Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1165 7. Wahlperiode 06.11.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion der BMV Allgemeine Situation zu Ferienwohnungen und Zweitwohnsitzen im Kreis Vorpommern-Rügen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Zweitwohnsitze sind in der Region Vorpommern-Rügen gemeldet? Wie viele von ihnen werden als Ferienwohnungen genutzt (bitte nach Orten getrennt auflisten)? Der Begriff des Wohnsitzes bezieht sich auf eine Person und ist Gegenstand der melderechtlichen Erfassung. Ausweislich der zweiten hier gestellten Frage sind mit dem Begriff „Zweitwohnsitze“ aber offenbar Wohnungen gemeint, die als Nebenwohnsitz genutzt werden. Eine solche Zahl von Wohnungen (hier: Nebenwohnungen) kann aber aus den Meldedaten nicht abgeleitet werden, da diese allein auf die Personen bezogen geführt werden und daher keine Wohnungsbestände abbilden. Auch ansonsten wird eine Nebenwohnungs- Statistik nicht geführt. Der Landesregierung liegen auch keine Erkenntnisse zur Nutzung von Nebenwohnungen im Landkreis Vorpommern-Rügen als Ferienwohnungen vor. Drucksache 7/1165 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie hoch war die Zahl der durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald (Urteil vom 19.02.2014, 3L 212/12) illegal betriebenen Ferienwohnungen vom Inkrafttreten bis heute? Es wurden 122 Ferienwohnungen ermittelt. 3. Wie viele neue Ferienwohnungen sind im Kreis Vorpommern-Rügen seit 2014 insgesamt entstanden? Wie viele wurden als Ferienwohnung abgemeldet? 4. Wie hoch ist die Zahl der Umwandlungen von Ferienwohnungen in Haupt- bzw. Zweitwohnsitze? 5. Wie hoch ist die Zahl der Umwandlungen von Haupt-/Nebenwohnsitzen in Ferienwohnungen? Die Fragen 3, 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu neuen und abgemeldeten Ferienwohnungen im Landkreis Vorpommern-Rügen seit 2014 vor. Gleiches gilt für die Zahl der Umwandlung von Ferienwohnungen in Hauptwohnsitzen beziehungsweise Zweitwohnsitzen und von Hauptbeziehungsweise Nebenwohnsitzen in Ferienwohnungen.