Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1183 7. Wahlperiode 07.11.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Rechtskonformität der Beamtenbesoldung prüfen und ANTWORT der Landesregierung Die Verschiebung der Angleichung der Ost- an die Westbesoldung von 2008 auf 2010 für die Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts im Freistaat Sachsen ist nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (Az. 2 BvR 883/14, 2 BvR 905/14) mit dem Grundgesetz unvereinbar. Auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE am 5. Oktober d. J. im Innen- und Europaausschuss konnte die Landesregierung zu möglichen rechtlichen und finanziellen Auswirkungen dieses Beschlusses auf Mecklenburg- Vorpommern (noch) keine Auskunft geben. 1. Hat die Landesregierung mögliche Auswirkungen des oben genannten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes auf die Rechtslage in unserem Bundesland geprüft? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) Wenn nicht, warum ist dies bisher unterblieben? Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich formal nur auf die Regelungen zur Anpassung der Ost- an die Westbesoldung im Freistaat Sachsen. Die Prüfung der Landesregierung zu möglichen Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern ist noch nicht abgeschlossen. Drucksache 7/1183 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wenn dieser Beschluss Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern hat, werden diese möglicherweise bereits im Entwurf des Haushaltsplanes 2018/2019 zu berücksichtigen sein? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.