Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1191 7. Wahlperiode 15.11.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD Politische Ausgewogenheit des Landesprogramms „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken“ gewährleisten und ANTWORT der Landesregierung Das Landesprogramm für „Demokratie und Toleranz“ wurde 2006 nach dem Einzug der NPD in den Landtag etabliert. Seit 2012 hat die Landeszentrale für politische Bildung die Funktion der Koordinierungsstelle für Demokratie und Toleranz übernommen. Das Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken“ und andere Projekte ähnlicher Zielrichtung, mit gegenseitiger Deckungsfähigkeit, sollen im neuen Haushalt des Landes Mecklenburg-Vorpommern fortgeführt und jährlich mit ca. einer halben Million Euro finanziert werden. Die bisher im Rahmen des Landesprogramms unterstützten Projekte beziehen sich nahezu ausnahmslos auf Aktivitäten gegen Rechtsextremismus. Dies geht auch aus den regelmäßigen Berichten der Landesregierung seit Beginn des Programms hervor. Der Verfassungsschutzbericht 2016 berichtet jedoch, dass es auch in Mecklenburg-Vorpommern gewaltbereite linksextreme Gruppierungen gibt, die ein Potenzial von ca. 440 Personen umfassen. In diesem Bericht wird auch auf ein Forschungsprojekt der Freien Universität Berlin (2015) verwiesen, wonach „ein Sechstel der Bevölkerung eine linksradikale /linksextreme Einstellung zeigte.“ Weiter wird ausgeführt: „Diese Einstellungsmuster könnten die Wahrnehmung der von Linksextremisten drohenden Gefahren durchaus trüben. Hier bedarf es einer stärkeren öffentlichen Diskussion und einer Ausweitung der politischen Bildung im Hinblick auf den ideologischen Hintergrund des Linksextremismus.“ Des Weiteren verweist der Verfassungsschutzbericht auch auf die Bedeutung des religiösen Extremismus und des Ausländerextremismus. Drucksache 7/1191 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass die bisherige Ausrichtung des Landesprogramms „Demokratie und Toleranz“ allein auf den Rechtsextremismus zukünftig auch auf Projekte gegen Linksextremismus , den religiösen Extremismus und den Ausländerextremismus ausgedehnt wird? Das Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ wurde am 6. April 2006 vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern mit den Stimmen aller damaligen Fraktionen verabschiedet . Das Programm ist grundsätzlich auf den Schutz und die Sicherung der „Grundlagen unserer Gesellschaftsordnung gegen Feinde“ ausgerichtet. „Maßnahmen gegen Extremismus, Rassismus und Gewalt müssen dort ansetzen, wo Demokratie abgelehnt wird und Toleranz nicht vorhanden ist.“ (Drucksache 4/2169). Inhaltliche Schwerpunktsetzungen erfolgten vor allem auf der Basis von wissenschaftlichen Bedarfsanalysen und Lageeinschätzungen der Sicherheitsbehörden. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2017 die Landesregierung beauftragt, eine Überarbeitung und Fortschreibung des Landesprogramms vorzunehmen. Das Landesprogramm soll in Abstimmung mit allen Ressorts den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden und muss allen demokratiefeindlichen Haltungen, Bestrebungen und Strukturen entschieden entgegentreten (Drucksache 7/1130). Die Landesregierung wird hierzu, wie im Beschluss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen, in Abstimmung mit allen Ressorts zunächst Vorschläge erarbeiten und den Bildungsausschuss regelmäßig über den Stand der Erarbeitung informieren. 2. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass die bisherige Personalbesetzung für das Landesprogramm und weitere Projekte, auch für die breitere Orientierung, d. h. gegen politischen und religiösen Extremismus allgemein, geeignet ist? Das Landesprogramm verfügt als solches nicht über Stellen. Innerhalb der Landesverwaltung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeskoordinierungsstelle „Demokratie und Toleranz“ in der Landeszentrale für politische Bildung für die Koordinierung der in der Umsetzungsstrategie zum Landesprogramm beschriebenen Maßnahmen zuständig. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeskoordinierungsstelle gelten das öffentliche Dienstrecht und die darin generell beschriebene Neutralitätspflicht. Die projektbezogene Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen obliegt dafür ausgewählten freien Trägern, die im Rahmen ihrer Personalhoheit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den einzelnen Projekten beschäftigen. Die fachlichen Erfordernisse beziehungsweise Stellenprofile für Beschäftigte in den geförderten Projekten sind festgelegt im „Qualitätshandbuch des Beratungsnetzwerkes Demokratie und Toleranz Mecklenburg-Vorpommern“. Diese Regelungen sind für Projektträger verbindlich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1191 3 3. Wie hat die Landesregierung bisher sichergestellt, dass die Stellen innerhalb des Landesprogramms und analoger Projekte nicht von politischen Sympathisanten der linken politischen Szene besetzt wurden und somit politische Neutralität nicht gegeben war? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Sind der Landesregierung die Parteizugehörigkeit der Stelleninhaber im Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken“ und in anderen ähnlich gelagerten Projekten bekannt? Nein.