Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1190 7. Wahlperiode 13.11.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Situation der Schülerbeförderung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchten/besuchen in den Schuljahren 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 in Mecklenburg- Vorpommern eine örtlich nicht zuständige Schule (bitte getrennt nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben)? Die Anzahl der Schülerinnen und der Schüler, die in den Schuljahren 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 eine örtlich nicht zuständige Schule besuchten beziehungsweise besuchen, kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Es handelt sich zum Teil um nicht plausibilisierte Zahlen aus dem Schulinformations- und Planungssystem Mecklenburg- Vorpommern, sodass die Daten unter Vorbehalt zu betrachten sind. Drucksache 7/1190 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 kreisfreie Städte/Landkreise Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 Schuljahr 2017/2018* Rostock 4.886 5.308 5.371 Schwerin 3.310 3.954 4.087 Mecklenburgische Seenplatte 3.211 3.256 3.316 Landkreis Rostock 3.164 2.811 2.959 Vorpommern-Rügen 2.529 2.720 2.817 Nordwestmecklenburg 1.126 1.306 1.352 Vorpommern-Greifswald 2.961 3.223 3.538 Ludwigslust-Parchim 1.198 1.216 1.290 Summe 22.385 23.794 24.730 Die Zuordnung der Schüler zu den Landkreisen und den kreisfreien Städten erfolgte nach den Standorten der Schulen und nicht nach den Wohnsitzgemeinden. * vorläufige Schülerzahlen 2. Wie viele der in Frage 1 genannten Schülerinnen und Schüler besuchen a) öffentliche allgemeinbildende Schulen oder b) allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft (bitte getrennt nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben)? Die Fragen a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Verteilung der in Frage 1 genannten Schülerinnen und Schüler auf öffentliche allgemeinbildende Schulen und auf allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft (privater Rechtsstatus ) kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Es handelt sich zum Teil um nicht plausibilisierte Zahlen aus dem Schulinformations- und Planungssystem Mecklenburg- Vorpommern, sodass die Daten unter Vorbehalt zu betrachten sind. kreisfreie Städte/ Landkreise Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 Schuljahr 2017/2018* öffentlich privat öffentlich privat öffentlich privat Rostock 753 4.133 1.071 4.237 972 4.399 Schwerin 639 2.671 1.229 2.725 1.324 2.763 Mecklenburgische Seenplatte 714 2.497 678 2.578 659 2.657 Landkreis Rostock 1.599 1.565 1.115 1.696 1.158 1.801 Vorpommern-Rügen 1.009 1.520 1.089 1.631 1.051 1.766 Nordwestmecklenburg 538 588 682 624 709 643 Vorpommern- Greifswald 667 2.294 820 2.403 999 2.539 Ludwigslust-Parchim 700 498 733 483 785 505 Summe 6.619 15.766 7.417 16.377 7.657 17.073 Die Zuordnung der Schüler zu den Landkreisen und den kreisfreien Städten erfolgte nach den Standorten der Schulen und nicht nach den Wohnsitzgemeinden. * vorläufige Schülerzahlen Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1190 3 3. Wann plant die Landesregierung, die in § 4 Absatz 2 Satz 1 „Verordnung über Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr (AusglVO M-V)“ festgeschriebenen Kostensätze je Personenkilometer anzupassen? Es ist zunächst beabsichtigt, die Verordnung über Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr (AusglVO M-V) vom 8. November 2012 (GVOBl. M-V 2012, S. 508), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. August 2016 (GVOBl. M-V S. 770), bis Ende 2018 zu verlängern. Im Zuge einer Novellierung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) vom 15. November 1995 (GVOBl. M-V 1995, S. 550), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. November 2009 (GVOBl. M-V S. 606) in der aktuellen Legislaturperiode soll sodann unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel eine Neuregelung der Ausgleichsleistung geprüft werden. Diese Prüfung schließt die Höhe der aktuell festgeschriebenen Kostensätze ein. 4. In welchen kreisangehörigen Städten wurde mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 die vierte Änderung des Schulgesetzes umgesetzt? Welche kreisangehörigen Städte haben bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt diese Änderungen des Schulgesetzes nicht umgesetzt (bitte nach Landkreisen getrennt angeben)? Diesbezüglich hat sich gegenüber der Antwort der Landesregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/595 kein neuer Sachstand ergeben. 5. In welcher Höhe wurden durch das Land die Kosten der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des Konnexitätsausgleiches aufgrund der Neuregelung der Beförderungspflicht - gemäß § 113 Absatz 5 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern ab dem Jahr 2010 - a) entsprechend der „Vereinbarung zur Abgeltung der konnexen Mehrkosten gemäß § 113 Abs. 5 SchulG M-V“ und b) aus dem Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern ausgeglichen (bitte für die Schuljahre 2015/2016 und 2016/2017 sowie getrennt nach Kreisen und kreisfreien Städten angeben)? Der Konnexitätsausgleich erfolgte ausschließlich nach der „Vereinbarung zur Abgeltung der konnexen Mehrkosten gemäß § 113 Absatz 5 SchulG M-V“. Drucksache 7/1190 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 In diesem Rahmen sind folgende Zahlungen (in Euro) geleistet worden: Schuljahr 2015/2016: Hansestadt Rostock 1.606,90 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 376.513,00 Landkreis Rostock 102.860,00 Landkreis Vorpommern-Rügen 283.240,00 Landkreis Nordwestmecklenburg 267.790,00 Landkreis Vorpommern-Greifswald 444.277,00 Landkreis Ludwigslust-Parchim 448.320,00 Schuljahr 2016/2017: Hansestadt Rostock 6.535,75 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 376.513,00 Landkreis Rostock 102.860,00 Landkreis Vorpommern-Rügen 283.240,00 Landkreis Nordwestmecklenburg 267.790,00 Landkreis Vorpommern-Greifswald 444.277,00 Landkreis Ludwigslust-Parchim 448.320,00