Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Dezember 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1194 7. Wahlperiode 14.12.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jörg Kröger, Fraktion der AfD Bildungsniveau von Asylbewerbern und Personen mit Bleiberecht und ANTWORT der Landesregierung Um Asylbewerber und Personen mit Bleiberecht durch gezielte Maßnahmen auf eine Berufstätigkeit in Deutschland bzw. ihren Heimatländern vorbereiten zu können, ist die Kenntnis ihres allgemeinen, sprachlichen und beruflichen Bildungsniveaus unerlässlich. Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD zu Bildungsabschlüssen von Asylbewerbern hat die Landesregierung geantwortet, dass sie dazu keine Angaben erhebt (Drucksache 7/761 vom 09.08.2017). 1. Welche Maßnahmen hat das Bildungsministerium inzwischen ergriffen , um den Bildungsstand von Asylbewerbern und Personen mit Bleiberecht festzustellen? 2. Welche Bildungsabschlüsse wurden von den in Mecklenburg- Vorpommern wohnhaften Asylbewerbern und Personen mit Bleiberecht a) urkundlich nachgewiesen und b) welche wurden ohne Urkunde geltend gemacht (bitte aufschlüsseln nach Personenzahl, Herkunftsland, ohne bzw. mit Pflichtschulabschluss, Hochschulreife, Hochschulabschluss)? Drucksache 7/1194 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wurden die Angaben der Asylbewerber und Personen mit Bleiberecht zu Bildungsabschlüssen einer Überprüfung unterzogen? a) In welcher Form erfolgte die Überprüfung? b) Wurden dabei Falschangaben festgestellt? c) Wenn ja, wie viele (bitte aufschlüsseln nach Personenzahl und Herkunftsland)? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet: Es werden entsprechende Angaben nicht erhoben. Auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/761 wird verwiesen. 4. Welchen deutschen Bildungsabschlüssen entsprechen die von Asylbewerbern und Personen mit Bleiberecht angegebenen ausländischen Abschlüsse? Sofern die im Herkunftsland erworbenen Bildungsnachweise die Voraussetzungen nach den Vorschriften des Landes Mecklenburg- Vorpommern erfüllen, wird die Berufsreife, Mittlere Reife oder eine Hochschulzugangsqualifikation sowie auch eine Gleichwertigkeit mit einem nach Landesrecht geregelten beruflichen Abschluss (wie zum Beispiel staatlich geprüfter kaufmännischer/technischer Assistent) festgestellt. 5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über deutsche und englische Sprachkenntnisse der in Mecklenburg-Vorpommern wohnhaften Asylbewerber und Personen mit Bleiberecht? Derartige Daten werden nicht erfasst. 6. Wie viele Kinder von Asylbewerbern und Personen mit Bleiberecht sind in Mecklenburg-Vorpommern schulpflichtig (bitte nach Jahrgangsstufen aufschlüsseln)? Seitens der Landesregierung wird statistisch nicht erfasst, wie viele Kinder des in der Frage genannten Personenkreises in Mecklenburg-Vorpommern schulpflichtig sind. Hilfsweise wird auf die Anzahl der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1194 3 Mit Stand vom 29. Oktober 2017 sind 4990 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache schulpflichtig und lernen an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Verteilung dieser Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Jahrgangsstufen stellt sich wie folgt dar: Jahrgangsstufe 1: 744 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Jahrgangsstufe 2: 668 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Jahrgangsstufe 3: 455 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Jahrgangsstufe 4: 360 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Jahrgangsstufe 5: 266 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, Jahrgangsstufe 6: 327 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, Jahrgangsstufe 7: 316 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, Jahrgangsstufe 8: 383 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, Jahrgangsstufe 9: 364 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, Jahrgangsstufe 10: 136 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache. Jahrgangsstufe 11: 27 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Jahrgangsstufe 12: 5 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache BVJA-Klassen: 939 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache 7. Wie viele Kinder von Asylbewerbern und Personen mit Bleiberecht lernen an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern? a) Wie verteilt sich diese Zahl auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte? b) An welchen Schulen des Landes gibt es Schulklassen, in denen Kinder von Asylbewerbern und Personen mit Bleiberecht einen prozentualen Anteil von über 20 % stellen (bitte aufschlüsseln nach über 20 %, 30 %, 40 %, 50 %)? c) Wie viele Lehrkräfte wurden zur Bewältigung dieser Integrationsaufgabe zusätzlich eingestellt? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Zu a) Die Verteilung der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte stellt sich wie folgt dar: - Hansestadt Rostock: 805 - Landkreis Rostock: 536 - Landkreis Ludwigslust-Parchim: 576 - Landkreis Nordwestmecklenburg: 342 - Schwerin: 492 - Landkreis Vorpommern- Greifswald: 840 - Landkreis Vorpommern-Rügen: 733 - Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: 666. Drucksache 7/1194 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu b) Diesbezügliche Angaben liegen der Landesregierung nicht in statistisch aufbereiteter Form vor. Zur Ermittlung der in der Frage erbetenen Daten wäre es erforderlich, die Zusammensetzung jeder einzelnen Klasse derjenigen Schulen händisch auszuwerten, an denen Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache lernen, und die Daten statistisch aufzuarbeiten. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Zu c) Auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/1066 wird verwiesen. 8. Gibt es für die mit der ersten Klasse der Grundschule beginnenden Kinder von Asylbewerbern und Personen mit Bleiberecht spezielle Förderprogramme? Nein, es gibt in der Jahrgangsstufe 1 keine speziellen Förderprogramme für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache.