Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Januar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1182 7. Wahlperiode 18.01.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion der BMV Bürokratie in der Landwirtschaft und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Bereiche Ackerbau, Tierhaltung und Forsten sind durch zahlreiche europäische, bundesund landesrechtliche Bestimmungen unmittelbar beziehungsweise mittelbar berührt. In vielen Fällen besteht keine Antragspflicht. Dies betrifft insbesondere die zahlreichen förderrechtlichen Bestimmungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Im Fall einer (freiwilligen ) Antragstellung ergeben sich daraus jedoch regelmäßig entsprechende Dokumentations - und Nachweispflichten. Eine abschließende und vollständige Darstellung aller Berichts-, Dokumentations- und Antragspflichten in den Bereichen Ackerbau, Tierhaltung und Forsten ist daher nicht möglich. 1. Welche Berichts-, Dokumentations- und Antragspflichten gibt es in den Bereichen Ackerbau, Tierhaltung und Forsten? 2. In welchen Fällen ist das Land Verursacher dieser Berichts-, Dokumentations - und Antragspflicht (bitte einzeln auflisten)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 wird auf die nachfolgenden Tabellen verwiesen. Drucksache 7/1182 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Für den Bereich Ackerbau und Tierhaltung Berichtspflichten Rechtliche Grundlage Zu Frage 2 Flächenerhebung (jährlich) Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) Bodennutzungshaupterhebung (jährlich) AgrStatG Zierpflanzenerhebung (4-jährlich) AgrStatG Gemüseerhebung (jährlich) AgrStatG Baumschulerhebung (4-jährlich) AgrStatG Baumobstanbauerhebung (5-jährlich) AgrStatG Strauchbeerenerhebung (jährlich) AgrStatG Landwirtschaftszählung (zuletzt 2010) AgrStatG Agrarstrukturerhebung (zuletzt 2013 und 2016) AgrStatG Erhebungen über die Viehbestände (Rinder: halbjährlich; Schweine: halbjährlich; Schafe: jährlich) AgrStatG Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung (monatlich) AgrStatG Schlachtungs- und Schlachtgewichtsstatistik (monatlich) AgrStatG Aquakulturstatistik (jährlich) AgrStatG Weinstatistik mit folgenden Einzelerhebungen: - Rebflächenerhebung (jährlich) - Ernteerhebung (jährlich) - Erhebung der Erzeugung (jährlich) - Bestandserhebung (jährlich) AgrStatG Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung (jährlich) AgrStatG Holzeinschlagstatistik (jährlich) AgrStatG Dokumentations-/Meldepflichten Rechtliche Grundlage Zu Frage 2 Meldung Tierbestände an Veterinärbehörde und HIT-Datenbank Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) Meldung Tierzahlen an die Tierseuchenkasse Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (TierGesGAG M-V), Beitragssatzung der Tierseuchenkasse X Erklärung über die im Vorjahr tatsächlich entnommene Wassermenge aus dem Grundund Oberflächenwasser Wassergesetz des Landes Mecklenburg- Vorpommern (LWaG) X Emissionserklärung und Auskunftspflichten Bundesimmissionsschutz gesetz (BImSchG) Erstellung der Nährstoffbilanz für Stickstoff und Phosphat für das abgelaufene Jahr/ Wirtschaftsjahr Düngeverordnung (DüV) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1182 3 Dokumentations-/Meldepflichten Rechtliche Grundlage Zu Frage 2 Aufzeichnungspflichten (Düngebedarf, eingesetzten Düngemittel, entsprechenden Berechnungen, tierische Zusatzstoffe) DüV Aufzeichnungspflicht der Abgeber und Empfänger von Wirtschaftsdünger Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern (WDüngV) Meldeplichten (Aufnahme von Wirtschaftsdüngern aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland; erstmaliges Inverkehrbringen von Wirtschaftsdünger) WDüngV Aufzeichnungs- und Meldepflichten in elektronischer Form über Aufnahme und Abgabe von Wirtschaftsdünger Verordnung über Aufzeichnungs- und Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger (Wirtschaftsdüngermeldeverordnung - WiDüMeldVO M-V) X Meldung über die Anwendung von Arzneimitteln , die antibakteriell wirksame Stoffe enthalten Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) Aufzeichnung Pflanzenschutzmittel für das zurückliegende Jahr Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG) Antragsrechte/Auskunfts-/Anzeigepflichten Rechtliche Grundlage Zu Frage 2 Agrarantrag VO (EU) Nr. 1307/2013, VO (EU) 1305/2013 und 1306/2013 Antrag auf Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen