Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1177 7. Wahlperiode 06.11.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Schulabbrüche an allgemeinbildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern - Nachfrage zu Drucksache 7/1099 (Frage 1) und ANTWORT der Landesregierung Welche Anzahl von Schülerinnen und Schülern erreichte im Schuljahr 2016/2017 keinen Abschluss der Berufsreife (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent sowie Schularten und Schulamtsbereichen getrennt angeben)? Es wird davon ausgegangen, dass mit der Frage der Anteil der Schulabgängerinnen und der Schulabgänger erfragt werden soll, die nicht mindestens den Hauptschulabschluss/die Berufsreife erworben haben. Dieser wird nach dem Quotensummenverfahren ermittelt und jährlich vom Statistischen Bundesamt und von der Kultusministerkonferenz (KMK) veröffentlicht (siehe hierzu auch die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 7/1099, Frage 2). Das Quotensummenverfahren bietet gegenüber der reinen Anteilsberechnung den Vorteil, dass die tatsächlich relevanten Jahrgänge ins Verhältnis gesetzt werden und dadurch demographische Entwicklungen berücksichtigt werden. Daher wird die Quote nach dem Quotensummenverfahren bundeseinheitlich als Vergleichsgröße für die Absolventen/ Abgänger ohne Abschluss über die Zeit und zwischen Regionen beziehungsweise Ländern genutzt. Drucksache 7/1177 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Im Definitionenkatalog der KMK ist die Quote wie folgt definiert: „Die Abschlussquote bzw. Quote der Absolventen/Abgänger ohne Abschluss ist gleich dem Quotienten aus der Zahl der Absolventen/Abgänger mit der entsprechenden Qualifikation und der Anzahl der gleichaltrigen Einwohner (gleichaltrige Bevölkerung). Die Anzahl der gleichaltrigen Einwohner wird durch das Quotensummenverfahren berechnet. Beim Quotensummenverfahren wird pro Entlassjahrgang die Anzahl der Absolventen/Abgänger aus einem Bevölkerungsjahrgang durch die Anzahl des entsprechenden Bevölkerungsjahrgangs geteilt. Dies wird für jeden Bevölkerungsjahrgang angewendet, in dem es für den jeweiligen Abschluss Absolventen gibt. Letztendlich werden die bevölkerungsjahrgangsbezogenen Quoten addiert“ Quelle: KMK Definitionenkatalog, Seite 58. Für das Schuljahr 2016/2017 können diese Quoten noch nicht berechnet werden, da unter anderem die Bevölkerungszahlen zum Stichtag 31.12.2016 noch nicht vorliegen, welche für die Ermittlung der Quoten notwendig sind. Insofern werden im Folgenden nur die absoluten Werte dargestellt. Absolventen/Abgänger an öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen mit Förderschulabschluss beziehungsweise ohne Abschluss des Schuljahres 2016/2017 getrennt nach Schulamtsbereichen: Schulamt darunter: mit Förderschulabschluss ohne Abschluss Greifswald 120 156 Neubrandenburg 98 126 Rostock 115 171 Schwerin 172 175 insgesamt 505 628 Quelle: amtliche Schulstatistik Absolventen/Abgänger an öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen mit Förderschulabschluss beziehungsweise ohne Abschluss des Schuljahres 2016/2017 getrennt nach Schularten: Schulart* darunter: mit Förderschulabschluss ohne Abschluss Regionale Schule 6 465 Gymnasium 0 7 Integrierte Gesamtschule 0 45 Waldorfschule 0 1 Förderschule 499 110 Abendgymnasium 0 0 insgesamt 505 628 Quelle: amtliche Schulstatistik * Die Absolventen/Abgänger der Schulart Kooperative Gesamtschule sind entsprechend den Bildungsgängen dem Gymnasium und der Regionalen Schule zugeordnet.