Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. November 2017 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1172 7. Wahlperiode 13.11.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Rundfunk in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche analogen und digitalen Rundfunksender haben ihren Hauptsitz oder eine Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern und sind hier empfangbar (bitte auflisten nach Sendername, Rundfunkart, Medienanstalt , Ort des Sitzes, Haupt- oder Nebensitz, Rechtsform, jeweilige Datenübertragungsmöglichkeiten, geschätzte Einschaltquote)? Zur Beantwortung der Frage werden in nachfolgender Übersicht die in Mecklenburg-Vorpommern zu empfangenden Rundfunkprogramme aufgeführt, die zugleich entweder einen Standort (Haupt- oder Nebenstandort) in Mecklenburg-Vorpommern haben oder von der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern in Mecklenburg-Vorpommern lizensiert worden sind. Drucksache 7/1172 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Sendername/ Programm Rundfunkart Anstalt, Unternehmen; Rechtsform Haupt-Standort des Senders/ Programms Neben-Standort des Senders/ Programms Datenübertragungsmöglichkeiten Nutzungsdaten in M-V 2017 NDR 1 Radio MV Hörfunk Norddeutscher Rundfunk (NDR), gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts Schwerin, Landesfunkhaus Mecklenburg- Vorpommern analog (UKW) und digital (DAB+, Kabel, Satellit, Internet) Tagesreichweite (Montag bis Freitag), deutschsprachige Bevölkerung 14+ Jahre: 31,9 % Marktanteil (Quelle: ma 2017/Radio II der Arbeitsgemeinschaft Media- Analyse Radio) NDR 2 Hörfunk Norddeutscher Rundfunk (NDR), gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts Hamburg Bei Bedarf werden aus dem Landesfunkhaus Mecklenburg- Vorpommern einzelne Programmbestandteile zugeliefert. analog (UKW) und digital (DAB+, Kabel, Satellit, Internet) Tagesreichweite (Montag bis Freitag), deutschsprachige Bevölkerung 14+ Jahre: 12,8 % Marktanteil (Quelle: ma 2017/Radio II der Arbeitsgemeinschaft Media- Analyse Radio) NDR Info Hörfunk Norddeutscher Rundfunk (NDR), gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts Hamburg Bei Bedarf werden aus dem Landesfunkhaus Mecklenburg- Vorpommern einzelne Programmbestandteile zugeliefert. analog (UKW) und digital (DAB+, Kabel, Satellit, Internet) Tagesreichweite (Montag bis Freitag), deutschsprachige Bevölkerung 14+ Jahre: 3,7 % Marktanteil (Quelle: ma 2017/Radio II der Arbeitsgemeinschaft Media- Analyse Radio) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1172 3 Sendername/ Programm Rundfunkart Anstalt, Unternehmen; Rechtsform Haupt-Standort des Senders/ Programms Neben-Standort des Senders/ Programms Datenübertragungsmöglichkeiten Nutzungsdaten in M-V 2017 NDR Kultur Hörfunk Norddeutscher Rundfunk (NDR), gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts Hamburg Bei Bedarf werden aus dem Landesfunkhaus Mecklenburg- Vorpommern einzelne Programmbestandteile zugeliefert. analog (UKW) und digital (DAB+, Kabel, Satellit, Internet) Tagesreichweite (Montag bis Freitag), deutschsprachige Bevölkerung 14+ Jahre: 2,0 % Marktanteil (Quelle: ma 2017/Radio II der Arbeitsgemeinschaft Media- Analyse Radio) NDR Blue Hörfunk Norddeutscher Rundfunk (NDR), gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts Hamburg Bei Bedarf werden aus dem Landesfunkhaus Mecklenburg- Vorpommern einzelne Programmbestandteile zugeliefert. digital (DAB+, Internet) Daten zur Tagesreichweite liegen nicht vor. NDR Plus Hörfunk Norddeutscher Rundfunk (NDR), gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts Hamburg Bei Bedarf werden aus dem Landesfunkhaus Mecklenburg- Vorpommern einzelne Programmbestandteile zugeliefert. digital (DAB+, Internet, Satellit) Daten zur Tagesreichweite liegen nicht vor. Drucksache 7/1172 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Sendername/ Programm Rundfunkart Anstalt, Unternehmen; Rechtsform Haupt-Standort des Senders/ Programms Neben-Standort des Senders/ Programms Datenübertragungsmöglichkeiten Nutzungsdaten in M-V 2017 Deutschlandfunk Hörfunk Deutschlandradio , gemeinnützige rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts Köln Schwerin, Landesstudio Mecklenburg- Vorpommern analog (UKW) und digital (DAB+, Kabel, Satellit, Internet) Daten zur Tagesreichweite in MV liegen nicht vor. Der bundesweite Marktanteil liegt bei durchschnittlich 1,45 % (Quelle: ma 2017/Radio II der Arbeitsgemeinschaft Media Analyse, Frankfurt/Main) Deutschlandfunk Nova Hörfunk Deutschlandradio , gemeinnützige rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts Köln Schwerin, Landesstudio Mecklenburg- Vorpommern digital (DAB+, Webradio) Daten zur Tagesreichweite in MV liegen nicht vor. Der bundesweite Marktanteil liegt bei durchschnittlich 0,1 % (Quelle: ma 2017/Radio II der Arbeitsgemeinschaft Media Analyse, Frankfurt/Main) Deutschlandfunk Kultur Hörfunk Deutschlandradio , gemeinnützige rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts Berlin Schwerin, Landesstudio Mecklenburg- Vorpommern analog (UKW) und digital (DAB+, Kabel, Satellit, Internet) Tagesreichweite (Montag bis Freitag), deutschsprachige Bevölkerung 14+ Jahre: 1,2 % Marktanteil (Quelle: ma 2017/Radio II der Arbeitsgemeinschaft Media Analyse, Frankfurt/Main) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1172 5 Sendername/ Programm Rundfunkart Anstalt, Unternehmen; Rechtsform Haupt-Standort des Senders/ Programms Neben-Standort des Senders/ Programms Datenübertragungsmöglichkeiten Nutzungsdaten in M-V 2017 Antenne MV Hörfunk Antenne Mecklenburg- Vorpommern GmbH & Co. KG Rostock landesweit analog (UKW) und digital (nur Internet) Tagesreichweite (Montag bis Freitag), deutschsprachige Bevölkerung 14+ Jahre: 13,6 % Marktanteil (Quelle: ma 2017/Radio II der Arbeitsgemeinschaft Media Analyse, Frankfurt/Main) JazzRadio Rostock 105,6 Hörfunk Jazz Radio Deutschland GmbH & Co. KG Berlin (durch die Medienanstalt M-V in Mecklenburg- Vorpommern lizensiert) analog (UKW) im Sendegebiet Rostock und digital (nur Internet) Daten zur Tagesreichweite liegen nicht vor. Lokalradio Rostock (LOHRO) Hörfunk Kulturnetzwerk e. V. Rostock analog (UKW) im Sendegebiet Rostock und digital (nur Internet) Daten zur Tagesreichweite liegen nicht vor. Ostseewelle Hitradio Antenne Mecklenburg- Vorpommern Hörfunk Privatradio Landeswelle Mecklenburg- Vorpommern GmbH & Co. Studiobetriebs KG Rostock landesweit analog (UKW) und digital (nur Internet) Tagesreichweite (Montag bis Freitag), deutschsprachige Bevölkerung 14+ Jahre: 20,7 % Marktanteil (Quelle: ma 2017/Radio II der Arbeitsgemeinschaft Media Analyse, Frankfurt/Main) Drucksache 7/1172 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Sendername/ Programm Rundfunkart Anstalt, Unternehmen; Rechtsform Haupt-Standort des Senders/ Programms Neben-Standort des Senders/ Programms Datenübertragungsmöglichkeiten Nutzungsdaten in M-V 2017 radio B2 Hörfunk MVP Lokalradio GmbH Berlin (durch die Medienanstalt M-V in Mecklenburg- Vorpommern lizensiert) analog (UKW) in den Sendegebieten Rostock, Schwerin und Greifswald sowie digital (nur Internet) Daten zur Tagesreichweite liegen nicht vor. Radio Paradiso Hörfunk Evangelischer Presseverband Norddeutschland GmbH Kiel (durch die Medienanstalt M-V in Mecklenburg- Vorpommern lizensiert) analog (UKW) in den Sendegebieten Rostock, Schwerin, Stralsund und Ahrenshoop sowie digital (nur