Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1195 7. Wahlperiode 16.11.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jörg Kröger, Fraktion der AfD Situation der Lehrkräfte an den allgemeinbildenden Schulen Mecklenburg-Vorpommerns und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Gemäß Koalitionsvertrag Ziffern 212 und 214 sind Attraktivität von Arbeitsplatz und Lehrerberuf zu steigern. 1. Wie viele Stunden haben Lehrkräfte im Schuljahr 2016/2017 an allgemeinbildenden Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern insgesamt unterrichtet? a) Wie viele davon waren Vertretungsstunden? b) Wie viele Vertretungsstunden waren fachfremder Unterricht? (Bitte nach Schulart aufschlüsseln.) Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erfolgt jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres und zum Ende eines Schuljahres die Erhebung der zur Vertretung angefallenen und ausgefallenen Unterrichtsstunden an öffentlichen allgemeinbildenden und öffentlichen beruflichen Schulen. Drucksache 7/1195 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die entsprechenden Daten zum Schuljahr 2016/2017 liegen mittlerweile im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vor. Die Prüfung und Auswertung dieser Daten wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Daher beziehen sich die nachfolgenden Angaben auf den Zeitraum des 1. Schulhalbjahres des Schuljahres 2016/2017. In diesem Zusammenhang wird auf die Veröffentlichung des Berichtes zur Unterrichtsversorgung im 1. Schulhalbjahr des Schuljahres 2016/2017 verwiesen (https://www.regierungmv .de/Landesregierung/bm/Aktuell/?id=129954&processor= processor.sa.pressemitteilung) Entsprechend der bisher veröffentlichten Daten sind an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im 1. Schulhalbjahr des Schuljahres 2016/2017 rund 3.900.000 Unterrichtsstunden erteilt worden. Davon entfielen auf den Vertretungsunterricht rund 127.300 Unterrichtsstunden. Die Erhebung der Ausfalldaten durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erfolgt nicht fachbezogen. Eine fächerbezogene Erhebung von Ausfalldaten stellt darüber hinaus einen unverhältnismäßig hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für alle beteiligten Stellen dar und ist zudem nicht vorgesehen, weil daraus keine eindeutigen und weiter verwertbaren Schlussfolgerungen gezogen werden können. 2. Wie viele Lehrkräfte unterrichteten im o. g. Schuljahr neben ihrer Stammschule an weiteren Schulen („Pendler“)? a) Wie viele Kilometer legten sie dabei im Durchschnitt zurück? b) Wie weit war die längste Fahrtstrecke hierbei? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Im Zeitraum zwischen dem 05.10.2012 für das Schuljahr 2012/2013 und dem 09.10.2016 für das Schuljahr 2016/2017 konnte die Anzahl der Lehrkräfte, die neben ihrer Stammschule an weiteren Schulen unterrichteten, um 50 Prozent auf 768 Lehrerinnen und Lehrer reduziert werden. Die Entfernungen zwischen den unterschiedlichen Schulen werden nicht erhoben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1195 3 3. Gab es in diesem Zeitraum Wegeunfälle bei Pendlern? a) Wenn ja, wie viele Unfälle mit Personenschaden? b) In welcher Höhe sind Stunden unfallbedingt ausgefallen? c) Wenn bekannt, wie hoch ist die jeweilige Sachschadenshöhe zu beziffern? Die Fragen 3, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Gemäß § 6 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit Nummer 2.7.8 der Verwaltungsvorschrift „Unfallverhütung und Sicherheit in Schulen“ sind durch die Schulleiterinnen und die Schulleiter an Schulen in öffentlicher Trägerschaft solche (Wege-) Unfälle zu erfassen, bei denen ein Beschäftigter getötet oder so verletzt wird, dass er stirbt oder für mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeits- oder dienstunfähig wird. (Wege-) Unfälle, die zu keiner Verletzung oder zu einer weniger als drei Tage dauernden Arbeits- oder Dienstunfähigkeit führen, unterliegen nicht der Erfassungspflicht. Eine Auswertung der erfassungspflichtigen (Wege-) Unfälle erfolgt seitens der Landesregierung nicht. 