Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1189 7. Wahlperiode 30.11.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Anzahl der Kurse an den Volkshochschulen des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur Grundbildung sowie zum Erwerb von Schulabschlüssen und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Anzahl von Honorarlehrkräften arbeitete/arbeitet in den Schuljahren 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 an den Volkshochschulen (bitte getrennt je Volkshochschule angeben)? Volkshochschulen 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 LUP 22 24 21 26 MSE durchschnittlich 66 Personen einschließlich Außenstellen NWM 13 6 8 6 LK ROS 17 18 20 15 VG 37 46 37 31 VR 23 20 22 18 Stadt HRO 43 46 51 42 Stadt SN 28 26 26 29 Quelle: eigene Angaben der Volkshochschulen. Drucksache 7/1189 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Kurse a) für die Grundbildung und b) zum Erwerb von Schulabschlüssen wurden in den Jahren 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 an den einzelnen Volkshochschulen durchgeführt (bitte nach Jahren, Volkshochschulen und Art des Abschlusses getrennt angeben)? Die nachgefragten Daten wurden den Verwendungsnachweisen entnommen, die die Volkshochschulen vorlegen. Da im Rahmen der Einführung der Gebührenfreiheit in zwei Stufen ab dem 01.08.2014 in der Förderung auch eine Umstellung von Schul- auf Haushaltsjahre erfolgte, wurden die entsprechenden Zeiträume der Förderung angegeben. Die Kurszahlen der Förderphase der ersten Stufe vom 01.09.2014 bis zum 31.08.2015 sind in den Kurszahlen der Förderphase der zweiten Stufe vom 01.08.2014 bis zum 31.12.2015 mit enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kursangaben in den Verwendungsnachweisen sich auf die Zeiträume der Förderung und nicht auf die Dauer der „vorbereitenden Bildungsgänge“ zum Erwerb der Berufsreife und der Mittleren Reife nach § 32 Absatz 2 des Schulgesetzes beziehen. Diese „vorbereitenden Bildungsgänge“ beziehungsweise „Vorbereitungskurse“ können nach § 2 Absatz 2 der Volkshochschulabschlussverordnung (VHSAVO) je nach Ausgestaltung zwischen zwei bis vier Qualifikationssemester betragen. Aus diesem Grund sind auch die Daten aus Frage 2 nicht mit denen aus Frage 4 abgleichbar. Für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 können noch keine Kurszahlen angegeben werden, da diese erst nach Vorlage der Verwendungsnachweise feststehen. I. Anzahl der Kurse im Bereich der Grundbildung Volkshochschulen 01.08.2014 bis 31.12.2015 01.01.2016 bis 31.12.2016 LUP 13 10 MSE 94 46 NWM 0 0 LK ROS 2 1 VG 80 37 VR 31 15 Stadt HRO 50 37 Stadt SN 6 4 Gesamt: 276 150 II. Anzahl der Kurse im Bereich der Berufsreife Volkshochschulen 01.08.2014 bis 31.12.2015 01.01.2016 bis 31.12.2016 LUP 6 6 MSE 0 0 NWM 2 0 LK ROS 2 2 VG 3 2 VR 2 2 Stadt HRO 23 16 Stadt SN 6 4 Gesamt: 44 32 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1189 3 III. Anzahl der Kurse im Bereich der Mittleren Reife Volkshochschulen 01.08.2014 bis 31.12.2015 01.01.2016 bis 31.12.2016 LUP 7 4 MSE 20 16 NWM 2 4 LK ROS 1 2 VG 5 4 VR 5 6 Stadt HRO* 58 40 Stadt SN 12 8 Gesamt: 110 84 3. Welche Anzahl von Kursen a) für die Grundbildung und b) zum Erwerb von Schulabschlüssen konnten in den Schuljahren 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 an den Volkshochschulen nicht angeboten werden, da keine Honorarlehrkräfte zur Verfügung standen (bitte getrennt je Volkshochschule und Art des Schulabschlusses angeben)? Volkshochschulen 2014/2015 GB*/BR/MR 2015/2016 GB/BR/MR 2016/2017 GB/BR/MR 2017/2018 GB/BR/MR LUP 0 0 0 0 MSE 0 0 1 Kurs BR** 0 NWM 0 0 0 1 Kurs MR*** LK ROS 0 0 0 0 VG 0 0 0 0 VR 0 0 0 0 Stadt HRO 0 0 0 0 Stadt SN 0 0 0 0 *GB - Grundbildung **BR - Berufsreife *** MR - Mittlere Reife Quelle: eigene Angaben der Volkshochschulen Drucksache 7/1189 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler