Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1185 7. Wahlperiode 10.11.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Anhängige Verfahren sowie Personalsituation an den Sozialgerichten in Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit der Umsetzung des SGB II in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Diese Kleine Anfrage versteht sich unter anderem als Fortschreibung der Kleinen Anfrage und Antwort der Landesregierung auf Drucksache 6/197. 1. Wie viele Klagen sind in den Jahren 2010 bis 2017 in Mecklenburg- Vorpommern an den Sozialgerichten eingereicht worden (bitte jahresbezogen insgesamt sowie das SGB II betreffend auflisten)? a) Wie vielen Klagen wurde stattgegeben (bitte jahresbezogen insgesamt sowie das SGB II betreffend auflisten)? b) Wie hoch war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer (bitte jahresbezogen insgesamt sowie das SGB II betreffend auflisten)? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/1185 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Hauptverfahren 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 1. Halbjahr 2017 Verfahren insgesamt Eingänge 14.271 14.240 12.190 11.719 11.042 11.272 9.823 4.463 Durch Urteil oder Gerichtsbescheid erledigte Verfahren, an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren 2.288 2.320 2.465 2.144 2.212 1.966 2.203 1.071 Diese endeten mit: - Obsiegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 406 390 427 352 340 322 378 217 - teilweisem Obsiegen/ Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 298 270 255 232 225 249 254 136 durchschnittliche Verfahrensdauer der insgesamt erledigten Verfahren in Monaten 18,2 18,4 19,3 19,6 20,3 21,1 21,4 20,7 darunter: SGB II, §§ 6a und 6b BKGG (ab 2011 mit Angelegenheiten nach dem BKGG) Eingänge 8.513 8.106 6.495 5.611 5.080 4.874 4.387 2.000 Durch Urteil oder Gerichtsbescheid erledigte Verfahren, an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren 840 816 786 652 757 785 983 526 Diese endeten mit: - Obsiegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 209 205 201 142 157 145 193 129 - teilweisem Obsiegen/ Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 144 132 112 82 111 145 158 90 durchschnittliche Verfahrensdauer der insgesamt erledigten Verfahren in Monaten 14,8 16,9 18,3 19,2 20,9 23,4 23,9 22,9 SGB II - Zweites Buch Sozialgesetzbuch BKGG - Bundeskindergeldgesetz Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1185 3 2. Wie viele dieser Verfahren vor dem Sozialgericht betrafen sogenannte Eilverfahren? Wie viele betrafen davon das SGB II? 3. In wie vielen Fällen wurde insgesamt vorläufiger Rechtsschutz gewährt? In wie vielen Fällen das SGB II betreffend? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Geschäftsanfall nicht um eine „Darunterzahl“ von den in Frage 1 ausgewiesenen Hauptverfahren handelt. Eilverfahren 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 1. Halbjahr 2017 Verfahren insgesamt Eingänge 1.381 1.152 1.094 1.039 1.058 937 955 416 Durch Beschluss erledigte Verfahren, an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren 611 550 550 491 563 496 509 224 Diese endeten mit: - Obsiegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 135 110 109 104 97 115 101 50 - teilweisem Obsiegen/ Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 93 78 86 61 66 55 61 24 durchschnittliche Verfahrensdauer der insgesamt erledigten Verfahren in Monaten 1,5 1,8 1,4 1,4 1,2 1,2 1,3 1,3 darunter: SGB II, §§ 6a und 6b BKGG (ab 2011 mit