Internet) Daten zur Tagesreichweite liegen nicht vor. Radio TEDDY Hörfunk Radio TEDDY GmbH & Co. KG Potsdam (durch die Medienanstalt M-V in Mecklenburg- Vorpommern lizensiert) analog (UKW) in den Sendegebieten Rostock, Schwerin und Stralsund sowie digital (nur Internet) Daten zur Tagesreichweite liegen nicht vor. sunshine live Hörfunk RNO Rhein- Neckar- Odenwald Radio GmbH & Co. KG Mannheim (durch die Medienanstalt M-V in Mecklenburg- Vorpommern lizensiert) analog (UKW) im Sendegebiet Rostock u. digital (nur Internet) Daten zur Tagesreichweite liegen nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1172 7 Sendername/ Programm Rundfunkart Anstalt, Unternehmen; Rechtsform Haupt-Standort des Senders/ Programms Neben-Standort des Senders/ Programms Datenübertragungsmöglichkeiten Nutzungsdaten in M-V 2017 NDR Fernsehen Fernsehen Norddeutscher Rundfunk (NDR), gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts Hamburg, bei länderübergreifen dem Programm; Schwerin, beim Landesprogramm M-V („Land und Leute“ 18.00 - 18.15 Uhr, „Nordmagazin“ 19.30 - 20.00 Uhr) Bei Bedarf werden aus dem Landesstudio Mecklenburg- Vorpommern auch einzelne Bestandteile für das länderübergreifende Programm zugeliefert. analog (Kabel) und digital (Kabel, Satellit, Internet - IPTV, DVB- T2 HD, bis Mitte 2019 auch noch DVB-T) • NDR Fernsehen: 7,9 % Marktanteil (Quelle: AGF in Zusammenarbeit mit GfK; TV Scope 6.1, 01.01.2016- 30.09.2017) • Landesprogramme M-V 18.00 - 18.15 Uhr: 10,4 % Marktanteil 19.30 - 20.00 Uhr: 34,1 % Marktanteil (Quelle: AGF in Zusammenarbeit mit GfK; TV Scope, 01.01.2016-30.09.2017) ZDF Fernsehen Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts Mainz Schwerin, Landesstudio Kabel, Satellit, DVB-T2 und ZDF- Mediathek Daten zur Tagesreichweite in MV liegen nicht vor. Der bundesweite Marktanteil liegt bei durchschnittlich 13 % Drucksache 7/1172 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Sendername/ Programm Rundfunkart Anstalt, Unternehmen; Rechtsform Haupt-Standort des Senders/ Programms Neben-Standort des Senders/ Programms Datenübertragungsmöglichkeiten Nutzungsdaten in M-V 2017 MV1 Fernsehen Juni Media GmbH & Co. KG Rostock landesweit digital (Kabel, Internet) Daten zur Tagesreichweite liegen nicht vor. Greifswald TV Fernsehen Greifswald TV GmbH Greifswald analoge und digitale Kabelhaushalte im Großraum Greifswald; Satellit und Internet Daten zur Tagesreichweite liegen nicht vor. Grevesmühlen TV Fernsehen Verein für Jugendeinrichtungen Nordwestmecklenburg e. V. Grevesmühlen analog in Kabelanlagen in Grevesmühlen und Umgebung sowie digital (nur Internet) Daten zur Tagesreichweite liegen nicht vor. Grimmen TV Fernsehen Grimmen TV e. V. Grimmen analog und digital in Kabelanlagen im Großraum Grimmen und Region Vorpommern- Rügen; Internet Daten zur Tagesreichweite liegen nicht vor. GüstrowTV Fernsehen Privater Einzelunternehmer Güstrow analog und digital in Kabelanlagen im Großraum Güstrow; Internet Daten zur Tagesreichweite liegen nicht vor. lokal tv nwm Fernsehen Heimatverein Bad Kleinen e. V. Bad Kleinen analog und digital in Kabelanlagen im Großraum Westmecklenburg ; Internet Daten zur Tagesreichweite liegen nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1172 9 Sendername/ Programm Rundfunkart Anstalt, Unternehmen; Rechtsform Haupt-Standort des Senders/ Programms Neben-Standort des Senders/ Programms Datenübertragungsmöglichkeiten Nutzungsdaten in M-V 2017 neueins Fernsehen Neueins GmbH Neubrandenburg analog und digital in Kabelanlagen im Großraum Neubrandenburg, Mecklenburg. Seenplatte, südliches Vorpommern, Region Uecker-Randow, Gebiet Teterow und Umgebung; Internet Daten zur Tagesreichweite liegen nicht vor. Rügen TV