Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1176 7. Wahlperiode 15.11.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Qualitätsstandards an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Zuständigkeit für die Schulverpflegung liegt bei den Schulträgern. Diese unterbreiten den Schulen Angebote zur Mittagsverpflegung. 1. Wie viele öffentliche allgemeinbildende Schulen bieten den Schülerinnen und Schülern täglich ein Mittagessen an (bitte getrennt nach Schularten und Schulamtsbereichen angeben)? Seitens der Landesregierung werden keine Daten zur Mittagsversorgung in den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen erfasst. Drucksache 7/1176 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele öffentliche allgemeinbildende Schulen bieten den Schülerinnen und Schülern täglich Schulmilch an (bitte getrennt nach Schularten und Schulamtsbereichen angeben)? Im Rahmen des durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt umgesetzten EU-Schulernährungsprogramms erhalten im Schuljahr 2017/2018 die Kinder in 91 Grund- und Förderschulen einmal pro Schulwoche frische Milch und frisches Obst oder Gemüse aus der Region. Die Produkte sind für die Schülerinnen und Schüler kostenfrei, da diese von der Europäischen Union gefördert werden. Die Ausschreibung richtete sich nur an Grundschulen beziehungsweise an Grundschulteile an Regionalen Schulen sowie an Förderschulen. Somit sind auch nur diese Schularten beteiligt. Eine Erfassung nach Schulamtsbereichen erfolgte nicht. Darüber hinaus werden seitens der Landesregierung keine Daten zu Angeboten für tägliche Schulmilch in den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen erfasst. 3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Schülerinnen und Schülern jeder Schulart ein Mittagessen an den Schulen zu ermöglichen ? Für das Anbieten einer Schülerspeisung ist nur der Schulträger und nicht die Landesregierung zuständig (§ 39 Absatz 5 des Schulgesetzes). 4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, damit das Angebot eines Mittagessens den Qualitätsstandards der DGE entspricht? 5. Wenn die Landesregierung keine Maßnahmen plant, um an allen Schularten den Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen zu ermöglichen und dass das Mittagessen den Kriterien der DGE entspricht, welche Gründe führt die Landesregierung an, diesen derzeitigen Zustand nicht zu ändern? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Bereits im November 2007 hat die Landesregierung eine Qualitätsoffensive für eine gesunde Schulverpflegung gestartet. In dieser wird die Umsetzung der von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. herausgegebenen Qualitätsstandards für die Schulverpflegung empfohlen. Seit dem Jahr 2009 gibt es die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Mecklenburg- Vorpommern als geeignete Fachstelle beziehungsweise als geeigneter Ansprechpartner für die Träger und die Leiterinnen und Leiter von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie für Caterer, Eltern und Schülerinnen und Schüler. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1176 3 Die Umsetzung der durch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung entwickelten Standards für eine qualitativ und quantitativ anspruchsvolle Schulverpflegung und die Integration aller Aktivitäten rund um die gemeinschaftliche Verpflegung im Kontext Betreuung, Bildung und Erziehung sind die Hauptaufgaben der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Mecklenburg- Vorpommern. Der Bekanntheitsgrad bei Schulleitungen, Schulträgern und Caterern wird durch Beratungen und Fortbildungsangebote des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg- Vorpommern und dieser Vernetzungsstelle verbessert. Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt bei Bedarf alle an der Schulverpflegung Beteiligten und hilft bei der Umsetzung der Qualitätsstandards.