Angelegenheiten nach dem BKGG) Eingänge 1.133 884 860 817 807 713 675 276 Durch Beschluss erledigte Verfahren, an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren 501 431 432 381 433 391 359 150 Drucksache 7/1185 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Eilverfahren 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 1. Halbjahr 2017 Diese endeten mit: - Obsiegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 123 93 92 85 74 95 83 37 - teilweisem Obsiegen/ Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 86 65 72 57 57 48 47 16 durchschnittliche Verfahrensdauer der insgesamt erledigten Verfahren in Monaten 1,4 1,7 1,3 1,2 1,1 1,1 1,0 1,1 4. Wie viele Klagen wurden vor den Gerichten im jeweiligen Jahr abgeschlossen (bitte insgesamt sowie konkret das SGB II betreffend und nach Jahr der Aufnahme des Verfahrens)? Die bei den Sozialgerichten erledigten Verfahren werden im Rahmen der amtlichen Justizgeschäftsstatistik nicht explizit nach dem Jahr des Eingangs des Verfahrens ausgewertet, sondern wie folgt: 1. Hauptverfahren 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 1. Halbjahr 2017 Verfahren insgesamt Erledigungen 13.183 14.129 14.506 12.040 11.198 11.124 12.288 6.263 Von den erledigten Verfahren waren anhängig - bis einschließlich 3 Monate 1.524 1.668 1.617 1.342 1.348 1.293 1.328 761 - mehr als 3 bis ein- schließlich 6 Monate 1.473 1.499 1.410 1.110 1.017 1.061 984 570 - mehr als 6 bis ein- schließlich 12 Monate 2.540 2.625 2.443 2.026 1.764 1.690 1.849 907 - mehr als 12 bis ein- schließlich 18 Monate 2.035 2.169 2.202 1.719 1.452 1.428 1.816 858 - mehr als 18 bis ein- schließlich 24 Monate 1.771 1.857 2.129 1.660 1.474 1.549 1.761 909 - mehr als 24 bis ein- schließlich 36 Monate 2.286 2.576 2.719 2.402 2.281 2.218 2.322 1.283 - mehr als 36 bis ein- schließlich 48 Monate 992 1.276 1.381 1.294 1.280 1.038 1.298 522 - mehr als 48 Monate. 562 459 605 487 582 847 930 453 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1185 5 1. Hauptverfahren 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 1. Halbjahr 2017 darunter: SGB II, §§ 6a und 6b BKGG (ab 2011 mit Angelegenheiten nach dem BKGG) Erledigungen 7.241 7.895 8.061 6.186 5.240 5.334 5.469 2.908 Von den erledigten Verfahren waren anhängig - bis einschließlich 3 Monate 1.003 892 913 759 652 610 612 314 - mehr als 3 bis ein- schließlich 6 Monate 992 1.000 884 629 479 490 455 274 - mehr als 6 bis ein- schließlich 12 Monate 1.565 1.548 1.366 1.016 838 747 718 388 - mehr als 12 bis ein- schließlich 18 Monate 1.225 1.265 1.248 836 532 526 591 324 - mehr als 18 bis ein- schließlich 24 Monate 980 1.101 1.249 822 591 643 642 380 - mehr als 24 bis ein- schließlich 36 Monate 1.129 1.425 1.518 1.275 1.171 1.094 1.081 618 - mehr als 36 bis ein- schließlich 48 Monate 263 519 613 607 687 669 799 312 - mehr als 48 Monate 84 145 270 242 290 555 571 298 5. Wie viele Klagen aus welchen früheren Jahren sind zurzeit bei den Sozialgerichten noch anhängig? Am 30.06.2017 waren bei den Sozialgerichten insgesamt 16.240 Hauptverfahren wie folgt anhängig: aus den Jahren Anzahl der Verfahren 2011 und älter 121 2012 298 2013 668 2014 1.768 2015 3.624 2016 5.920 2017 3.841 insgesamt 16.240 Drucksache 7/1185 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 6. Welche Themen oder Fachgebiete stellen neben den Klagen gegen das SGB II besondere Schwerpunkte für Klagen an den Sozialgerichten des Landes Mecklenburg-Vorpommern dar? a) Inwieweit sind diese Schwerpunktthemen mit denen in anderen Bundesländern identisch? b) Welche Besonderheiten sind diesbezüglich in Mecklenburg- Vorpommern festzustellen? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Nach den vom Statistischen Bundesamt in der Fachserie 10 veröffentlichten Daten sind neben dem Sachgebiet 080 (Angelegenheiten nach dem SGB II und § 6a, b BKGG) Schwerpunkte für Verfahren an den Sozialgerichten länderübergreifend die Sachgebiete 010 (Krankenversicherung ) und 050 (Rentenversicherung). Besonderheiten sind diesbezüglich für Mecklenburg- Vorpommern nicht festzustellen. 7. Inwieweit waren bzw. sind im besagten Zeitraum Klagen gegen das SGB II Ausführungsgesetz des Landes anhängig gewesen oder sind es immer noch? a) Welcher Sachverhalt wurde beklagt? b) Wie sind die Klagen ausgeurteilt worden? Die Fragen 7, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Bei den Sozialgerichten sind im besagten Zeitraum keine Klagen gegen das SGB II-Ausführungsgesetz des Landes anhängig gewesen. 8. Wie viele zusätzliche Richterstellen wären notwendig, um die Bearbeitungsdauer an den Sozialgerichten signifikant zu senken und existenzbedrohende Situationen für die Kläger abzuwenden? a) Welche Zielstellung verfolgt die Landesregierung diesbezüglich? b) Welche Maßnahmen will die Landesregierung bis wann einleiten, um ihre Zielstellung zu erreichen? Die Fragen 8, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Zum Erfordernis der Verstärkung der Sozialgerichte ist zunächst auf die Antwort der Landesregierung vom 31.01.2017 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, zu den Verfahrenslaufzeiten an den Gerichten (Drucksache 7/163) zu verweisen. Dort ist zu Frage 8 ausgeführt worden: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1185 7 „Zur Unterstützung der Sozialgerichtsbarkeit beim Abbau der Bestände und zur Beschleunigung der Verfahren ist daher zuletzt innerhalb des Stellenplans des Geschäftsbereiches des Justizministeriums eine weitere Verstärkung vorgenommen worden. Es sind bereits im Jahr 2015 sechs Stellen der Besoldungsgruppe R1 aus dem Kapitel 0902 (ordentliche Gerichte und Staatsanwaltschaften) zur Ernennung von Proberichterinnen und Proberichtern an den Sozialgerichten kapitelübergreifend genutzt worden. Diese Planstellen sind mit dem Haushalt 2016/2017 in die Sozialgerichtsbarkeit (Kapitel 0907) verlagert worden. Die Sozialgerichte verfügen damit für einen auf fünf Jahre angelegten Zeitraum über eine deutlich über dem eingangsbezogenen Bedarf liegende Stellenausstattung. Mit dieser personellen Verstärkung gelingt es den Sozialgerichten seither, ihre Bestände rasch und deutlich zu reduzieren . Allein im Verlauf des Jahres 2016 konnten die Bestände von über 20.000 Verfahren auf circa 18.000 Verfahren reduziert werden. Es ist daher zu erwarten, dass innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre das Bestandsproblem der Sozialgerichte behoben sein wird und die Verfahrenslaufzeiten wieder auf einen vertretbaren Wert zurückgehen werden.