Landesrichtlinien zu Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen X Antrag auf Agrarinvestitionsförderung Richtlinie zur Förderung von Investitionen in der landwirtschaftlichen Produktion nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-RL M-V) X Antrag auf Umwandlung Dauergrünland in Ackerland Gesetz zur Erhaltung von Dauergrünland im Land Mecklenburg- Vorpommern (DGErhG M-V) X Drucksache 7/1182 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Antragsrechte/Auskunfts-/Anzeigepflichten Rechtliche Grundlage Zu Frage 2 Antrag auf finanziellen Ausgleich für Auflagen in Wasserschutzgebieten für das abgelaufene Jahr an den Landkreis LWaG X Saatgut Nachbauerklärung an die Saatgut- Treuhandverwaltungs GmbH Verordnung (EG) Nr. 1768/1995 Antrag auf Agrardieselrückerstattung beim Hauptzollamt Energiesteuergesetz (EnergieStG) Antrag auf Entschädigungsleistungen in Folge von Tierseuchen TierGesGAG M-V X Antrag auf Beihilfen für Maßnahmen, die der Bekämpfung von Tierseuchen oder der Verbesserung der Gesundheit von Haustieren dienen TierGesGAG M-V, Satzungen der Tierseuchenkasse X Anträge auf Verschiebung der Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln DüV Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen LWaG X Anzeige einer baulichen Anlage an, in, über und unter oberirdischen Gewässern LWaG X Anzeige einer erlaubnisfreien Benutzung des Grundwassers LWaG X Wasserrechtliche Erlaubnis für die Benutzung eines Gewässers (z. B. Entnehmen von Wasser, Einleiten von Stoffen usw.) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Anzeige über Erdaufschlüsse (u. a. auch Bohrungen) WHG Antrag auf Ausgleich erhöhter Anforderungen in Wasserschutzgebieten gemäß WHG LWaG X Genehmigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG Für den Bereich Forsten Antragsrechte/Auskunfts-/Anzeigepflichten Rechtliche Grundlage Zu Frage 2 Antrag auf Anerkennung von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen Bundeswaldgesetz (BWaldG) i. V. m. Landeswaldgesetz (LWaldG) Antrag auf Verleihung der Rechtsfähigkeit BWaldG i. V. m. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Antrag auf Satzungsänderung BWaldG i. V. m. BGB Antrag auf Feststellung, ob eine Grundfläche Wald ist LWaldG X Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1182 5 Antragsrechte/Auskunfts-/Anzeigepflichten Rechtliche Grundlage Zu Frage 2 Antrag auf Anerkennung einer Forstvereinigung LWaldG X Antrag auf Anerkennung FE-Werke LWaldG X Antrag auf Kahlhieb LWaldG X Antrag auf Pflege hiebsunreifer Bestände LWaldG X Antrag auf Waldumwandlung LWaldG X Antrag auf Anerkennung einer vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme LWaldG X Antrag auf Duldung der Anlage eines Weges LWaldG X Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Reduzierung des Waldabstandes LWaldG X Antrag auf Ausweisung eines Schutzwaldes LWaldG X Antrag auf Ausweisung von Erholungs-, Kurund Heilwald LWaldG X Antrag auf Erstaufforstung LWaldG X Antrag auf Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes LWaldG X Antrag auf Fahrgenehmigung LWaldG X Antrag auf Ausweisung und Kennzeichnung von Reitwegen LWaldG X Antrag auf Ausübung von Sport- und Freizeitveranstaltungen LWaldG X Antrag auf Anlage und Kennzeichnung von Wander- und Radwegen LWaldG X Antrag Ausnahmen zum Abstellen von Wohnwagen, Zelten, Verkaufsstände LWaldG X Antrag auf Halten und Hüten von Tieren LWaldG X Antrag zum Anbringen, Aufstellen oder Auslegen von Werbevorrichtungen, Plakate o. a. Zeichen LWaldG X Antrag auf sonstige Waldnutzungen LWaldG X Antrag auf Waldsperrung LWaldG X Projektanzeige LWaldG X Antrag auf staatliche Anerkennung von Forstverwaltungen und Forstrevieren LWaldG X Antrag auf Bestellung eines Forstschutzbeauftragten LWaldG X Anzeigepflicht bei praktizierten Ausnahmen vom Verbot, im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 50 Metern vom Waldrand Feuer anzuzünden, zu unterhalten oder zu grillen Waldbrandschutzverodnung (WaldBrSchVO) X Auskunftspflicht der Waldbesitzer gegenüber der Forstbehörde zur Herleitung der Waldbrandrisikogebiete und Erstellung der Waldbrandeinsatzkarte WaldBrSchVO X Anzeigepflicht Erzeugung unmittelbar vom Ausgangsmaterial Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) Drucksache 7/1182 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Antragsrechte/Auskunfts-/Anzeigepflichten Rechtliche Grundlage Zu Frage 2 Anzeigepflicht der Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebe über die Aufnahme und die Beendigung ihres Betriebs FoVG Anzeigepflicht der Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebe über Erzeugung, Inverkehrbringen und Einfuhr von Zapfen, Fruchtständen, Früchten und Samen, die nicht zur Aussaat im Wald oder zur Erzeugung von Pflanzgut bestimmt sind FoVG Darüber hinaus ergeben sich weitere Antragsmöglichkeiten, unter anderem auch im Bereich der Beantragung von Ausnahmen in Bezug auf die Vorschriften folgender Verordnungen: - Waldverzeichnislandesverordnung - Nationales Naturmonument „Ivennacker Eichen“ - Kur- und Heilwald Ostseebad Heringsdorf - Erholungswald Nienhäger Gespensterwald - Erholungswald Dargun - Kur- und Erholungswald Heiligendamm - Schutzwald „Holzbirne Cramon“ - Schutzwald „Ivenacker Hudewald“ - Schutzwald „Nossentiner Kiefernheide“ - Schutzwald Lüblow - Schutzwald „Kopfhainbuchenniederwald Jassewitzer Busch“ - Schutzwald „Quaßliner Moor“ - Schutzwald „Küstenlandschaft zwischen Priwall und Barendorf mit Harkenbäkniederung“ 3. Welche Notwendigkeit ist für jede einzelne der in Frage 2 genannten Erhebung gegeben? Antragsverfahren im Rahmen der Bewilligung von Fördermitteln sind erforderlich, um prüfen zu können, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) des Landes tragen dazu bei, die ökologischen Bedingungen deutlich zu verbessern, unter denen Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern stattfindet. Die Agrarinvestitionsförderung (AFP) bietet die erforderlichen finanziellen Anreize, die Landwirtschaftsbetriebe im Sinne folgender Ziele der Europäischen Union fortzuentwickeln: - Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, - Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und - Klimaschutz, - Erreichung einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1182 7 Darüber hinaus enthalten einige der in Rede stehenden landesrechtlichen Bestimmungen (unter anderem LWaG, LWaldG, DGErhG M-V) Vorgaben, für die ein entsprechendes Antragsverfahren vorgesehen ist, um in begründeten Fällen diesbezügliche Ausnahmen erwirken zu können. So hilft beispielsweise die Möglichkeit der Beantragung auf Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland, die durch das gesetzliche Gebot der Dauergrünlanderhaltung entstehenden wirtschaftlichen Nachteile für Landwirtschaftsbetriebe im Einzelfall zu vermeiden oder abzumildern. Bestehende Anzeige- und Auskunftspflichten in landesrechtlichen Bestimmungen sind erforderlich, um die Umsetzung und Kontrolle rechtlicher Vorgaben überhaupt erst zu ermöglichen. So erhebt beispielsweise die Tierseuchenkasse zur Erfüllung ihrer Aufgaben von den Tierhaltern jährlich Beiträge nach den Vorschriften des Tiergesundheitsgesetzes. Für die Berechnung der Beiträge der Tierseuchenkasse ist maßgebend, wie viele Tiere oder Bienen- und Hummelvölker am Tag der von der Tierseuchenkasse durchgeführten amtlichen Erhebung vorhanden waren. Im Tierseuchenfall wird die Entschädigung bei der amtlichen Anordnung der Tötung und der unschädlichen Beseitigung der Tiere auf diese Zahlen gestützt. Die Maßnahmen dienen der Sanierung der Tierbestände von bestimmten Tierseuchen, der Aufrechterhaltung des anerkannten seuchenfreien Status von Tierbeständen in Mecklenburg- Vorpommern sowie des Mitgliedstaates Deutschland und der Seuchenvorsorge gegenüber der Europäischen Union. Die Anerkennung des seuchenfreien Status ist die Voraussetzung für die ungehinderte Teilnahme am innergemeinschaftlichen und nationalen Handel mit Tieren und Erzeugnissen und somit für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit. 4. Welchen Statistikpflichten kann bereits heute mittels eines Online- Verfahrens nachgekommen werden? Eine Onlinemeldung ist für folgende Erhebungen möglich: - Bodennutzungshaupterhebung - Zierpflanzenerhebung - Gemüseerhebung - Baumschulerhebung - Baumobstanbauerhebung - Strauchbeerenerhebung - Landwirtschaftszählung - Agrarstrukturerhebung - Erhebungen über die Viehbestände (Schweine und Schafe) - Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung - Aquakulturstatistik - Bestandserhebung in der Weinstatistik - Holzeinschlagstatistik - Ernte- und Betriebsberichterstattung in Bezug auf Feldfrüchte und Grünland - Wirtschaftsdüngerverbringung Drucksache 7/1182 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 5. Welche Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Bereich der