Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1215 7. Wahlperiode 22.11.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der BMV „Platznot in der Psychiatrie“ - Probleme bei der Patientenversorgung auf den Akutstationen der UMR und ANTWORT der Landesregierung In der Ostsee-Zeitung wird am 27.10.2017 von massiven Problemen bei der Versorgung von Patienten auf den psychiatrischen Akutstationen des Zentrums für Nervenklinik Rostock, Klinik für Psychiatrie, Bereich Akutstationen berichtet. Laut Antwort der Landesregierung auf meine Anfrage, Drucksache 7/488, vom 04.05.2017, liegen der Landesregierung keinerlei Erkenntnisse zur Belegungsstatistik und Personalsituation auf den akut-psychiatrischen Stationen der UMR vor http://www.ostsee-zeitung.de/Region-Rostock/ Rostock/Platznot-in-der-Psychiatrie; http://www.dokumentation. landtagmv .de/Parldok/dokument/39170-/station%c3%a4re-versorgung-vonpatienten -mit-psychischen-erkrankungen-in-der-universit%c3%a4tsmedizin -rostock-umr-und-der-universit%c3%a4tsmedizin-greifswald.pdf 1. Seit wann sind der Landesregierung diese Zustände auf den akutpsychiatrischen Stationen der UMR bekannt? Der Landesregierung wurde das Protokoll der Besuchskommission vom 30. März 2017 durch die Geschäftsstelle der Besuchskommission am 23. Juni 2017 übersandt. Von „massiven Problemen bei der Versorgung von Patienten“ ist im Protokoll keine Rede. Drucksache 7/1215 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Akuter Handlungsbedarf wurde daher seitens der Landesregierung nicht gesehen, da für die dort beschriebenen Umstände die Fachaufsicht gemäß § 12 Absatz 6 des Psychischkrankengesetzes zuständig ist und die Krankenhausplanungsbehörde seit dem zweiten Quartal mit einer etwaigen Erhöhung der stationären Kapazitäten unter Einbeziehung der an der Krankenhausplanung Beteiligten befasst war. 2. Wie hoch war die monatliche, prozentuelle Bettenauslastung auf den Stationen PS1 und PS2 der UMR vom Jahr 2015 bis heute? Die Landesregierung hat keine eigene Kenntnis von der monatlichen prozentualen Bettenauslastung der Stationen PS1 und PS2, da sie diese Daten nicht erhebt. Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Rostock hat folgenden „Nutzungsgrad der Planbetten“ mitgeteilt: Jahr 2015 2016 2017 Nutzungsgrad in % Nutzungsgrad in % Nutzungsgrad in % Station Monat P1 P2 P1 P2 P1 P2 Januar 108,61 111,84 108,60 101,70 119,44 117,94 Februar 112,50 112,11 106,13 102,54 116,87 115,41 März 106,63 105,77 105,20 103,57 114,70 113,58 April 107,78 105,26 108,52 103,86 109,68 109,68 Mai 110,04 97,96 116,13 108,66 115,41 118,17 Juni 109,07 102,28 115,74 109,65 111,11 109,30 Juli 103,94 101,36 108,60 103,40 115,41 113,07 August 101,43 102,38 109,50 106,11 109,14 103,90 September 103,33 102,11 115,37 110,88 112,04 107,37 Oktober 101,08 99,32 113,26 111,71 105,02 102,38 November 100,00 98,81 115,93 114,04 Dezember 102,69 94,57 118,82 114,09 3. Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung der erforderlichen stationären Betten im Krankenhausplan und des damit verbundenen Personalschlüssels, wenn der Landesregierung laut Drucksache 7/488 keine Erkenntnisse zur Anzahl der stationär behandelten Patienten auf den geschlossenen Stationen der UMR vorliegen? Maßgebliches Planungskriterium ist die Auslastung. Diese ist der Quotient, der sich aus den Berechnungstagen als Dividend und den Betten multipliziert mit den Arbeitstagen als Divisoren ergibt. Bezüglich des Personalschlüssels wird auf die zusammenhängende Antwort der Landesregierung zu den Fragen 6, a), b) und 7 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/488 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1215 3 4. Konnte und kann aufgrund der enormen Mehrbelastung des Personals durch die permanente stationäre Überbelegung dieser Stationen die Versorgung der Patienten noch gewährleistet werden? Gab es schwerwiegende Zwischenfälle? Der Landesregierung sind keine schwerwiegenden Zwischenfälle bekannt. Die Landesregierung ging und geht davon aus, dass die ordnungsgemäße Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet war und ist. 5. Wie hoch ist der Personalschlüssel auf den oben genannten Stationen? a) Wird dieser regelmäßig den Anforderungen angepasst? b) Sind diese Stationen personell ausreichend besetzt oder besteht Personalmangel? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Bezüglich des Personalschlüssels wird auf die zusammenhängende Antwort der Landesregierung zu den Fragen 6, a), b) und 7 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/488 verwiesen. 6. Wie beurteilt die Landesregierung diese Zustände auf den geschlossenen Stationen der UMR? Akuter Handlungsbedarf wurde seitens der Landesregierung nicht gesehen, da einerseits die kommunale Fachaufsicht gemäß § 12 Absatz 6 des Psychischkrankengesetzes zuständig gewesen ist und andererseits die Krankenhausplanungsbehörde seit dem zweiten Quartal mit einer etwaigen Erhöhung der stationären Kapazitäten unter Einbeziehung der an der Krankenhausplanung Beteiligten befasst war. Im Übrigen ergibt sich aus dem Protokoll der Besuchskommission vom 30. März 2017, dass die Patientinnen und Patienten, die das Gesprächsangebot der Besuchskommission annahmen, keine Beschwerden äußerten, sondern sich zufrieden mit den Stationsbedingungen zeigten und auch das Personal lobten. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Drucksache 7/1215 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Welche Maßnahmen sind geplant, um diese Missstände zu beseitigen? Im Rahmen der Krankenhausplanung sind aufgrund der nachgewiesenen Mehrauslastung der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie mit Wirkung zum 1. Januar 2017 die stationären Kapazitäten um 14 Betten erweitert worden. Zugleich sind weitere 20 Betten umgewidmet worden. Diese Maßnahme erfolgte unabhängig von der aktuellen Diskussion und dient dazu, den gestiegenen Bedarf an allgemeiner psychiatrischer Versorgung in der Region zu befriedigen . Insoweit wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 6 verwiesen.