Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1181 7. Wahlperiode 06.11.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Weiter verzögerte Videoüberwachung des Schweriner Marienplatzes und ANTWORT der Landesregierung Laut NDR1-Radio M-V vom 21.09.2017 verzögert sich nach Mitteilung der Polizei der Testphasenstart einer Videoüberwachung des Schweriner Marienplatzes vor allem aus technischen Gründen bis in das kommende Jahr. 1. Welche technischen und weiteren Gründe im Einzelnen haben diese Verzögerung verursacht? Im Rahmen der Objektbesichtigung mit den bietenden Firmen wurde festgestellt, dass die im Vergabeverfahren dargestellten Vorgaben bezüglich der Informations- und Telekommunikationsstruktur aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht umsetzbar sind. Im Ergebnis dessen war kein zuschlagsfähiges Angebot vorhanden, da die geforderte Leistung/Qualität aus tatsächlichen technischen Gründen nicht erbracht werden konnte. Aus diesem Grund musste die Leistungsbeschreibung entsprechend modifiziert werden. 2. Welche Kosten entstehen in diesem Zusammenhang, insbesondere durch diese Verzögerung und durch das erneute Vergabeverfahren? Durch die Verzögerung und durch das erneute Vergabeverfahren entstehen keine nachweisbaren Kosten. Drucksache 7/1181 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wer trägt die Verantwortung für diese Verzögerung und daraus entstehende Folgekosten? Bezugnehmend auf die Beantwortung der Frage 2 wird Folgendes festgestellt: Es liegt kein fehlerhaftes Verhalten vor, welches eine Frage nach Verantwortlichkeiten für die Verzögerung begründet. 4. Wann ist nach Einschätzung der Landesregierung im kommenden Jahr mit einem Beginn der Testphase zu rechnen? Nach Einschätzung der Landesregierung wird zum Ende des ersten Quartals 2018 mit dem Beginn der Testphase gerechnet. 5. Zu welchen Straftaten ist es im Bereich des Schweriner Marienplatzes in den ersten sechs Monaten des Jahres 2017 gekommen? Folgende Straftaten im Bereich des Schweriner Marienplatzes wurden in den ersten sechs Monaten des Jahres 2017 durch die Polizei erfasst beziehungsweise aufgenommen: Straftatbestand Anzahl der Straftaten § 86a Strafgesetzbuch (StGB) - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 2 § 132 StGB - Amtsanmaßung 1 § 185 StGB - Beleidigung 1 § 223 StGB - Körperverletzung 14 § 224 StGB - Gefährliche Körperverletzung 6 § 240 StGB - Nötigung 1 § 241 StGB - Bedrohung 1 §§ 242/243 StGB - Diebstahl und Besonders schwerer Fall des Diebstahls 6 § 246 StGB - Unterschlagung 2 § 248a StGB - Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen 1 § 303 StGB - Sachbeschädigung 2 § 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr 1 Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 2 gesamt 40