Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1184 7. Wahlperiode 07.11.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Gunter Jess und Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Verdienstausfall von Beamten in den Jahren 2008 bis 2010 und ANTWORT der Landesregierung Laut Ostsee-Zeitung vom 10.10.2017 haben tausende Beamte in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2008 bis 2010 zu wenig Geld bekommen. Hintergrund ist eine verzögerte Ost-West-Anpassung bei der Besoldung von Beamten, die kürzlich vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde (Quelle: Ostsee Zeitung - Gewerkschaft fordert Millionen für Beamte nach). 1. Wie viele Polizisten oder andere Beamte in Mecklenburg-Vorpommern wären von einer Nachzahlung insgesamt betroffen? 2. Sieht die Landesregierung rechtliche Folgen für Mecklenburg- Vorpommern nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts? Auf welcher Rechtsgrundlage würde eine Nachzahlung erfolgen? 3. Wann wird eine Prüfung möglicher finanzieller Auswirkungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern abgeschlossen sein? Wenn die Überprüfung vor Beantwortung dieser Anfrage abgeschlossen ist, wie lautet das Ergebnis im Detail? 4. Wie hoch beziffert die Landesregierung eine mögliche Nachzahlung in Mecklenburg-Vorpommern? 5. Wie schnell könnte eine Nachzahlung des Verdienstausfalls erfolgen? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/1184 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Der Fragesteller geht offenbar davon aus, der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 2 BvR 883/14, 2 BvR 905/14, abrufbar unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/ SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/05/rs20170523_2bvr088314.html) hinsichtlich der Regelungen zur Anpassung der Ost- an die Westbesoldung im Freistaat Sachsen entfalte rechtliche Wirkung auf Mecklenburg-Vorpommern. Diese Annahme ist unzutreffend. Den hypothetischen Fall unterstellt, es gäbe diese rechtliche Wirkung, wäre in Mecklenburg- Vorpommern lediglich ein laufendes Verfahren eines Beamten auf Landesebene betroffen. 6. Wie bewertet die Landesregierung das Urteil aus politischer Sicht? Die Prüfung der Landesregierung ist noch nicht abgeschlossen. 7. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung die Ost-West Anpassung verzögert? Die Anpassung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten erfolgt regelmäßig auf gesetzlicher Grundlage, die vom Parlament und nicht von der Regierung beschlossen wird.