Landwirtschaft/Forsten hat die Landesregierung bereits ergriffen? Welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen? Grundsätzlich ist festzustellen, dass die in Frage 1 angesprochenen Verfahren weitestgehend auf EU- und bundesrechtlichen Vorgaben beruhen. Die Gestaltungsspielräume der Länder beschränken sich dabei auf die administrative Durchführung der diesbezüglichen rechtlichen Regelungen. Es besteht keine Möglichkeit, zugunsten des Bürokratieabbaus auf die Einhaltung von Berichts- oder Dokumentationspflichten zu verzichten , soweit diese EU-finanziert sind. Zumindest im Bereich der nicht allein aus Landesmitteln finanzierten Maßnahmen sind auch die Möglichkeiten zur Gestaltung der Verwaltungsverfahren stark eingeschränkt, insbesondere EU-finanzierte Flächenprämien und ELER-Maßnahmen. Gleichwohl nutzt die Agrarverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern alle zur Verfügung stehenden Spielräume, um den Aufwand sowohl für die antragstellenden Landwirte als auch für die Bewilligungsbehörden so gering wie möglich zu halten. So trägt die elektronische, teilweise webbasierte Antragstellung im Bereich der Agrarförderung dazu bei, dass die Landwirte ihre Anträge unter Nutzung der Daten des Vorjahres elektronisch bearbeiten und direkt online bei der Bewilligungsbehörde stellen können. Die hierfür erforderlichen Daten (insbesondere die hinsichtlich der von ihnen bewirtschafteten Fläche) erhalten sie von den Bewilligungsbehörden zuvor in Form einer CD (zukünftig webbasiert). Dadurch haben sich die Bürokratiekosten gegenüber dem ursprünglich reinen Papierverfahren bereits deutlich reduziert. Auch bei den Kontrollen nutzt das Land Mecklenburg-Vorpommern alle Möglichkeiten, um den Aufwand für alle Beteiligten zu senken. So wird soweit wie möglich von der Fernerkundung landwirtschaftlicher Flächen mittels Satellitenaufnahmen Gebrauch gemacht. Bei den Vor-Ort-Kontrollen bemühen sich die Behörden, diese mit anderen Kontrollen zum Beispiel im Bereich Cross Compliance und landwirtschaftliches Fachrecht zusammenzulegen. Ähnlich sieht es im Bereich der Tierkennzeichnung aus. Hier erfolgt die Dokumentation der Tierbestände mittlerweile vollständig elektronisch auf einer bundesweit von den Landwirten genutzten zentralen Datenbank. Mit der elektronischen Übermittlung der Daten zur Wirtschaftsdüngerabgabe und -aufnahme, wie sie mit der Landesverordnung (Wirtschaftsdüngermeldeverordnung) seit Ende 2016 geregelt ist, entfallen die bisher in Papierform notwendigen Aufzeichnungs- und Meldepflichten aus der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern (WDüngV). Im Rahmen der Förderung für Agrarinvestitionen wurden die Antrags- und Bewilligungsverfahren schon vor vielen Jahren bei einem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt zentralisiert und haben dadurch dazu beigetragen, dass die Fördermaßnahmen mit spezialisiertem Sachverstand schneller, effizienter und konzentrierter abgewickelt werden können. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1182 9 Für alle Fördermaßnahmen erhalten Landwirte die erforderlichen Anträge und Informationen über die Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt und der Bewilligungsbehörden . Öffentliche Unternehmen wie die LMS Agrarberatung GmbH und die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH bieten ihre Dienste bei der Vorbereitung der Anträge sowie der Begleitung und Durchführung der Maßnahmen an. Nach Auffassung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt gehören die Landwirte damit zu den besonders gut betreuten Zuwendungsempfängern in Deutschland. § 93 Absatz 5 des Agrarstatistikgesetzes ermächtigt, Verwaltungsdaten für die nach diesem Gesetz durchzuführenden Statistiken zu verwenden, wenn sie mit den Merkmalen der jeweiligen Erhebung übereinstimmen und auf dieselben Berichtzeitpunkte und -zeiträume bezogen werden können. Aus diesem Grund wird den auskunftspflichtigen Betrieben im Rahmen der Bodennutzungshaupterhebung angeboten, die Daten der Agrarförderung (INVEKOS) nachzunutzen . Im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2016 wurden außerdem Daten zum „Bezug von Beihilfen zur Förderung der ländlichen Entwicklung“ und Daten über „im Umweltinteresse genutzter Flächen“ verwendet. Die Erhebung der Rinderbestände erfolgt nach § 20a des Agrarstatistikgesetzes über Verwaltungsdaten und belastet die Betriebe daher nicht bürokratisch.