Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Januar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/117 7. Wahlperiode 23.01.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Schulsozialarbeit in gemeinsamer Verantwortung von Land und Kommunen fortführen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung In der Landtagssitzung am 7. Dezember 2016 haben die Abgeordneten neben der Feststellung, dass Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil der kommunalen Jugendhilfe ist, durch mehrheitlichen Beschluss die Landesregierung aufgefordert, die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Jugend- und Schulsozialarbeit in dieser Legislaturperiode sicherzustellen und darüber hinaus beim zukünftigen Einsatz der EU-Mittel dem Programm Schulsozialarbeit Priorität einzuräumen. Gleichzeitig forderten die Abgeordneten die Landesregierung auf, die Landkreise und kreisfreien Städte dabei zu unterstützen, Schulsozialarbeit, die temporär aus Mitteln des Bildungsund Teilhabepaketes (BuT) finanziert wird, fortzuführen. Bezugnehmend auf den Landtagsantrag „Schulsozialarbeit in gemeinsamer Verantwortung von Land und Kommunen fortführen“ (Drucksache 7/85), der mehrheitlich im Landtag beschlossen wurde, ist unter anderem in Ziffer 3 des bezeichneten Antrages aufgeführt, dass zu prüfen sei, ob und für welchen Zeitraum ungebundene Mittel aus dem Einzelplan 10, Kapitel 1027, Titel 633.08 für die Förderung der Schulsozialarbeit ab 2017 genutzt werden können. Weiter heißt es, dass die Mittelverteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte nach Anzahl der 10- bis 26- jährigen Einwohnerinnen und Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern erfolgen soll. Drucksache 7/117 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Bis wann soll die Prüfung seitens der Landesregierung abgeschlossen sein? Die Prüfung soll unverzüglich abgeschlossen werden. 2. Wie wird sich aus Sicht der Landesregierung das Prüfverfahren darstellen? Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung der Regelungen der Landeshaushaltsordnung. 3. Werden bei dem Prüfverfahren die Träger der Schulsozialarbeit, der Landesfachverband Schulsozialarbeit, die kommunalen Spitzenverbände und andere einbezogen? Nein. 4. Wie viele Gelder des aufgeführten Titels sind in den letzten drei Jahren, einschließlich 2016, bereits ausgegeben bzw. gebunden? a) Wie viele freie Mittel sind in dem aktuellen Haushaltsjahr noch frei verfügbar im Sinne des vom Landtag geschlossenen Beschlusses? b) Wie viele Mittel aus dem Titel erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte für die Finanzierung der Schulsozialarbeiter (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten einzeln aufzählen)? Der Titel 1027 633.08 wurde neu in den Haushalt 2016/2017 aufgenommen. Im Jahr 2016 wurden keine Mittel gebunden beziehungsweise keine Mittel ausgegeben. Zu a) Inwieweit Mittel aus dem genannten Titel bereitgestellt werden können, kann erst nach Abschluss der Prüfung entsprechend Nummer 3 des Landtagsantrages „Schulsozialarbeit in gemeinsamer Verantwortung von Land und Kommunen fortführen“ (Landtagsdrucksache 7/85) abschließend beantwortet werden. Im aktuellen Haushaltsjahr 2017 ist derzeit geplant, den Landkreisen und kreisfreien Städten bis zu 1,8 Millionen Euro im Sinne des vom Landtag gefassten Beschlusses zur Verfügung zu stellen. Die anteilige Landesförderung soll der Unterstützung der Kommunen bei der Aufrechterhaltung der bisher aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit dienen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/117 3 Zu b) Inwieweit Mittel aus dem genannten Titel bereitgestellt werden können, kann erst nach Abschluss der Prüfung entsprechend Nummer 3 des Landtagsantrages „Schulsozialarbeit in gemeinsamer Verantwortung von Land und Kommunen fortführen“ (Landtagsdrucksache 7/85) abschließend beantwortet werden. Gemäß Landtagsbeschluss ist derzeit geplant, den Landkreisen und kreisfreien Städten die Mittel unter Berücksichtigung des Anteils des jeweiligen Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt an den 10-26jährigen Einwohnern und Einwohnerinnen in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung zu stellen. Für das aktuelle Haushaltsjahr ergäbe sich damit folgende Aufteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte: Landkreis/kreisfreie Stadt Geplantes Budget in 2017 Hansestadt Rostock 230.684,40 Euro Landeshauptstadt Schwerin 116.908,20 Euro Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 285.372,00 Euro Landkreis Rostock 240.818,40 Euro Landkreis Vorpommern-Rügen 237.535,20 Euro Landkreis Nordwestmecklenburg 180.968,40 Euro Landkreis Vorpommern-Greifswald 265.318,20 Euro Landkreis Ludwigslust-Parchim 242.395,20 Euro Ausgehend davon, dass die aktuelle Förderung von Stellen in der Schulsozialarbeit aus BuT-Restmitteln bedarfsdeckend erfolgt, ist es vorgesehen, die Landkreise und kreisfreien Städte mit dem oben genannten Einsatz von Landesmitteln ausschließlich bei der Sicherung dieser Stellen zu unterstützen. 5. Wie passt der Umstand zusammen, dass die Ziffer 3 sich auf die Schulsozialarbeiter an Grundschulen bezieht und sich bei der Verteilung der Mittel an den 10- bis 26-Jährigen richtet, also gerade Kinder im Grundschulalter außen vorlässt? Die Festlegung der Altersgruppe entspricht der Festlegung in § 6 Absatz 3 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes und ist ein seit 1998 hinlänglich bekannter und eingeübter Verteilungsschlüssel . Hierbei stehen die zu verteilenden Mittel auch für jüngere Altersgruppen zur Verfügung.