Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1213 7. Wahlperiode 20.11.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Aktuelle Probleme und Gefahren beim Zwischenlager Nord und ANTWORT der Landesregierung Die nachfolgenden Fragen werden vor dem Hintergrund der Studie „Aktuelle Probleme und Gefahren bei deutschen Zwischenlagern für hochradioaktive Abfälle“ im Auftrag des BUND vom Oktober 2017 gestellt. 1. Wie bewertet die Landesregierung die von der Studie aufgeworfenen Probleme und Gefahrendarstellung in Bezug auf das Zwischenlager Nord in Lubmin (bitte insbesondere auf die Punkte Zeitraum für Sicherheitsnachweise für Castorbehälter, Alterungseffekte und Material- und Zustandsänderungen vor allem an der Primärdeckeldichtung, dem Tragkorb zur Aufnahme von Brennelementen, der Behälterinnenwand, dem Neutronenabsorber sowie dem Inventar eingehen)? Die angesprochene Studie beschreibt Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit einer verlängerten Zwischenlagerung ergeben können. Die aufgeworfenen Fragestellungen betreffen grundsätzliche Aspekte der Zwischenlagerung und damit nicht speziell das Zwischenlager Nord. Das Thema insgesamt ist auch von internationalem Interesse und wird in Deutschland von den zuständigen Bundesbehörden koordiniert. Im Hinblick auf eine verlängerte Zwischenlagerung, die auch im Nationalen Entsorgungsprogramm behandelt wird, werden bereits seit dem Jahr 2010 umfangreiche Untersuchungen im Hinblick auf Anforderungen an eine Verlängerung der Zwischenlagerzeiträume durchgeführt , die im Jahr 2015 auch durch die Entsorgungskommission behandelt wurden. Drucksache 7/1213 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Nach den bisherigen Ergebnissen ist zu erwarten, dass sich die trockene Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente und hochradioaktiver Abfälle technisch zumindest bis zu einem Zeitraum von bis zu 100 Jahren entsprechend dem bisherigen Konzept fortsetzen lässt. Für den Abschluss dieser bereits fortgeschrittenen Untersuchungen steht noch ein Zeitraum von mehr als einem Jahrzehnt zur Verfügung, bevor die ersten Aufbewahrungsgenehmigungen für Zwischenlager verlängert werden müssen. Das Zwischenlager Nord verfügt über eine bestandskräftige Genehmigung bis 2039. Es sind keine Schädigungsmechanismen bekannt, die innerhalb der genannten Zeiträume Reparaturen im Innenraum des Behälters erforderlich machen würden. Ebenso ist ein systematisches Versagen einer Dichtbarriere des Doppelbarrierensystems der Transport- und Lagerbehälter nicht zu erwarten. Die dichte Umschließung des Behälterinnenraums kann somit für die gesamte genehmigte Lagerzeit und darüber hinaus erwartet werden. Die Anforderungen, die an die Zwischenlagerung zu stellen sind, werden durch den regulatorischen Rahmen auf Bundesebene vorgegeben und nicht durch die Landesregierung. An diese Vorgaben sind die zuständigen Behörden gebunden. Sollten sich die regulatorischen Rahmenbedingungen in der Zukunft weiterentwickeln, wird die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass den geänderten Vorgaben entsprochen wird. 2. Verfügt die Landesregierung über neue Erkenntnisse, ob zur Sicherung des Atommüll-Zwischenlagers in Lubmin gegen mögliche terroristische Angriffe der Neubau einer oder mehrerer besser gesicherter Hallen zur Unterbringung von Castoren mit hochradioaktivem Material erforderlich sein wird? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nicht, wie kam die Landesregierung seinerzeit zu der Einschätzung , dass im Herbst 2016 neue Erkenntnisse vorliegen sollten ? c) Aus welchen Gründen kommt es zu dieser Verspätung? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Ja. Die EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH hat in der Sitzung des Kernenergiebeirates am 3. November 2017 bestätigt, dass im Rahmen der Optionenprüfung für die Härtung der Halle 8 des Zwischenlagers Nord auch ein Ersatzbau geprüft wird. Nach Aussage der Geschäftsführung geht die Optionenprüfung derzeit in die Schlussphase.