erreichten in den Schuljahren 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 ihren Schulabschluss an den Volkshochschulen (bitte nach Jahren, Volkshochschulen und Art des Abschlusses getrennt angeben)? Statistisch erhoben wurden die nachgefragten Daten der Volkshochschulen von dem Volkshochschulverband für die Schuljahre 2014/2015 sowie 2016/2017. Für das Schuljahr 2017/2018 können noch keine Daten vorliegen, da lediglich die Teilnehmenden, die im jeweiligen Schuljahr die Bildungsgänge in der Berufsreife und in der Mittleren Reife erfolgreich abschließen, erfasst werden. Die Erfolgsquote lag in der Vergangenheit in der Berufsreife bei circa 60 Prozent und in der Mittleren Reife bei circa 63 Prozent. Die Daten aus Frage 2 sind mit den Angaben für Frage 4 nicht unmittelbar vergleichbar (vergleiche Antwort zu Frage 2), da 1. die Erhebung bei Frage 2 auf den Haushaltsjahren und nicht auf den Schuljahren beruht und 2. die Vorbereitungskurse der Volkshochschulen eine Dauer von zwei bis vier Semestern haben, sodass nicht in jedem Schuljahr alle Teilnehmenden den Bildungsgang abschließen. So erklärt sich auch die Formulierung „keine Angaben“ in der nachfolgenden Auflistung. Im Schuljahr 2014/2015 wurden folgende Abschlüsse an den Volkshochschulen erreicht: Berufsreife Mittlere Reife LUP 21 MSE keine Angaben NWM 14 LK ROS 8 VG 7 VR 6 Stadt HRO 20 Stadt SN 9 Gesamt: 85 LUP 23 MSE 38 NWM keine Angaben LK ROS 10 VG 10 VR 13 Stadt HRO 55 Stadt SN 36 Gesamt: 185 Im Schuljahr 2016/2017 wurden folgende Abschlüsse an den Volkshochschulen erreicht: Berufsreife Mittlere Reife LUP 19 MSE keine Angaben NWM keine Angaben LK ROS 15 VG 7 VR 12 Stadt HRO 27 Stadt SN 14 Gesamt: 94 LUP 26 MSE 50 NWM 15 LK ROS 6 VG 20 VR 17 Stadt HRO 60 Stadt SN 46 Gesamt: 240 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1189 5 5. Wie bewertet die Landesregierung die Auskömmlichkeit eines Honorars in Höhe von 20,00 Euro je Stunde vor dem Hintergrund der Tatsache , dass die Dozierenden an Volkshochschulen nach der gefestigten Rechtsprechung der Sozialgerichte und des Bundesarbeitsgerichtes regelmäßig selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer sind, die aus ihren erzielten Erlösen Beiträge zu Kranken- und Sozialversicherungen leisten müssen? Das Land gewährt nach § 32 Absatz 4 des Schulgesetzes den Trägern der Volkshochschulen für die Bildungsgänge zum Nachholen der Grundbildung, der Berufsreife und der Mittleren Reife Zuschüsse für die aufgewendeten Kosten für das pädagogische Personal in Höhe von 20 Euro pro Unterrichtseinheit. Zusätzlich fördert das Land die entsprechenden Unterrichtseinheiten nach § 8 Absatz 2 des Weiterbildungsförderungsgesetzes über die Grundversorgung mit circa 3 Euro pro Unterrichtseinheit , die auch für Honorare verwendet werden können. Insgesamt erhalten die Träger der Volkshochschulen, die Landkreise und die kreisfreien Städte vom Land also circa 43 Euro pro Unterrichtseinheit für den genannten Zweck. Die Honorarverträge schließen die Landkreise und die kreisfreien Städte beziehungsweise die Volkshochschulen mit den Dozenten direkt ab. Über die konkrete Honorarhöhe, die die Landkreise und die kreisfreien Städte mit den Dozenten vereinbaren, hat das Land keine Kenntnis. Insofern steht es dem Land nicht zu, eine vermutete Praxis der Landkreise und der kreisfreien Städte zu bewerten. Nach Auskunft des Volkshochschulverbandes handelt es sich allerdings bei zahlreichen Lehrkräften auf dem Zweiten Bildungsweg um Rentner und um Lehrkräfte, die nebenberuflich an einer Volkshochschule arbeiten und keine zusätzlichen Beiträge zu Kranken- und Sozialversicherungen leisten müssen. Legende LUP Ludwigslust-Parchim MSE Mecklenburgische Seenplatte NWM Nordwestmecklenburg LK ROS Landkreis Rostock VG Vorpommern Greifswald VR Vorpommern Rügen Stadt HRO Hansestadt Rostock Stadt SN Landeshauptstadt Schwerin