4. Mit welchen Maßnahmen wird dem „Pendeln“ aktiv entgegengewirkt? Seit dem Schuljahr 2014/2015 wird den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen ein verbindliches Grundbudget an Lehrerwochenstunden weit vor Beginn der Sommerferien (22. Kalenderwoche /Anfang Juni) und somit zu einem sehr frühen Zeitpunkt zugewiesen. Damit wurde den Forderungen der Schulen nach mehr Planungssicherheit zu einem sehr frühen Zeitpunkt Rechnung getragen. Zudem stehen durch vorgezogene Einstellungen neben den Lehrkräften des Vertretungslehrerprogramms weitere Lehrkräfte für Vertretungszwecke und zur personellen Absicherung vorübergehender Bedarfe zur Verfügung. Wie sich aus der Antwort zu Frage 2 ergibt, konnte die Zahl der „pendelnden“ Lehrkräfte im Ergebnis halbiert werden. Um in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern weiterhin eine wohnortnahe und fachgerechte Beschulung zu gewährleisten, wird es auch in Zukunft unumgänglich sein, dass einige Lehrkräfte neben ihrer Stammschule an weiteren Schulen eingesetzt werden. Angesichts der erreichten Erfolge ist aus Sicht der Landesregierung jedoch auch wichtig, an die Stelle von vermuteten Aufwänden diese tatsächliche Lage zu setzen. Drucksache 7/1195 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Wie hoch war der Krankenstand bei den Lehrern der öffentlichen Schulen im Schuljahr 2016/2017 (bitte aufgeschlüsselt nach „Pendlern“ und „Nichtpendlern“)? Die Daten zum Krankenstand der Beschäftigten an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden im Rahmen des jährlichen Gesundheitsberichtes über die Beschäftigten an den öffentlichen Schulen regelmäßig erhoben. Diese Statistik folgt periodischen Zeiträumen und wird rückwirkend für das vorangegangene Schuljahr einmal pro Jahr erstellt. Daher liegen für den Zeitraum des Schuljahres 2016/2017 noch keine ausgewerteten Daten vor. Der Krankenstand der Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen im Schuljahr 2015/2016 betrug 6,0 Prozent. Eine Differenzierung nach „Pendlern“ und „Nichtpendlern“ wird seitens der Landesregierung nicht vorgenommen. 6. Welcher Unterrichtsausfall ist insgesamt durch Krankenstand entstanden (bitte zusätzlich aufgeschlüsselt nach „Pendlern“ und „Nichtpendlern “)? Ein wichtiges Anliegen der Landesregierung bleibt es, Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht zu minimieren und eine sehr hohe Unterrichtsversorgung zu gewährleisten. Es ist jedoch auch bei noch so guter Vorsorge nicht auszuschließen, dass Unterricht ausfällt. In der Regel fällt Unterricht, der nicht von der planmäßigen Lehrkraft gemäß Stundenplan durchgeführt werden kann, zunächst zur Vertretung an. Unvorhergesehene Ereignisse, beispielsweise das Fehlen einer Lehrkraft aufgrund plötzlicher kurz- oder längerfristiger Krankheit oder Beschäftigungsverbote, können zu Unterrichtsausfall führen, jedoch nicht in jedem Fall. Erst die Unterrichtsstunden, die nicht vertreten werden können, fallen aus. Aufgrund der Erkrankung von Lehrkräften sind im 1. Schulhalbjahr des Schuljahres 2016/2017 rund 261.800 Unterrichtsstunden zur Vertretung angefallen. Welcher Unterrichtsausfall auf Grund der Erkrankung von Lehrkräften entsteht, wird nicht erhoben. Eine Differenzierung der wegen Erkrankung zur Vertretung angefallenen Stunden nach „Pendlern“ und „Nichtpendlern“ erfolgt nicht.