Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Dezember 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1179 7. Wahlperiode 14.12.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Rolle und Aufgabe der „Calliope gGmbH“ sowie von Google im Zusammenhang mit den Calliope mini-Computern für die öffentlichen Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Es gibt eine Landesinitiative „Programmieren macht Schule in M-V“, die das Pilotprojekt „Minicomputer in der Grundschule“, ein Modellvorhaben zur Etablierung eines durchgängigen Faches Informatik und Medienbildung (vergleiche Koalitionsvereinbarung 2016 - 2021 zwischen SPD und CDU für die 7. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern, Nummer 216) sowie die Informatik-Olympiade für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8 (Junior) und ab Klasse 10 (Senior) umfasst. Die Zur-Verfügung-Stellung der 100 Klassensätze Calliope-mini, die die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (DVZ GmbH) vermittelt hat, unterstützt das Pilotprojekt „Minicomputer in der Grundschule“. Das schließt nicht aus, dass auch andere, gleichgeartete Geräte zum Einsatz kommen können und auf ihre Eignung für den Einsatz an Grundschulen getestet werden. Ob solche Minicomputer (besser Mikrocontroller-Platinen) für den Einsatz an Grundschulen geeignet sind und ein erstes Interesse für technische Zusammenhänge bei Grundschülerinnen und Grundschülern wecken können, soll das Pilotprojekt ermitteln. Drucksache 7/1179 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Welches Unternehmen bzw. welche Institution führt die Lehrerfortbildung zum Umgang mit diesen Computern für die Grundschullehrkräfte zu welchem Zeitpunkt durch? Die Lehrerfortbildung führt das Fraunhofer Institut für Intelligente Analyse und Informationssysteme (IAIS) in Abstimmung mit dem Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) durch. Es handelt sich dabei um das Projekt „Roberta - Lernen mit Robotern“. In einer ersten Probe- Fortbildung, die durch das IQ M-V initiiert und mit dem IAIS durchgeführt wurde, wurden der zeitliche Rahmen und konkrete Schulungsinhalte festgelegt. Die Fortbildungen für die Pilotschulen sind für die Monate Januar/Februar 2018 terminiert. 2. Welche Art von Vereinbarung/Vertrag zum Sponsoring/zur Schenkung der Calliope mini-Computer wurde durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit welchem Vertragspartner unterzeichnet? Die Calliope gGmbH finanziert die 100 Klassensätze und stellt sie den Schulen kostenlos zur Verfügung. Die Calliope gGmbH hat alle erforderlichen Absprachen mit der DVZ GmbH, die als Vermittler bei diesem Projekt auftritt, getroffen. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Calliope gGmbH war dazu nicht notwendig. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat lediglich auf die Möglichkeit des Calliope-Einsatzes hingewiesen. Soweit eine Schule sich für den Einsatz von Calliope entscheidet, müssen alle weiteren Schritte zwischen der Schule, also notwendigerweise auch mit dem Schulträger, und der Calliope gGmbH erfolgen. 3. Welches sind die inhaltlichen Bestimmungen a) zu den in der Antwort zu Frage 2 genannten Vereinbarung? b) zu dem in der Antwort zu Frage 2 genannten Vertrag? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Welche Personen sowie welche inhaltlichen Ausrichtungen verbergen sich hinter der „Calliope gGmbH“? Hinsichtlich der Personen, die die Calliope gGmbH nach außen vertreten, kann seitens der Landesregierung nur auf die veröffentlichten Angaben der Calliope gGmbH verwiesen werden. Diese sind auf folgender Internetseite einsehbar: https://calliope.cc/impressum Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1179 3 Die Landesregierung bewertet keine „inhaltlichen Ausrichtungen“ einer gemeinnützigen GmbH, sondern hat das über die DVZ GmbH in ihrer Funktion als Landesdienstleister vermittelte Angebot als grundsätzlich geeignet, förderlich für die zeitgemäße Entwicklung der Schulen zu sein, eingeschätzt. 5. Wie hoch ist das Stammkapital der „Calliope gGmbH“? In welchem Verhältnis steht dies zum Volumen der Schenkung/des Sponsorings? Die erfragte Information ist im Handelsregister öffentlich verfügbar. Danach beträgt das Stammkapital beziehungsweise das Grundkapital 25.002,00 Euro. Bei der Zur-Verfügung-Stellung handelt es sich um eine geldwerte Leistung in Höhe von insgesamt 75.000 Euro, wobei sich diese allerdings auf 100 Klassensätze verteilt. 6. Welches sind die Partner, die im Zusammenhang mit der Schenkung /dem Sponsoring der Calliope mini-Computer mit der „Calliope gGmbH“ zusammenarbeiten? Die Calliope gGmbH hat alle Absprachen mit der DVZ GmbH, die vor dem Hintergrund der Aufgabe als Landesdienstleister IT als Vermittler bei diesem Projekt auftritt, getroffen. 7. Welche der in der Antwort zu Frage 6 genannten Partner haben sich zu welchem Zeitpunkt und mit jeweils welchem Umfang an „Projekt Calliope“ beteiligt? Ein „Projekt Calliope“ gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Zum Pilotprojekt „Minicomputer in der Grundschule“ gab es unter den Initiatoren drei Absprachen (15.06., 20.07. sowie 01.08.2017) sowie eine ganztägige Test-Fortbildung mit dem Fraunhofer-Institut am 25.09.2017. Drucksache 7/1179 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 8. In welchem Umfang haben die in der Antwort zu Frage 6 benannten Partner ein wirtschaftliches Eigeninteresse an einer Digitalisierung, unter anderem auch an einer Digitalisierung im Bereich der Bildung? Ein wirtschaftliches Eigeninteresse der DVZ GmbH besteht nicht, wohl aber ein Interesse des Landes, auch solche guten Möglichkeiten auszuschöpfen, die vor allem darin bestehen, über grundsätzlich geeignet erscheinende Angebote Dritter mit sich freiwillig beteiligenden Schulen konkrete Erfahrungen im Einsatz solcher Geräte zu sammeln, was mit Blick auf die hier bestehenden Herausforderungen ein kleiner Baustein im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ darstellt. 9. Wie beurteilt die Landesregierung, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang einer der in der Antwort zu Frage 6 benannten Partner übermäßig bzw. ungleichgewichtig am „Calliope Projekt“ beteiligt ist? Hierzu kann die Landesregierung keine Einschätzung vornehmen. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 10. In welchem Zusammenhang stehen die „Calliope gGmbH“, die SAP SE sowie der Verein „D64-Zentrum für digitalen Fortschritt“? Etwaige Zusammenhänge zwischen den genannten Institutionen sind der Landesregierung nicht bekannt. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Calliope gGmbH durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wird und mit dem Calliope-mini für große Aufmerksamkeit auf dem letzten IT-Gipfel der Bundesregierung in Saarbrücken gesorgt hat.