Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Januar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/118 7. Wahlperiode 23.01.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Ersatzfreiheitsstrafen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Strafgefangene verbüßten ab 2013 in den Justizvollzugsanstalten des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine Ersatzfreiheitsstrafe (bitte nach Jahren und Justizvollzugsanstalten aufführen)? a) Wegen welcher Straftaten erfolgten die Verurteilungen? b) Wie hoch waren die ausgeurteilten Gelstrafen? c) Wie hoch war der durch die jeweiligen Straftaten entstandene Schaden? JVA: Justizvollzugsanstalt; JA: Jugendanstalt 2013 2014 2015 01.01. bis 19.12.2016 JVA Bützow 321 351 360 388 JVA Neubrandenburg 167 180 119 129 JA Neustrelitz 10 17 9 9 JVA Stralsund 187 148 125 157 JVA Waldeck 349 - 217 239 Gesamt 1.034 696 830 922 Insgesamt verbüßten in 3.482 Fällen Personen eine Ersatzfreiheitstrafe im oben angegebenen Zeitraum. Drucksache 7/118 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu a) Strafgefangene, die von 2013 bis zum 19. Dezember 2016 Ersatzfreiheitsstrafen in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes verbüßten, wurden wegen folgender Straftaten verurteilt: Paragraph Straftaten 2013 2014 2015 01.01. bis 19.12.2016 § 86a StGB Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen x - x x § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte x x x x § 123 StGB Hausfriedensbruch x x x x § 125 StGB Landfriedensbruch x - - - § 130 StGB Volksverhetzung - - x x § 132a StGB Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen x - - - § 142 StGB Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis x - x - § 145 StGB Missbrauch von Notrufen x x x x § 145a StGB Verstoß gegen Weisungen der Führungsaufsicht x - x - § 145d StGB Vortäuschen einer Straftat x x x x § 147 StGB Inverkehrbringen von Falschgeld x - - - § 153 StGB Falsche uneidliche Aussage x x x x § 164 StGB Falsche Verdächtigung x x x - § 170 StGB Verletzung der Unterhaltspflicht - x - x § 183 StGB Exhibitionistische Handlungen - - - x § 184 StGB Verbreitung pornografischer Schriften - - x x § 185 StGB Beleidigung x x x x § 186 StGB Üble Nachrede x - - - § 187 StGB Verleumdung - - - x § 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen - - x - § 223 StGB Körperverletzung x x x x § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung x x x x § 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen x - - - § 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung x x - - § 235 StGB Kindesentziehung - x - - § 238 StGB Nachstellung x x x - § 239 StGB Freiheitsberaubung - x - x § 240 StGB Nötigung x x x x Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/118 3 Paragraph Straftaten 2013 2014 2015 01.02. bis 19.12.2016 § 241 StGB Bedrohung x x x x § 242 StGB Diebstahl x x x x § 243 StGB Diebstahl im besonders schweren Fall x x x x § 244 StGB Diebstahl mit Waffen x x x x § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Wohnungseinbruchdiebstahl - x x - § 246 StGB Unterschlagung x x x x § 248a StGB Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen x - - - § 248b StGB Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs x - - - § 248c StGB Entzug elektrischer Energie - - - x § 253 StGB Erpressung x - x x § 258 StGB Strafvereitelung - - - x § 259 StGB Hehlerei x x x x § 261 StGB Geldwäsche - - x - § 263 StGB Betrug x x x x § 263a StGB Computerbetrug x x - x § 265a StGB Erschleichen von Leistungen x x x x § 266a StGB Vorenthalten von Arbeitsentgelt x - x - § 267 StGB Urkundenfälschung x x x x § 292 StGB Jagdwilderei - - - x § 293 StGB Fischwilderei x - x x § 303 StGB Sachbeschädigung x x x x § 315a StGB Gefährdung des Bahn-, Schiffsund Luftverkehrs - - x x § 315b StGB Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr x x - x § 315c StGB Straßenverkehrsgefährdung x - - x § 316v StGB Trunkenheit im Verkehr x x x x § 323a StGB Vollrausch - - - x § 326 StGB Umweltgefährdende Abfallbeseitigung x - - - Drucksache 7/118 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Nebenstrafrecht 2013 2014 2015 01.01. bis 19.12.2016 Umgang mit explosionsgefährdenden Stoffen - - x - Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz x x x x Verstoß gegen das Asyl(verfahrens)gesetz - - x - Verstoß gegen das Ausländergesetz - x x - Verstoß gegen das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - - - x Verstoß gegen das Tabaksteuergesetz x x - x Verstoß gegen das Wehrstrafgesetz x - - - Verstoß gegen die Insolvenzordnung - - x - Verstoß gegen die Abgabenordnung x x x x Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz - x - - Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz x x x x Verstoß gegen das Freizügigkeitsgesetz - - x - Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz x x x x Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz - - x - Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz, u.a. Fahren ohne Fahrerlaubnis x x x x Verstoß gegen das Tierschutzgesetz x x - x Verstoß gegen das Umsatzsteuergesetz - - x x Verstoß gegen das Waffengesetz x x x x Zu b) Im Jahr 2013 betrug die Summe der ausgeurteilten Geldstrafen insgesamt 875.251,00 Euro, im Jahr 2014 insgesamt 883.325,00 Euro, im Jahr 2015 insgesamt 702.106,33 Euro und im Jahr 2016 (bis zum 19. Dezember) insgesamt 916.979,00 Euro. Zu c) Die Frage zur jeweiligen Schadenshöhe kann nicht beantwortet werden, weil kein aufbereitetes Datenmaterial vorliegt und eine händische Auswertung aller in Betracht kommender Verfahrensakten einen Aufwand begründen würde, der mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist. Im Übrigen ist zu beachten, dass es sich zudem in einer Vielzahl der hier in Rede stehenden Fälle um Verurteilte für Staatsanwaltschaften anderer Bundesländer handelt, für die die Landesregierung nicht zuständig ist. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/118 5 2. Wie hoch liegen die derzeitigen Haftkosten je Strafgefangener in den Strafvollzugsanstalten in Mecklenburg-Vorpommern? Die Haftkosten werden pro Kalendertag nach einem bundeseinheitlichen Schema berechnet. Im Jahr 2015 betrug der Tageshaftkostensatz für einen Strafgefangenen 174,23 Euro. Der Tageshaftkostensatz für das Jahr 2016 liegt noch nicht vor. 3. In wie vielen Fällen überstiegen die Haftkosten die Höhe der Geldstrafe, an deren Stelle die Ersatzfreiheitsstrafe getreten war? In den Jahren 2013 bis zum Stichtag 19. Dezember 2016 überstiegen die Haftkosten in 3.481 Fällen die Höhe der Geldstrafen, an deren Stelle die Ersatzfreiheitsstrafe getreten war. 4. Ist die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe aus Sicht der Landesregierung auch in den Fällen sinnvoll, in denen die Haftkosten, die Höhe der ursprünglich verhängten Geldstrafe übersteigen? Wenn ja, warum? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 der Drucksache 6/4406 Bezug genommen. Im Übrigen wurde auf der 87. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 1. und 2. Juni 2016 unter TOP II.11 das Thema „Prüfung alternativer Sanktionsmöglichkeiten - Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen gemäß § 43 StGB“ erörtert und eine Bund-Länder- Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses gebildet. In dieser Arbeitsgruppe sollen eine etwaige Neugestaltung der Ersatzfreiheitsstrafe sowie weitere Verbesserungen des bestehenden Instrumentariums zur Haftvermeidung eingehend geprüft und neue Vorschläge sowohl zur Anordnung als auch zur Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen erarbeitet werden. 5. Welche Kosten fielen in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2015 und in den ersten drei Quartalen 2016 durch die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen insgesamt an? Die Kosten für die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafen betrugen in den Justizvollzugseinrichtungen im Jahr 2015 4.810.490,30 Euro, im Jahr 2016 (bis zum 30. September) unter Zugrundelegung des Tageshaftkostensatzes von 2015 4.258.529,66 Euro. Drucksache 7/118 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 6. In wie vielen Fällen konnte in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2015 und in den ersten drei Quartalen 2016 Ersatzfreiheitsstrafen durch freie Arbeit im Sinne der Verordnung über die Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit erreicht werden? Im Jahr 2015 konnte in 1.089 Verfahren und im Jahr 2016 in 1.027 Verfahren die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit abgewendet werden. Die Statistik wird jährlich für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember erhoben. Eine quartalsweise Beantwortung ist daher nicht möglich. 7. Sieht die Landesregierung andere Möglichkeiten, die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen zu reduzieren? Wenn ja, welche? Zur Reduzierung der Ersatzfreiheitsstrafe werden bereits verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten angeboten. Verurteilten wird neben der Ratenzahlung die Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit angeboten. Dies geschieht nicht nur vor der Inhaftierung, sondern wird auch, wenn der Verurteilte zustimmt, direkt nach Aufnahme in die Haftanstalt geprüft. Ablehnungen durch die Staatsanwaltschaft erfolgen in der Regel nur, wenn bereits mehrfach Versuche der Vermittlung gescheitert sind, insbesondere wenn der Gefangene wegen der gleichen Ersatzfreiheitsstrafe bereits einmal im Rahmen der Umwandlung aus der Haft entlassen worden ist. Zur weiteren Reduzierung der Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen ist das Ergebnis der in der Antwort der Frage 4 beschriebenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses abzuwarten. 8. Wie bewertet die Landesregierung Forderungen nach einer Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.