Fernsehen FAS GmbH Stralsund analog und digital in Kabelanlagen auf der Insel Rügen; Satellit und Internet Daten zur Tagesreichweite liegen nicht vor. Stralsund TV Fernsehen FAS GmbH Stralsund analog und digital in Kabelanlagen im Großraum Stralsund, Grimmen und Insel Rügen; Satellit und Internet Daten zur Tagesreichweite liegen nicht vor. tv.rostock Fernsehen Mediadock GmbH Rostock analog und digital in Kabelanlagen im Großraum Rostock; Terrestrik und Internet Daten zur Tagesreichweite liegen nicht vor. TV: SCHWERIN Fernsehen TV M-V GmbH & Co. KG Schwerin analog und digital in Kabelanlagen im Großraum Schwerin, Ludwigslust, Parchim und Westmecklenburg; Internet Daten zur Tagesreichweite liegen nicht vor. Drucksache 7/1172 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 Sendername/ Programm Rundfunkart Anstalt, Unternehmen; Rechtsform Haupt-Standort des Senders/ Programms Neben-Standort des Senders/ Programms Datenübertragungsmöglichkeiten Nutzungsdaten in M-V 2017 Usedom TV Fernsehen AEP Plückhahn Service GmbH Wolgast analog und digital in Kabelanlagenim Großraum Wolgast, Anklam, Insel Usedom; Satellit und Internet Daten zur Tagesreichweite liegen nicht vor. Wismar TV & Meer an Land Fernsehe n mediamare GmbH Wismar analog und digital in Kabelanlagen in Wismar und Umgebung; Satellit und Internet Daten zur Tagesreichweite liegen nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1172 11 2. Welche Fördermittel des Landes wurden an Rundfunksender oder Rundfunkanstalten in den vergangenen zehn Jahren ausgezahlt (bitte auflisten nach Jahr, Name, Höhe der Fördersumme, Zweck der Förderung)? Folgende Fördermittel des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in den Jahren 2007 bis 2017 an Rundfunkveranstalter ausgezahlt worden: Jahr Name Höhe der Fördersumme (in Euro) Zweck der Förderung Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern 2009 Landesverband regional.tv M-V e. V. 358.135,46 Wochenmagazin Wirtschaftsfenster M-V zur breiten Information über Förderungen aus dem EFRE entsprechend der Publizitätsverpflichtungen; Förderung im Rahmen der Technischen Hilfe 2010 Landesverband regional.tv M-V e. V. 343.335,23 Wochenmagazin Wirtschaftsfenster M-V zur breiten Information über Förderungen aus dem EFRE entsprechend der Publizitätsverpflichtungen; Förderung im Rahmen der Technischen Hilfe 2011 Landesverband regional.tv M-V e. V. 343.335,23 Wochenmagazin Wirtschaftsfenster M-V zur breiten Information über Förderungen aus dem EFRE entsprechend der Publizitätsverpflichtungen; Förderung im Rahmen der Technischen Hilfe 2012 Landesverband regional.tv M-V e. V. 167.872,73 Wochenmagazin Wirtschaftsfenster M-V zur breiten Information über Förderungen aus dem EFRE entsprechend der Publizitätsverpflichtungen; Förderung im Rahmen der Technischen Hilfe 2013 Landesverband regional.tv M-V e. V. 171.572,83 Wochenmagazin Wirtschaftsfenster M-V zur breiten Information über Förderungen aus dem EFRE entsprechend der Publizitätsverpflichtungen; Förderung im Rahmen der Technischen Hilfe Landesverband regional.tv M-V 162.016,73 Wochenmagazin Wirtschaftsfenster M-V zur breiten Information über Förderungen aus dem EFRE entsprechend der Publizitätsverpflichtungen; Förderung im Rahmen der Technischen Hilfe 2014 Landesverband regional.tv M-V e. V. 258.105,27 Wochenmagazin Wirtschaftsfenster M-V zur breiten Information über Förderungen aus dem EFRE entsprechend der Publizitätsverpflichtungen; Förderung im Rahmen der Technischen Hilfe Drucksache 7/1172 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 12 Jahr Name Höhe der Fördersumme (in Euro) Zweck der Förderung 2015 Landesverband regional.tv M-V e. V. 301.635,10 Wochenmagazin Wirtschaftsfenster M-V