrer Branche und ihrer Region geltenden tariflichen Sätzen, die sie jedoch nach derzeitiger Rechtsprechung um bis zu 20 Prozent unterschreiten dürfen. In nicht tarifgebundenen Betrieben kann die tatsächlich gezahlte Ausbildungsvergütung daher deutlich unter dem tariflich vereinbarten Vergütungsbetrag liegen. Weitere Informationen sowie Hintergrundinformationen sind unter den beiden folgenden Links zugänglich: http://www.bibb.de/Ausbildungsverguetung (Stand: Januar 2017) https://www.bibb.de/dokumente/pdf/a21_dav_Hintergrundinformationen_2016.pdf (Stand: Januar 2017) Nicht einbezogen sind in die Datenbank Ausbildungsvergütungen die Berufe, in denen die Ausbildung nicht nach dem Berufsbildungsgesetz beziehungsweise nicht nach der Handwerksordnung , sondern nach sonstigen bundes- oder landesrechtlichen Regelungen erfolgt (zum Beispiel Berufe in der Kranken- und Altenpflege, Assistentenberufe); hierfür liegen keine Angaben vor. 4. Wie hoch ist die Zahl der offenen Lehrstellen im Land? Wie versucht die Landesregierung, eventuell entstandene Engpässe an Auszubildenden zu minimieren? Entsprechend der Statistik der Bundesagentur für Arbeit sind mit Stand Ende September 2017 1.300 Berufsausbildungsstellen unbesetzt. Die Schulabgängerinnen und Schulabgänger haben gute Auswahlmöglichkeiten unter den angebotenen Ausbildungsstellen. Für die Betriebe bleibt es eine Herausforderung, freie Ausbildungsstellen zu besetzen. Es bestehen intensive Anstrengungen für die Ausbildung insbesondere auch benachteiligter Jugendlicher. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1164 5 An die Betriebe wird appelliert, ihren Blick auch auf Bewerberinnen und Bewerber zu richten, die Unterstützung im Einstieg in eine Ausbildung benötigen. Als ideale Unterstützung bieten sich hier die Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit wie die Einstiegsqualifizierung und insbesondere die „Assistierte Ausbildung“ an. Weiterhin können Auszubildende auf Beraterinnen und Berater aus dem Bundesprojekt VERA (Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen ) zurückgreifen. Darüber hinaus engagieren sich die Lehrkräfte und Ausbilder als gemeinsam verantwortliche Akteure im dualen System der Berufsausbildung. Durch Konzepte der schulischen und außerschulischen Berufsorientierung wird schon früh und kontinuierlich über Wege in die Berufsausbildung in den allgemeinbildenden Schulen informiert . 5. Welche Maßnahmen zur Förderung von Auszubildenden gibt es im Land? Der Landesregierung sind folgende Maßnahmen bekannt: 1. Assistierte Ausbildung (AsA) gemäß § 130 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III ) beziehungsweise § 16 Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 130 SGB III, 2. Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) gemäß § 75 SGB III beziehungsweise § 16 Absatz 1 SGB II in Verbindung mit § 75 SGB III, 3. Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) gemäß §§ 76 ff. SGB III beziehungsweise § 16 Absatz 1 SGB II in Verbindung mit §§ 76 ff. SGB III, 4. Richtlinie zur Förderung der Fahrtkosten und bei auswärtiger Unterkunft.