“ Die seinerzeitige Einschätzung der Landesregierung ist durch die weitere Entwicklung bestätigt worden. Im ersten Halbjahr 2017 haben die Sozialgerichte weitere ca. 2.000 Verfahren abbauen können. Es ist deshalb auch weiterhin davon auszugehen, dass etwa im Jahr 2019 der Bestand der anhängigen Verfahren soweit reduziert sein wird, dass alle eingehenden Verfahren zeitnah bearbeitet werden können, ohne dass andere Verfahren zurückstehen müssen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer von Klageverfahren vor den Sozialgerichten sollte dann wieder im Bereich zwischen 12 und 14 Monaten liegen und damit der für eine ordnungsgemäße Durchführung erforderlichen Dauer entsprechen. Eine über den eingangsbezogenen Personalbedarf hinausgehende Personalausstattung wird dann nicht mehr erforderlich sein. Eine noch raschere Behebung des Bestandsproblems der Sozialgerichte erscheint nicht möglich . Dem steht bereits das Erfordernis der Einarbeitung in das von der juristischen Ausbildung kaum umfasste materielle und formelle Sozialrecht entgegen, welches eine kurzfristige personelle Verstärkung ausschließt. 9. Wie stellt sich die aktuelle Personalsituation an den Sozialgerichten des Landes dar? Nach den jüngsten vorliegenden Daten aus den Personalübersichten und aus den eingangsbezogenen Personalbedarfsberechnungen nach Pebb§y-Fach stellt sich die Personalsituation im richterlichen Dienst wie folgt dar: SG - Sozialgericht 2016 Personalverwendung Personalbedarf Pro-Kopf-Belastung SG Rostock 8,96 8,22 0,92 SG Schwerin 13,26 10,43 0,79 SG Stralsund 9,24 9,46 1,02 SG Neubrandenburg 11,01 8,59 0,78 Gesamt 42,47 36,69 0,86 Drucksache 7/1185 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 1. Halbjahr 2017 Personalverwendung Personalbedarf Pro-Kopf-Belastung SG Rostock 8,21 7,16 0,87 SG Schwerin 13,53 9,18 0,68 SG Stralsund 8,27 8,84 1,07 SG Neubrandenburg 10,01 8,22 0,82 Gesamt 40,02 33,41 0,83 Für den Bereich der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) liegen folgende Daten vor: 2016 Personalverwendung Personalbedarf Pro-Kopf-Belastung SG Rostock 1,32 1,88 1,42 SG Schwerin 2,75 2,62 0,95 SG Stralsund 2,06 2,03 0,99 SG Neubrandenburg 2,01 2,18 1,08 Gesamt 8,14 8,71 1,07 1. Halbjahr 2017 Personalverwendung Personalbedarf Pro-Kopf-Belastung SG Rostock 1,56 1,70 1,09 SG Schwerin 2,75 2,44 0,89 SG Stralsund 1,50 1,88 1,25 SG Neubrandenburg 2,00 2,14 1,07 Gesamt 7,81 8,15 1,04 Für den Bereich der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) liegen folgende Daten vor: 2016 Personalverwendung Personalbedarf Pro-KopfBelastung SG Rostock 12,54 11,08 0,88 SG Schwerin 13,99 13,91 0,99 SG Stralsund 12,91 11,88 0,92 SG Neubrandenburg 12,65 11,56 0,91 Gesamt 52,09 48,43 0,93 1. Halbjahr 2017 Personalverwendung Personalbedarf Pro-Kopf-Belastung SG Rostock 12,32 9,75 0,79 SG Schwerin 13,62 12,28 0,90 SG Stralsund 13,26 11,28 0,85 SG Neubrandenburg 11,55 11,28 0,98 Gesamt 50,75 44,59 0,88 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1185 9 10. Wie viele Richter- und Verwaltungsstellen an den Sozialgerichten des Landes sind zurzeit aus welchen Gründen unbesetzt? a) Wie viele dieser Stellen befinden sich zurzeit in Ausschreibungsverfahren ? b) Bis wann sollen diese Stellen besetzt werden? c) Bis wann sollen die zurzeit noch nicht besetzten und nicht in einer Ausschreibung befindlichen Stellen ausgeschrieben und besetzt werden? Die Fragen 10, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Es sind derzeit keine Richterstellen der Sozialgerichte unbesetzt. Auch alle Verwaltungsstellen im engeren Sinne (Geschäftsleiterin/Geschäftsleiter) sind derzeit besetzt. Soweit mit der Frage auf alle Planstellen und Stellen für den nichtrichterlichen Dienst abgezielt wird, ist wie folgt zu antworten: Zum Stichtag 01.11.2017 sind vier Stellen der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) unbesetzt. Eine Nachbesetzung dieser Stellen ist derzeit nicht beabsichtigt. Vielmehr sind die Stellen im Rahmen des Personalkonzepts 2010 zur Einsparung vorgesehen.