zur breiten Information über Förderungen aus dem EFRE entsprechend der Publizitätsverpflichtungen; Förderung im Rahmen der Technischen Hilfe 2016 Landesverband regional.tv M-V e. V. 167.054,76 Wochenmagazin Wirtschaftsfenster M-V zur breiten Information über Förderungen aus dem EFRE entsprechend der Publizitätsverpflichtungen; Förderung im Rahmen der Technischen Hilfe 2017 Landesverband regional.tv M-V e. V. 220.820,01 Wochenmagazin Wirtschaftsfenster M-V zur breiten Information über Förderungen aus dem EFRE entsprechend der Publizitätsverpflichtungen; Förderung im Rahmen der Technischen Hilfe Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern 2008 Förderverein LOHRO e. V. 2.880 „Social Advertising zum Wahljahr 2009/ Kommunalwahl, Europawahl, Bundestagswahl 2009“ Die Zuwendung dient dazu, durch einen direkten oder indirekten Aufruf zu erreichen, dass Jugendliche und junge Erwachsene motiviert werden, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. 2012 Kulturnetzwerk e. V. Rostock 25.000,00 Projekt „Vor Ort aktiv und crossmedial“, Kinder, Jugendliche und Menschen der Generation 55 + werden gemeinsam beim nichtkommerziellen Radiosender LOHRO auf Sendung gehen 2013 Kulturnetzwerk e. V. Rostock 25.000,00 Projekt „Vor Ort aktiv und crossmedial“, Kinder, Jugendliche und Menschen der Generation 55 + werden gemeinsam beim nichtkommerziellen Radiosender LOHRO auf Sendung gehen 2014 Kulturnetzwerk e. V. Rostock 25.000,00 Projekt „Zunge zeigen“, kulturelle Jugendbildung, Kinder, Jugendliche und Menschen der Generation 55 + werden gemeinsam beim nicht kommerziellen Radiosender LOHRO auf Sendung gehen 2017 Kulturnetzwerk e. V. Rostock 25.000,00 LOHRO 2017 - Soziokultur in Radioform (Ein medienpädagogisches Kulturprojekt für die Region Rostock und Umgebung Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1172 13 3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Kooperationen seitens der öffentlich-rechtlichen Medien mit privaten Rundfunksendern in Mecklenburg-Vorpommern? Welche Beträge wurden seitens der öffentlich-rechtlichen Medien an private Rundfunkanstalten in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen zehn Jahren gezahlt? Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) beziehungsweise das NDR Landesfunkhaus Mecklenburg- Vorpommern sowie das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) unterhalten keine Kooperationen mit privaten Rundfunkveranstaltern in Mecklenburg-Vorpommern. Bei übergreifenden Ereignissen oder Großveranstaltungen wie beispielsweise der „Hanse Sail“ sind oft mehrere Medien aus Mecklenburg-Vorpommern Partner der Veranstaltung, wobei der NDR dabei keine Kooperation mit den dort beteiligten privaten Rundfunkveranstaltern eingeht. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass im Presse-Club Mecklenburg-Vorpommern e. V. alle Rundfunkveranstalter und Medienhäuser aus Mecklenburg-Vorpommern Partner sind. Der NDR beziehungsweise das NDR Landesfunkhaus Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen zehn Jahren keine Beträge an private Rundfunkveranstalter in Mecklenburg- Vorpommern gezahlt. Auch sind keine entsprechenden Zahlungen des ZDF bekannt. 4. Welche Institutionen und Personen sind für Vergabe von Rundfunklizenzen und den Ablauf des Rundfunks in Mecklenburg- Vorpommern zuständig? Wo befinden sich Sendestationen in Mecklenburg-Vorpommern? Die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern erteilt auf schriftlichen Antrag und nach Beschlussfassung durch ihr Organ, den Medienausschuss, demjenigen, der Rundfunk in privater Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern veranstalten und verbreiten will, eine Zulassung. Ebenso nimmt die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern, nach Beschlussfassung durch den Medienausschuss, die Zuweisung von Übertagungskapazitäten im Bereich drahtlosen Versorgungsbedarfs vor. Die Veranstaltung und die Verbreitung von Rundfunk erfolgen dann im eigenen Verantwortungsbereich des zugelassenen Veranstalters unter der Aufsicht der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern. Drucksache 7/1172 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 14 Die Funktürme, über die Veranstalter im Hörfunkbereich senden, sind in Mecklenburg- Vorpommern geografisch auf folgende Orte verteilt: - Ahrenshoop/Schifferberg - Anklam - Bad Doberan - Barth - Dargun Demmin - Garz (Rügen) - Greifswald - Grevesmühlen - Güstrow - Helpterberg - Heringsdorf (Usedom)/Neuhof - Malchin/Hardtberg - Marlow - Neubrandenburg - Neukloster - Pasewalk - Ribnitz - Röbel - Rostock - Sassnitz (Rügen) - Schwerin - Stralsund - Ueckermünde - Waren - Wismar Rüggow - Wolgast - Züssow 5. Wie viele Anträge auf Zulassung von Rundfunkbetrieb in privater Trägerschaft gab es bei der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen zehn Jahren? a) Wie viele davon wurden abgelehnt bzw. zugelassen? b) Welche Rundfunklizenzen wurden entzogen? c) Aus welchen Gründen wurden sie entzogen? Die Fragen 5, a), b) und c) werden zusammenhängend mit nachfolgenden Übersichten für den Hörfunk- und den Fernsehbereich beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1172 15 Hörfunk: Jahr Anträge Neuzulassung davon positiver Bescheid davon Ablehnung Zulassungsverlängerungs - anträge (ausschließlich positive Bescheide) Widerruf (Anzahl Verbreitungs - gebiete) vom Widerruf betroffener Veranstalter; Gründe 2008 7 1 6 2009 2010 10 2 8 1 2 • Motor FM, Einzelunternehmer Markus Kühn (Stralsund und Wismar); keine Aufnahme Sendebetrieb 2011 6 2 4 2012 2013 1 2014 7 1 6 1 • Radio FDZ GmbH (Ahrenshoop); Einstellung des Sendebetriebes 2015 24 7 17 1 2016 32 7 25 4 • Klassik Radio GmbH & Co KG (Schwerin, Rostock, Wismar, Stralsund); unternehmenspoliti sche Entscheidung 2017 1 Gesamt 86 20 66 4 7 Drucksache 7/1172 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 16 Fernsehen Jahr Anträge Neuzulassung davon positiver Bescheid davon Ablehnung Zulassungsverlängerungs - anträge (ausschließlich positive Bescheide) Widerruf (Anzahl Verbreitungs - gebiete) vom Widerruf betroffener Veranstalter; Gründe 2008 1 1 2 • Uecker-Randow Medien GmbH, Pasewalk „Das neue Uecker-Randow Fernsehen“; Einstellung aus betriebswirtschaftlichen Gründen • Anklam TV GmbH „Anklam TV“; Liquidation 2009 2 • GESIKO mbH Hammer, „Uecker-Randow- Journal“, Hammer; Betriebseinstellung, Gründe unbekannt • Manfred Geißler, Einzelunternehmer, „Altentreptow TV“; Betriebseinstellung, da kein Interesse der Stadt 2010 7 7 2 2011 2 2 2 1 • Thomas Eggers, Einzelunternehmer, „Rügen 1 tv“; Betriebseinstellung aus wirtschaftlichen Gründen 2012 2 2 2013 1 1 1 • Jürgen Krüger, Einzelunternehmer, „Peene TV“; Einstellung des Sendebetriebes, Gründe unbekannt 2014 2015 2016 3 1 • Inselfernsehen Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, „Rügen TV“; unternehmenspolitische Entscheidung der Mediengruppe Nordkurier 2017 1 1 Gesamt 14 13 1 7 7 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1172 17 6. Wie konkretisiert die Landesregierung die „organisatorischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen“ aus Paragraf 9 des Rundfunkgesetzes Mecklenburg-Vorpommern? Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die verschiedenen Rundfunklizenzen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern? Die Formulierung „organisatorische und wirtschaftliche Voraussetzungen“ ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung einer Zulassung als privater Rundfunkveranstalter in Mecklenburg-Vorpommern. Nach Stellung des schriftlichen Antrages erfolgt eine umfassende Prüfung der Antragsunterlagen durch das hierfür zuständige Organ der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern, den Medienausschuss. Im Rahmen des bestehenden Beurteilungsspielraums wird dabei das eingereichte Unternehmens- und Finanzkonzept in jedem Einzelfall geprüft, bewertet und der Entscheidung über den Antrag zugrunde gelegt. Ein privater Rundfunkveranstalter entrichtet an die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern keine jährlichen Kosten. Die sogenannte Rundfunkabgabe ist mit einer Änderung des Landesrundfunkgesetzes im Jahr 2009 abgeschafft worden. Die Medienanstalt Mecklenburg- Vorpommern erhebt für ihre Amtshandlungen Kosten gemäß ihrer Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen (Gebührensatzung). Kosten fallen an für eine erstmalige Zulassung beziehungsweise Zuweisung und für diesbezügliche Verlängerungen oder Änderungen. Im Hörfunkbereich sind dies (einmalige) Erstkosten zwischen 1.750,00 Euro und 7.500,00 Euro (Zuweisung terrestrischer Übertragungskapazität) beziehungsweise 750,00 Euro und 3.000,00 Euro (Zulassung) und im Fernsehbereich zwischen 1.500,00 Euro und 4.500 Euro. Für die Verlängerung einer Zulassung beziehungsweise Zuweisung sieht die Gebührensatzung einen Rahmen von bis 50 Prozent der Erstzulassungskosten beziehungsweise Erstzuweisungskosten vor. Die konkrete Gebührenfestlegung erfolgt unter Berücksichtigung der Bedeutung der Angelegenheit, des wirtschaftlichen Nutzens für die Beteiligten, des Verwaltungsaufwands und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebührenschuldners in jedem Einzelfall. 7. Aus welchen Gründen erfolgt eine so strenge Regulierung des Rundfunks im Vergleich zu anderen europäischen Ländern? Warum und wie werden die allgemeinen Programmgrundsätze aus Paragraf 23 des Rundfunkgesetzes Mecklenburg-Vorpommern geprüft? Die Ausgestaltung des Rundfunkrechts für private Rundfunkveranstalter im Landesrundfunkgesetz entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Gewährleistung des Grundrechts auf Meinungsäußerungs- und Rundfunkfreiheit (Artikel 5 des Grundgesetzes) unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (sogenannte Rundfunkurteile). Drucksache 7/1172 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 18 Die allgemeinen Programmgrundsätze heben den gesetzlichen Rahmen nochmals hervor, in welchem die zugelassenen privaten Rundfunkveranstalter ihre Programme erstellen und verbreiten müssen. Diese Grundsätze entsprechen in großen Teilen den in § 41 des Rundfunkstaatsvertrages verankerten Programmgrundsätzen. Zudem sind europäische und landesverfassungsrechtliche Vorgaben umgesetzt worden, so unter anderem die EG- Fernsehrichtlinie und deren Nachfolgeregelung, die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste der Europäischen Union (AVMD-Richtlinie) sowie die europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen und Artikel 16 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Prüfung der Einhaltung der allgemeinen Programmgrundsätze gehört zu den Aufgaben eines Programmreferenten oder einer Programmreferentin in der Medienanstalt Mecklenburg- Vorpommern. Dieser oder diese überprüft sowohl systematisch als auch stichprobenhaft die Programme sämtlicher in Mecklenburg-Vorpommern zugelassener privater Rundfunkveranstalter. Hierzu werden entweder aktuelle Programmaufzeichnungen und Rundfunkbeobachtungen durch die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern selbst durchgeführt, oder Programmmitschnitte bei den Veranstaltern angefordert und anschließend überprüft.